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BersicherunA etc. auf. Ich wiederhole auch be
züglich dieser Diskontierung dasjenige, was ich
bezüglich der Diskontierung der zweimal RM.
75.000.— zu sagen hatte.
Carbone konnte absolut beruhigt sein, er hat nicht
Angaben gemacht, um in schwindelhafter Weise Gelder
zu erlangen. Bezüglich der Spesenhöhe habe ich Ihnen
meine Ausführungen gemacht und man kann sagen, mit
Rücksicht auf die nach Auffassung der Parteien zu erzielen
den Gewinne waren diesen Spesen nicht außer allem
Verhältnis, vor allem auch nicht außer allem Verhält
nis zu den Beteiligungsansprüchen, die in solchen Situ
ationen vom Privatkapitalisten, gefordert zu werden pflegen.
Das sind. diese sogenannten Begangenschaften bezüglich
der Wechseldiskontierungen, wobei nun auch meinen
.Menten der Vorwurf gemacht wird, er habe dieses
Wechselgeld der Zweckbestimmung entfremdet, worauf ich
noch zu sprechen komme. Eine weitere Begängenschaft
war die sogenannte Coburg-Angelegenheit. Ich brauche
mich auch hier nicht all zu lange aufzuhallen nach den
trefflichen Ausführungen der übrigen Herren Kollegcn.-
Rur auf drei Momente sei kurzerhand hingewiesen. Das
Eine ist das Schreiben' vom Iuftizrat Bollert, dessen
moralische Autorität auch Herr Walser mit Nachdruck für
sich kn Anspruch genommen hat und zwar mit vollem
Recht, wie mir scheint. Iuftizrat Bollert schrieb damals,
daß er die Wechsel an Alexander Justus gesandt habe,
.damit derselbe im Aufträge Ihrer Herren Bevollmäch
tigten Walser und Beck die Escomptierung vornehme",
Aktenmappe II., Fasz. 1, Akt.38, pag. 62. Walser hat
damals, Aktenmappe II, Fasz. 2, Akt. 59, pag. 142,
10 Tage nach dem Schreiben Bollerts, am 22. Juni 1028,
im Untersuch erklärt, „Beck und ich veranlaßten den
Thöny die 12 Akzepte der Landesbank nach Berlin zu
übermitteln. Diese 12 Abschnitte gingen dann via Car
bone an Bollert zu treuen Handen". Und schließlich noch
das Zeugnis des Ntko Beck, Aktenmappe VI, Fasz. ],
Akt. 311, pag. 955 „nachdem ich anfangs, das Geschäft
abgelehnt hatte, wurde dasselbe auf Veranlassung Walsers
für Rechnung der Landesbank abgeschlossen." Aus diesen
drei Belegstellen, welche dokumentarisch in den Akten
niedergelegt find, glaube ich genügend dargetan zu haben,
daß mein Klient in keiner irgendwie rechtlich entscheidenden
Weise bei der Sache beteiligt ist. Der Herr Staats
anwalt weißt jedoch immer auf- die böse Absicht meines
Klienten hin, da er sich auch hier größere Gewinne habe
versprechen lassen.' Meine Herren, machen doch wir, die
wir an bescheidenere Einkommenvcrhältnisse gewöhnt sind,
nicht all zu viel Wesens daraus. Die - Inkassotarife der
Banken, vieler Anwälte, die provkstonsforderungcn man
cher Lkegenschaftsvermittler geben Ihnen ungefähr eine
Richtlinie, welche Provksionsansprüche man in jenen
Kreisen vielfach als angemessen betrachtet. Da sind 5
Prozent meines Klienten nicht übermäßig, namentlich für
ihn nicht, der ja in der Geldbewertung von Jugend auf
einen eigenen Maßstab in die Wiege gelegt bekam. Und
wenn auch noch 10 Prozent Gewinnbeteiligung dazu
kommen, du lieber Himmel was heißt das? Wenn die
Herren Millkonengeschäfte machen in Rumänien oder
anderswo, wie man es Carbone immer berichtete, wenn
das alles gelingt, darf ich dann nicht vom Tische dieser
reichen Herren mit ihren Millionengewinncn die für diesen
Fall doch bescheidene Brotkrume von 10 ln meine
Tasche streichen. Schauen Sie die Sache o* 11
wollen, aus dieser Situation heraus ein.Schuld» ^ument
für den bösen Glauben meines Klienten konstrüt»'^ 3“
wollen geht nicht an. Dann wäre auch bezüglich \ ,c j f ®
Corburggeschäftes zu erklären, das formell die Zustäird/9°
keit des Gerichtes meines Erachtens für meinen Klientel»'
nicht gegeben ist, indem die Tätigkeit Carbones in keiner
Weife auf hiesigem Territorium sich abspielte.
Meine Herren, nun noch das Nitrogen-Geschäft. Ich
will da nicht lange werden, aber ich darf im Interesse
aller Angeklagten, auch des Herrn Walser betonen, daß
man sich all zu leicht lustig macht über den inneren Wert
dieser.Aktien, über die Bedeutung dieses Geschäftes. Ich
möchte feststellen, daß Drei übereinstimmend den inneren Wert
der Aktie mit 8 — 10 Dollar bemessen haben. So Alexan
der Justus in Aktenmappe VI, Fasz. 2, Akt. 326 vom '
27. September 1928 pag. 997. . Auch über Alexander
Justus dürfen wir nicht leichthin zur Tagesordnung schrei
ten. Wanun nicht? Weil er sagte, ich habe „alle Be
weise mit Unterlagen zur Verfügung." Und kraft dessen be
haupte ich den Wert mit 8 — 10 Dollar pro Stück. Da
darf man nicht leichthin sagen, die Sanierungskommission •
war doch unten in Budapest und hat den Wert mit 3
Dollar angegeben. Dabei gibt die Sanierungskommilsion
keine Quellen an, die nachzuprüfen ich in der Lage sein
könnte. Dann kommt Schmidt. Auch wenn er finanziell
nicht reüssiert hat, haben wir keine Veranlassung, ihn von
vornehercin als Schwindler hinzustellen. Er sagt in der
gleichen Aktenmappe VI»,Fasz. 2 „zu 48. 5", er bemesse
den Wert mit 8-10 Dollar. Dann kommt Herr Schredt,
den man doch sicher als vorzüglichen Bankfachmann
kennen gelernt hat. Was tat Herr Schredt während des
Untersuch? Er hat zum „Kompaß" gegriffen, .diesen»
Nachschlagcbuch der Herren Banquiers. Er schlägt den
Jahrgang 1928 auf und erklärt, tatsächlich kein schlechtes
Geschäft. Donner und Doria, warum soll ich denn nicht
am inneren Wert dieser Aktien von 8—10 Dollar glauben
dürfen, wenn drei solcher Stimmen da sind. Als man
die Unterlagen anbot, hätte man sie nachprüfen sollen,
dem ist man nicht nachgekommen. Meine Herren, soweit
mein Klient an dieser Nitrogen-Sache beteiligt war, kann
man nicht sagen, er habe keinen guten Glauben gehabt.
Er hatte diesen guten Glauben und. durfte ihn haben, nach
dem derartige Stimmen und seriöse Bankleute erklären,
es wäre kein schlechtes Geschäft gewesen. Ich habe privat
nach Budapest geschrieben und die Anwort bekommen,
wenn man mir gut raten wolle,' dann sei es, rasch zuzu
greifen und das Geschäft heute noch zu machen, es sei
sehr gut. Da kann man lange Bilanzen veröffentlichen
und sagen, das sind magere Gewinne, die in diesen
Bilanzen ausgewiesen werden. Man sieht doch, wie trost
los heute das Geschäft überall ist. Man weiß, wie alle
diese kommerziellen Unternehmungen es heute mit ihren
Bilanzen machen und -vielfach machen müßen, um den
polypenmäßkgcn Zugreifen des Fiskus zu begegnen. Da
mit weiß man auch, was man aus solche Bilanzen be
züglich Feststellung des inneren Wertes einer Aktie zu ge
ben hat. Schließlich muß ich auch, bezüglich des Nitrogen-
Geschäftes die Zuständigkeit des Gerichtes ablehnen. Ort.
der Handlung für meinen Klienten war restlos. Ungarn
und in keiner Weise war er während deS Abspielens die-