Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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lung, -.oder mit schlechter Gesinnung. Ich glaube 
auch, der Herr Staatsanwalt wird, wenn er zu 
seiner wirtschaftlichen Auffassung und Denkungs- 
weise.als Anwalt zurückkehrt, mir hier wiederum 
etwas Gerechtigkeit widerfahren lassen und dann 
lein Argument für die Schuld meines Klienten 
aus dieser Zinsenberechnung, konstruieren. Dann 
muß aber auch zur Entlastung, Carbones gesagt 
werden, daß dieser ja nicht eigenmächtig handelte, 
sondern stets und immer im Aufträge des Niko 
Beck und damit der Liechtensteinischen Landesbank 
deren Vollmachtträger Beck gewesen und wobei 
die Bank geschrieben, daß Beck unbeschränkt über 
„unser Konto bei Ihnen (Busse) zu verfügen und 
in jeder Weise rechtsgeschästliche Abmachungen 
mit Ihnen (Busse) in unserm Namen rechtsver 
bindlich zu treffen" befugt sei, Aktenmappe VIII., 
Akt. 29, Pag 10. Carbone glaubte sich also in die 
ser Richtung nach jeder Hinsicht gedeckt. Wenn 
übrigens auch vielleicht viele Spesen und Unkosten 
hier entstanden sind, so war gerade es für ihn, 
den Herrn Carbone, wiederum wirklich nichts 
Auffallendes, da er ja von Jugend auf derart mit 
Geld.umgehen konnte. Brauchte er viel Geld, so 
gerade er auch, andere haben es wie ich, die essen 
-auch gerne, haben auch lieber große Münze statt 
nur Kleingeld. Aus dieser Mentalität heraus kann 
inan kein Schuldargument gegen ihn konstruie 
ren, sondern mutz vielmehr zu seinen Gunsten 
■ öie Situation erklären. Ferner, meine Herren, 
Beck hat ihm damals nicht gesagt, daß dieses Geld 
beschafft werden müsse, damit die Bank hier in 
Vaduz billiges Geld an ihre Kundschaft geben 
könne. Atan sprach vielmehr gegenüber Carbo 
ne von den großen, glänzenden Geschäften Wal 
sers, von seinen gewinnbringenden Transaktio 
nen. Wer derart große Geschäfte internationalen 
Charakters abzuwickeln hat, der kann dies ohne 
Aufwand von Geld und Spesen nicht durchfüh 
ren. Sind die Geschäfte glänzend, ertragen sie 
auch eine anständige Spesenbelastung. Das ist 
ganz objektiv/rein wirtschaftlich gedacht. Ein Ar 
gument, mit dem man meinen Klienten schlägt, 
ist daraus nicht zu gewinnen. Dann sei noch zu 
bemerken, die Diskontierung erfolgte vor dem 17. 
August 1927, also vor jenem Zeitpunkte, bis zu 
welchem nach den Erklärungen der Mitangeklag 
ten Carbone nicht eingeweiht war und von all 
diesen internen Dingen nichts wußte. Ich glaube 
nicht, daß in dieser Richtung eine Belastung sei 
ner Person möglich ist. 
Nun kommen wir zur zweiten Diskontie 
rung von zweimal RM. 75.000.— bei der Deutsch- 
Oesterreich-Ungarischen Wirtschaftsbank, der so 
gen. Anschlußbank. Das war so: Die Höhe RM. 
150.000.-, die Bank erhielt RM. 90.000—,mein 
Klient RM. 24.000.— und das übrige ist wieder 
um im Strudel der Spesen, Provisionen, Zinsen 
etc. .untergegangen. Der Herr Staatsanwalt 
nimmt hier betrügerische Handlungsweise mei 
nes Klienten an, weil er dieses Geld erworben 
habe mit der Vorgabe, die Verwertung des Bo- 
enlampen-Patentes stehe in unmittelbarer Nähe, 
vas stimmt nicht, ich komme darauf zu sprechen, 
wenn ich die Patentsache im Zusammenhang be 
handeln werde. Der Untersuchungsrichter geht noch 
weiter.und hat überhaupt alle Angaben meines 
Klienten in dieser Richtung als unwahr bezeich 
net, indem er an diesen Patenten überhaupt kei 
nerlei Recht besessen habe. Ich wiederhole aus 
drücklich, daß ich in keiner Richtung dem Herrn 
Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen will. 
Er ist nicht Zivilrechtler, nicht Patentrechtler, 
satte das Aktenmaterial nicht zur Verfügung und 
)atte nur den Angeklagten, dem man naturgemäß 
nicht all zu viel zu glauben pflegt. Und gegenüber 
land die eigene Mutter, die mit Steinen nach 
hrem Sohne warf und alles mögliche behauptete, 
was ich heute als aktenwidrig festzustellen in der 
Lage bin. So kam man naturgemäß dazu, meinen 
Klienten belasten zu müssen. Es ist aber nicht 
stichhaltig. Im Zusammenhange.mit dieser Dis 
kontierung ist zu betonen, daß die Initiative hie- 
für nicht von meinem Klienten ausging, sondern 
von den anderen Herren. Es war der Ruf nach 
Geld, der die ganze Sache in Bewegung setzte. 
Ich möchte hier schon aus eine wichtige Deposition 
des Niko Beck in den Akten hinweisen, wo es 
heißt: „Ich stand der Patentsache mißtrauisch ge 
genüber" und später vor der Diskontierung die 
ser beiden Wechsel: „Ich wollte von dieser Propo 
sition (Carbones) nichts wissen, weil ich den Ein 
druck hatte, dem Carbone sei es lediglich um wei 
tere Darlehen zu tun und mit dem Lampenpa-- 
tent sei es nicht weit her. Weil Thönh unbedingt 
Mittel brauchte, wurde schließlich doch die Of 
ferte angenommen". (Aktenmappe II., Akt. 66, 
Pag. 160 - 2, Pag. 162 — 4). Auch bezüglich 
dieser zweiten Diskontierung darf ich daraus ver 
weisen, daß die Begebung der Wechsel, auch wenn 
es zu treuen Handen war, bereits vor dem 17. 
August an die Anschlußbank erfolgte und daß da 
mit die Inempfangnahme des Erlöses auch ohne 
weiteres gegeben war, mochte auch die formelle 
Auszahlung erst am 31. August erfolgen. Kausal 
war hier somit nichts im Sinne des Betruges fest 
zustellen. Carbone hatte feinen Anteil an den 
Patenten aus vollständig freien Stücken der Bank 
abgetreten. Thönh hatte dies von sich aus nicht 
verlangt, er hätte das Gey> auch sonst gegeben, 
wie wir noch sehen werden, und gab es auch, weil 
er durch Carbone weitere Gelder beschaffen lasa 
sen wollte, wie oben ausgeführt. Unlautere Ma 
chenschaften seitens Carbones find hier nicht er 
sichtlich. Ich könnte nicht behaupten, daß der Herr 
Staatsanwalt hier in irgend einer Richtung sei 
ner Beweispslicht genügt hätte. Nun, meine Her 
ren, die dritte Diskontierung mit den zweimal 
186.000.— Fr., wo die Sache sich so stellt: Der 
Wechselbetrag war RM. 299.000-, RM. 97.000 
wurden für die erste Diskontierung der zweimal 
Fr. 60.000.— verwendet, RM. 59.000.— behielt 
Carbone gemäß Vereinbarung als Darlehen, der 
Rest ging in Provisionen, Bankspesen, Zinsen,
	        

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