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etam rasch Akten -.anzufertigen. En darf also ruhig
^ sagen, einen Grund, Meinem Klienten zu mißtrauen, hat
man in concreto nicht. «Man darf dieses Aktenstück wie
auch in andern Fällen als vollwertiges Beweisstück be
trachten. ' ' ;
«Meine Herren! Tarbone hat aber weitere Ansprüche
auch bei seiner «Mütter. Darüber war. bekanntlich eine
Tontraverse, hat Tarbone überhaupt bei der Mütter
etwas zu fordern ?. Und es hat Dr. Steiner in seiner Ein
vernahme glattweg erklärt, das ist nicht der Fall. Und
nun habe ich in. letzter Stunde, als selbst mein Klient
mich im Stiche ließ und ich unklar war, was ist Wahr
heit an der ganzen Sache, da habe ich nach Berlin an
Frau Carbone telephoniert und kühn behauptet, es ist
ein solches Aktenstück da, schicken Sie es doch umgehend.
Und dann hat die gnädige Frau vom Kurfürsten-,
dämm telephoniert: ,.ja, Herr Doktor, was wollen Sie,
mit diesem Aktenstück, es tut ja nichts zur ganzen Sache"!
Dann habe ich geantwortet, ,,das ist ja Meine Sache,!
zu bestimmen, ob ich es verwenden fam\ oder nicht, bitte
schicken Sie es unverzüglich, ich möchte es mir ansehen".
Und nun erhalte ich dieses Schriftstück, das ich zu den
Akten gegeben habe und daraus sehen Sie, daß eS eine
Vereinbarung vom 28. Juni 1925 ist, Gertrud unter
schreibt rechts Rodolfo links. Und da steht, soweit es
meinen Klienten betrifft, ,, Vereinbarungsgemäß- bestätige
ich daß mein' Sohn aus dem L,ampenpatent mit 13
Prozent beteiliget ist." Meine Herren, das ist das Ak-
tenstüch das in dem Schrankkoffer meines Klienten'gele
gen hat, welcher Schrankkoffer sich in Berlin befindet
und den Man in Abwesenheit meines Klienten öffnet^
wobei Man dieses Aktenstück dann ¡an sichZog. Dieses Ak
tenstück ist der vollgültige, rechtsgenügliche Beweis iü'al
ler Fornh daß effektiv die Mutter von ihren ge
samten Einnahmen ihrem Sohne 13 Prozent bewilligt.
Bei den Beträgen, die erfahrungsgemäß bei dieser Pa
tentausbeutung etzielt wurden, ist daS keine Kleinigkeit.
Hinsichtlich dieser Beteiligung hat Dr. Steiner . in sei
ner Einvernahme erklärt, sie sei nur bedingt, unter der
Voraussetzung, ldaß Tarbone etwas leiste, Lizenzver
träge abschließe etc. Ich bitte Sie, lesen Sie den Bertrag,
ob Sie dabei irgendwie eine solche Bedingung heraus
finden können, mir.ist es unmöglich. Die'Sache ist restlos,
bedingungslos, klargelegt von der eigenen Mutter. Sie
sehen also, -daß auch in dieser Richtung Tarbone finan
zielle Beteiligungsrechte hat. Ich habe gefragt, wieso
kommt es, daß gerade 13 Prozent diese sonst in Ber
lin nicht gerade sehr beliebte Zahl, festgesetzt, wurde. Dar-'
auf antwortete mir Tarbone, ach Gatt, Herr Rechts
anwalt, das ist auch wieder so eine Eigenheit Meiner Mut
te^ sie hat eben einfach 13 Prozent wollen und damit war
>ie Sache erledigt. Für. uns ist maßgebend,, daß auch diese
Beteiligung Carbone's durch eine einwandfreie zivil-
rechtliche Vereinbarung ausgewiesen ist. Das wäre das
zweite Moment. Nun der drille Punkt bezüglich der Ver
fügungsberechtigung. Es ist bekannt, daß in der Einver
nahme von Dr. Steiner und' Frau Tarbone erllärt
wurde, daß der Sohn Rodolfo keinerlei Befugnis bezüg-
ich dieser Patentrechte habe. -Meine Herren, sehen Sie
nach Aktenmappe XVI! a, Fach. 1-, 'Ajkt- 2 vom 7. April
1928, also aus neuester Zeit, Atz' vor der Verhaftung.
Da schreibt Frau Tarbone: ,. Lieber Rudolf, Bezugneh
mend auf den mtt der Sprenger Torparation, abzuschlies-
senden Vertrag und speziell der Hiermit verbundenen
Vollmacht an Herrn Dr. Meiner bestätige ich hiermit, daß
ich natürlich nach wie vor alle wichtigen Fragen dies
bezüglich mit Dir besprechen, sowie Aufträge an den
Bevollmächtigten, nur mit Deinem Einverständnis ge
ben ¡werde. «M!it bestem Gruß, Deine «Mamma".. Dr. Stei
ner war damals der Bevollmächtigte, weil Tarbone zu
sehr mit den andern' Sachen der .ttanbesflanf Liechtenstein
beschäftigt war. Run hat er aber auA jener Zeit von der
«Mutter diese Bestätigung, nicht nur die Aufträge, auch
alle «andern .Fragen werde ich mit Dir behandeln. Sie
wird handeln 'nur, wenn Rodolfo einverstanden ist und
zwar ,,nach wie vor". Du bist 'also in Zukunft berech
tiget, wie Du es in der Vergangenheit warst und zwar
..natürlich", es gibt also gar keine DiSkussion darüber,
es ist .selbstverständlich Notieren. Sie ferner in der glei
chen Aktenmappe die Men 19 und 20, wo Etter Car
bone und Dr. Steiner an Rodolfo Carhone schrei
ben, .an ihn telegraphieren wegen der von ihm
für den Abschluß von Patento er trägen nöti
gen Vollmacht Meine Sperren, wenn die Mutter
selbst in dem einen Aktenstücke dem „lieben Rudolf", wie sie
sich ausdrückt, diese feierliche Bestätigung gibt, daß sie nach
wie vor nur mit seinem Einverständnis Aufträge in dieser
Sache erteilt, und wenn sie im entscheidenden'Moment.mit
Sk; Steiner, ihrem Anwalt, der in seiner Einvernahme be
hauptet, der Alteinbevollmächtigte zu sein, an ihn gelangt
und ihn um Bollmachterteilung ersucht, so muß dies doch
patentrechtlich und zivilrechtlich einen Sinn haben, und dieser
Sinn kann nur dahin gehen, daß auch die Mutter und ihr
Anwalt den Sohn als verfügungsberechtigt anerkennen
müssen. Wie diese Verfügungsberechtigung ist.und in welchem
Umfange, das haben wir hier nicht zu untersuchen, das würde
das Zivilrecht interessieren. Aber daß er eine Verfügungs-
berechllgung hat, das ist hier niedergelegt. Meine Herren,
entsprechend dieser Verfügungsberechtigung hat Carbone auch .
faktisch gehandelt, es blieb nicht bei der Theorie. Wenn Sie '
die Aktenfaszikel nachsehen, sehen Sie, was in der' Patent-
fache seit dem Tode des Herrn Carbone Vater gegangen ist.
Da ist alles mit einer einzigen Ausnahme durch Rodolfo
Carbone geschehen. Die Verständigung mit Kärllng in Leipzig
war seine Sache. Man wünschte ihn in den Konzernen für
die Unterhandlungen, man telegraphiert ihm, und auch Dr.
Sprenger hat bezüglich des nachträglich abgeschlossenen Ver-
träges nur mit ihm verhandelt, und erst dann, als es galt,
rasch die Früchte des kommenden Vertrages einzuheimsen,
erst dann kommt Dr, Steiner und drängt ihn, den Rodolfo,
der den Dr. Steiner in die. Familie Carbone eingeführt hat, -
hinaus, drängt ihn von seiner Müller weg, drängt sich
hinein und sagt, ich bin allein befugt, zu handeln. Es ist
unwahr, wenn Dr. Steiner dies deponiert, es sllmmt nicht
mit den Akten, die ihm die eigene Mutter ausgestellt hat von
1925 bis 1928, bis zum Momente seiner Verhaftung. Nun,
meine Herren, noch einige'Worte über die Bedeutung der
Sache, die ich schon gestreift habe. Ich möchte immerhin fest- ■
stellen, daß man die ganze Angelegenheit doch allzusehr als
Bagatelle behandelt hat und daß hier ein großer Welt-
handelsarllkel in Frage steht. Vor dem Krieg, wie Sie aüs
der Einvernahme des Dr. Steiner ersehen können, diese Ver
träge mit Körding, Pardon, dieser Vertrag -mit General Elec
tric, der erst im Jänner 1929, also während der Verhaftung