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lung, -.oder mit schlechter Gesinnung. Ich glaube
auch, der Herr Staatsanwalt wird, wenn er zu
seiner wirtschaftlichen Auffassung und Denkungs-
weise.als Anwalt zurückkehrt, mir hier wiederum
etwas Gerechtigkeit widerfahren lassen und dann
lein Argument für die Schuld meines Klienten
aus dieser Zinsenberechnung, konstruieren. Dann
muß aber auch zur Entlastung, Carbones gesagt
werden, daß dieser ja nicht eigenmächtig handelte,
sondern stets und immer im Aufträge des Niko
Beck und damit der Liechtensteinischen Landesbank
deren Vollmachtträger Beck gewesen und wobei
die Bank geschrieben, daß Beck unbeschränkt über
„unser Konto bei Ihnen (Busse) zu verfügen und
in jeder Weise rechtsgeschästliche Abmachungen
mit Ihnen (Busse) in unserm Namen rechtsver
bindlich zu treffen" befugt sei, Aktenmappe VIII.,
Akt. 29, Pag 10. Carbone glaubte sich also in die
ser Richtung nach jeder Hinsicht gedeckt. Wenn
übrigens auch vielleicht viele Spesen und Unkosten
hier entstanden sind, so war gerade es für ihn,
den Herrn Carbone, wiederum wirklich nichts
Auffallendes, da er ja von Jugend auf derart mit
Geld.umgehen konnte. Brauchte er viel Geld, so
gerade er auch, andere haben es wie ich, die essen
-auch gerne, haben auch lieber große Münze statt
nur Kleingeld. Aus dieser Mentalität heraus kann
inan kein Schuldargument gegen ihn konstruie
ren, sondern mutz vielmehr zu seinen Gunsten
■ öie Situation erklären. Ferner, meine Herren,
Beck hat ihm damals nicht gesagt, daß dieses Geld
beschafft werden müsse, damit die Bank hier in
Vaduz billiges Geld an ihre Kundschaft geben
könne. Atan sprach vielmehr gegenüber Carbo
ne von den großen, glänzenden Geschäften Wal
sers, von seinen gewinnbringenden Transaktio
nen. Wer derart große Geschäfte internationalen
Charakters abzuwickeln hat, der kann dies ohne
Aufwand von Geld und Spesen nicht durchfüh
ren. Sind die Geschäfte glänzend, ertragen sie
auch eine anständige Spesenbelastung. Das ist
ganz objektiv/rein wirtschaftlich gedacht. Ein Ar
gument, mit dem man meinen Klienten schlägt,
ist daraus nicht zu gewinnen. Dann sei noch zu
bemerken, die Diskontierung erfolgte vor dem 17.
August 1927, also vor jenem Zeitpunkte, bis zu
welchem nach den Erklärungen der Mitangeklag
ten Carbone nicht eingeweiht war und von all
diesen internen Dingen nichts wußte. Ich glaube
nicht, daß in dieser Richtung eine Belastung sei
ner Person möglich ist.
Nun kommen wir zur zweiten Diskontie
rung von zweimal RM. 75.000.— bei der Deutsch-
Oesterreich-Ungarischen Wirtschaftsbank, der so
gen. Anschlußbank. Das war so: Die Höhe RM.
150.000.-, die Bank erhielt RM. 90.000—,mein
Klient RM. 24.000.— und das übrige ist wieder
um im Strudel der Spesen, Provisionen, Zinsen
etc. .untergegangen. Der Herr Staatsanwalt
nimmt hier betrügerische Handlungsweise mei
nes Klienten an, weil er dieses Geld erworben
habe mit der Vorgabe, die Verwertung des Bo-
enlampen-Patentes stehe in unmittelbarer Nähe,
vas stimmt nicht, ich komme darauf zu sprechen,
wenn ich die Patentsache im Zusammenhang be
handeln werde. Der Untersuchungsrichter geht noch
weiter.und hat überhaupt alle Angaben meines
Klienten in dieser Richtung als unwahr bezeich
net, indem er an diesen Patenten überhaupt kei
nerlei Recht besessen habe. Ich wiederhole aus
drücklich, daß ich in keiner Richtung dem Herrn
Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen will.
Er ist nicht Zivilrechtler, nicht Patentrechtler,
satte das Aktenmaterial nicht zur Verfügung und
)atte nur den Angeklagten, dem man naturgemäß
nicht all zu viel zu glauben pflegt. Und gegenüber
land die eigene Mutter, die mit Steinen nach
hrem Sohne warf und alles mögliche behauptete,
was ich heute als aktenwidrig festzustellen in der
Lage bin. So kam man naturgemäß dazu, meinen
Klienten belasten zu müssen. Es ist aber nicht
stichhaltig. Im Zusammenhange.mit dieser Dis
kontierung ist zu betonen, daß die Initiative hie-
für nicht von meinem Klienten ausging, sondern
von den anderen Herren. Es war der Ruf nach
Geld, der die ganze Sache in Bewegung setzte.
Ich möchte hier schon aus eine wichtige Deposition
des Niko Beck in den Akten hinweisen, wo es
heißt: „Ich stand der Patentsache mißtrauisch ge
genüber" und später vor der Diskontierung die
ser beiden Wechsel: „Ich wollte von dieser Propo
sition (Carbones) nichts wissen, weil ich den Ein
druck hatte, dem Carbone sei es lediglich um wei
tere Darlehen zu tun und mit dem Lampenpa--
tent sei es nicht weit her. Weil Thönh unbedingt
Mittel brauchte, wurde schließlich doch die Of
ferte angenommen". (Aktenmappe II., Akt. 66,
Pag. 160 - 2, Pag. 162 — 4). Auch bezüglich
dieser zweiten Diskontierung darf ich daraus ver
weisen, daß die Begebung der Wechsel, auch wenn
es zu treuen Handen war, bereits vor dem 17.
August an die Anschlußbank erfolgte und daß da
mit die Inempfangnahme des Erlöses auch ohne
weiteres gegeben war, mochte auch die formelle
Auszahlung erst am 31. August erfolgen. Kausal
war hier somit nichts im Sinne des Betruges fest
zustellen. Carbone hatte feinen Anteil an den
Patenten aus vollständig freien Stücken der Bank
abgetreten. Thönh hatte dies von sich aus nicht
verlangt, er hätte das Gey> auch sonst gegeben,
wie wir noch sehen werden, und gab es auch, weil
er durch Carbone weitere Gelder beschaffen lasa
sen wollte, wie oben ausgeführt. Unlautere Ma
chenschaften seitens Carbones find hier nicht er
sichtlich. Ich könnte nicht behaupten, daß der Herr
Staatsanwalt hier in irgend einer Richtung sei
ner Beweispslicht genügt hätte. Nun, meine Her
ren, die dritte Diskontierung mit den zweimal
186.000.— Fr., wo die Sache sich so stellt: Der
Wechselbetrag war RM. 299.000-, RM. 97.000
wurden für die erste Diskontierung der zweimal
Fr. 60.000.— verwendet, RM. 59.000.— behielt
Carbone gemäß Vereinbarung als Darlehen, der
Rest ging in Provisionen, Bankspesen, Zinsen,