Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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BersicherunA etc. auf. Ich wiederhole auch be 
züglich dieser Diskontierung dasjenige, was ich 
bezüglich der Diskontierung der zweimal RM. 
75.000.— zu sagen hatte. 
Carbone konnte absolut beruhigt sein, er hat nicht 
Angaben gemacht, um in schwindelhafter Weise Gelder 
zu erlangen. Bezüglich der Spesenhöhe habe ich Ihnen 
meine Ausführungen gemacht und man kann sagen, mit 
Rücksicht auf die nach Auffassung der Parteien zu erzielen 
den Gewinne waren diesen Spesen nicht außer allem 
Verhältnis, vor allem auch nicht außer allem Verhält 
nis zu den Beteiligungsansprüchen, die in solchen Situ 
ationen vom Privatkapitalisten, gefordert zu werden pflegen. 
Das sind. diese sogenannten Begangenschaften bezüglich 
der Wechseldiskontierungen, wobei nun auch meinen 
.Menten der Vorwurf gemacht wird, er habe dieses 
Wechselgeld der Zweckbestimmung entfremdet, worauf ich 
noch zu sprechen komme. Eine weitere Begängenschaft 
war die sogenannte Coburg-Angelegenheit. Ich brauche 
mich auch hier nicht all zu lange aufzuhallen nach den 
trefflichen Ausführungen der übrigen Herren Kollegcn.- 
Rur auf drei Momente sei kurzerhand hingewiesen. Das 
Eine ist das Schreiben' vom Iuftizrat Bollert, dessen 
moralische Autorität auch Herr Walser mit Nachdruck für 
sich kn Anspruch genommen hat und zwar mit vollem 
Recht, wie mir scheint. Iuftizrat Bollert schrieb damals, 
daß er die Wechsel an Alexander Justus gesandt habe, 
.damit derselbe im Aufträge Ihrer Herren Bevollmäch 
tigten Walser und Beck die Escomptierung vornehme", 
Aktenmappe II., Fasz. 1, Akt.38, pag. 62. Walser hat 
damals, Aktenmappe II, Fasz. 2, Akt. 59, pag. 142, 
10 Tage nach dem Schreiben Bollerts, am 22. Juni 1028, 
im Untersuch erklärt, „Beck und ich veranlaßten den 
Thöny die 12 Akzepte der Landesbank nach Berlin zu 
übermitteln. Diese 12 Abschnitte gingen dann via Car 
bone an Bollert zu treuen Handen". Und schließlich noch 
das Zeugnis des Ntko Beck, Aktenmappe VI, Fasz. ], 
Akt. 311, pag. 955 „nachdem ich anfangs, das Geschäft 
abgelehnt hatte, wurde dasselbe auf Veranlassung Walsers 
für Rechnung der Landesbank abgeschlossen." Aus diesen 
drei Belegstellen, welche dokumentarisch in den Akten 
niedergelegt find, glaube ich genügend dargetan zu haben, 
daß mein Klient in keiner irgendwie rechtlich entscheidenden 
Weise bei der Sache beteiligt ist. Der Herr Staats 
anwalt weißt jedoch immer auf- die böse Absicht meines 
Klienten hin, da er sich auch hier größere Gewinne habe 
versprechen lassen.' Meine Herren, machen doch wir, die 
wir an bescheidenere Einkommenvcrhältnisse gewöhnt sind, 
nicht all zu viel Wesens daraus. Die - Inkassotarife der 
Banken, vieler Anwälte, die provkstonsforderungcn man 
cher Lkegenschaftsvermittler geben Ihnen ungefähr eine 
Richtlinie, welche Provksionsansprüche man in jenen 
Kreisen vielfach als angemessen betrachtet. Da sind 5 
Prozent meines Klienten nicht übermäßig, namentlich für 
ihn nicht, der ja in der Geldbewertung von Jugend auf 
einen eigenen Maßstab in die Wiege gelegt bekam. Und 
wenn auch noch 10 Prozent Gewinnbeteiligung dazu 
kommen, du lieber Himmel was heißt das? Wenn die 
Herren Millkonengeschäfte machen in Rumänien oder 
anderswo, wie man es Carbone immer berichtete, wenn 
das alles gelingt, darf ich dann nicht vom Tische dieser 
reichen Herren mit ihren Millionengewinncn die für diesen 
Fall doch bescheidene Brotkrume von 10 ln meine 
Tasche streichen. Schauen Sie die Sache o* 11 
wollen, aus dieser Situation heraus ein.Schuld» ^ument 
für den bösen Glauben meines Klienten konstrüt»'^ 3“ 
wollen geht nicht an. Dann wäre auch bezüglich \ ,c j f ® 
Corburggeschäftes zu erklären, das formell die Zustäird/9° 
keit des Gerichtes meines Erachtens für meinen Klientel»' 
nicht gegeben ist, indem die Tätigkeit Carbones in keiner 
Weife auf hiesigem Territorium sich abspielte. 
Meine Herren, nun noch das Nitrogen-Geschäft. Ich 
will da nicht lange werden, aber ich darf im Interesse 
aller Angeklagten, auch des Herrn Walser betonen, daß 
man sich all zu leicht lustig macht über den inneren Wert 
dieser.Aktien, über die Bedeutung dieses Geschäftes. Ich 
möchte feststellen, daß Drei übereinstimmend den inneren Wert 
der Aktie mit 8 — 10 Dollar bemessen haben. So Alexan 
der Justus in Aktenmappe VI, Fasz. 2, Akt. 326 vom ' 
27. September 1928 pag. 997. . Auch über Alexander 
Justus dürfen wir nicht leichthin zur Tagesordnung schrei 
ten. Wanun nicht? Weil er sagte, ich habe „alle Be 
weise mit Unterlagen zur Verfügung." Und kraft dessen be 
haupte ich den Wert mit 8 — 10 Dollar pro Stück. Da 
darf man nicht leichthin sagen, die Sanierungskommission • 
war doch unten in Budapest und hat den Wert mit 3 
Dollar angegeben. Dabei gibt die Sanierungskommilsion 
keine Quellen an, die nachzuprüfen ich in der Lage sein 
könnte. Dann kommt Schmidt. Auch wenn er finanziell 
nicht reüssiert hat, haben wir keine Veranlassung, ihn von 
vornehercin als Schwindler hinzustellen. Er sagt in der 
gleichen Aktenmappe VI»,Fasz. 2 „zu 48. 5", er bemesse 
den Wert mit 8-10 Dollar. Dann kommt Herr Schredt, 
den man doch sicher als vorzüglichen Bankfachmann 
kennen gelernt hat. Was tat Herr Schredt während des 
Untersuch? Er hat zum „Kompaß" gegriffen, .diesen» 
Nachschlagcbuch der Herren Banquiers. Er schlägt den 
Jahrgang 1928 auf und erklärt, tatsächlich kein schlechtes 
Geschäft. Donner und Doria, warum soll ich denn nicht 
am inneren Wert dieser Aktien von 8—10 Dollar glauben 
dürfen, wenn drei solcher Stimmen da sind. Als man 
die Unterlagen anbot, hätte man sie nachprüfen sollen, 
dem ist man nicht nachgekommen. Meine Herren, soweit 
mein Klient an dieser Nitrogen-Sache beteiligt war, kann 
man nicht sagen, er habe keinen guten Glauben gehabt. 
Er hatte diesen guten Glauben und. durfte ihn haben, nach 
dem derartige Stimmen und seriöse Bankleute erklären, 
es wäre kein schlechtes Geschäft gewesen. Ich habe privat 
nach Budapest geschrieben und die Anwort bekommen, 
wenn man mir gut raten wolle,' dann sei es, rasch zuzu 
greifen und das Geschäft heute noch zu machen, es sei 
sehr gut. Da kann man lange Bilanzen veröffentlichen 
und sagen, das sind magere Gewinne, die in diesen 
Bilanzen ausgewiesen werden. Man sieht doch, wie trost 
los heute das Geschäft überall ist. Man weiß, wie alle 
diese kommerziellen Unternehmungen es heute mit ihren 
Bilanzen machen und -vielfach machen müßen, um den 
polypenmäßkgcn Zugreifen des Fiskus zu begegnen. Da 
mit weiß man auch, was man aus solche Bilanzen be 
züglich Feststellung des inneren Wertes einer Aktie zu ge 
ben hat. Schließlich muß ich auch, bezüglich des Nitrogen- 
Geschäftes die Zuständigkeit des Gerichtes ablehnen. Ort. 
der Handlung für meinen Klienten war restlos. Ungarn 
und in keiner Weise war er während deS Abspielens die-
	        

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