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die im Umlauf sind, ich sage, wenn jenes Mitglied
der Opposition, der Regierung das gesagt hätte,
dann hätten Sie, Herr Kollege Budscheol, noch
mehr gewußt und dann hätten Sie auf Grund
einer authentischen Atttteilung vielleicht rechtzeitig
eingreifen können. Indem jener Mann damals
nicht gesprochen hat, wo er hätte reden können,
trägt er nach meiner Ueberzeugung die Verant
wortlichkeit dafür, daß die Regierung in jenem
Zeitpunkt nicht einzuschreiten Gelegenheit gehabt
hat.
Der Herr Kollege Huber hat in seinen Aus
führungen herbe Kritik an den Verhältnissen und
Einrichtungen hier im Lande geführt, die ich
gerne etwas milder gehört hätte. Ich will ihm das
offen gestehen. Ich glaube in der Form, wie, sie
vorgeschrieben worden ist, ist sie doch nicht ge
recht. Ich habe die Herren an der Arbeit gesehen
und konnte mich überzeugen, daß die verantwort
lichen Leute hier im Lande, die nun vom
Schauplatz abtreten mußten, daß diese nach bestem
Wissen und Gewissen ihre Pflicht getan haben
und man braucht nur aus die Bemühungen der
Regierung hinzuweisen in Verbindung mit dem
großen Landesunglück, das der Rheinernbruch ge
bracht hat, so wird man doch sagen müssen,, nicht
daß-qs eine Schlamperei ist, wie Herr Kollege
§uber das ganze Regierungssystem bezeichnet hat,
so weit darf man in der Kritik nicht gehen. Na
türlich, aber dafür trägt hier niemand Verantwor
tung, persönlich trägt natürlich die ganze Sache
den Stempel richtiger Kleinstaaterei, weil Liech
tenstein ein kleiner Staat ist. Wir haben in der
Schweiz auch kleine Staaten, ich. finde sogar,- die
Leute könnten sich recht wohl befinden in diesen
Kleinstaaten, wenn sie nur miteinander den Frie
den haben wollen. Das muß ich noch bemerken,
ich glaube auch die Vorwürfe, daß man Herrn
Thönh überhaupt zum Verwalter gewählt hat,
sie sind von dieser Seite nicht begründet, denn
wir können uns doch vorstellen, daß damals Thö>
ny sich um die Sache beworben hat und die Aus
wahl konnte nicht groß gewesen sein. Er war wohl
Verwalter, der sürstl. Spar- und Leihkasse, aber
sein Gehalt war kein fürstliches. Das wird man
zugeben müssen, 'und um den Gehalt, den die Kas
sa dem Franz Thönh zugestehen konnte, hätten
Sie aus dem. Markt, wo solche Angebote aus der
artige Stellen.gemacht werden, sie nicht Aquisi-
tion machen können. Im Lande hier ist der Kreis
der dafür in Betracht kommenden Persönlichkei
ten naturgemäß klein, und außer dem Lande wer
den für solche Stellen ganz andere Gehalte aus
gestellt, als Thönh ihn bezogen hat. Man kann
auch den gewesenen Präsidenten des Verwaltungs
rates, Herrn Dr. Beck, mit Recht nicht vorhal
ten, er habe keine Sitzungen gehalten, und da
kann ich mich auf(b:ie eigenen Ausführungen des
Kollegen Huber berufen, die zutreffend sind, daß
vom Frühjahr 27 eigentlich kein Verwaltungsrat
mehr existiere, weil seine Wahl nicht rechtzeitig
zustandcgekommen ist, daran war aber nicht die
Mehrheitspartei schuld, sondern waren diejeni
gen Schuld, die diese Wahl durch gewisse Vor
kommnisse erschwert, bezw. verunmöglicht haben'
durch Demissionen usw- und was das Dotations
kapital anbetrifft, so war die Sache nicht so ein
fach, wie man sich das vorstellen könnte vielleicht,
ich weiß aus eigener Erfahrung, daß das Land
Liechtenstein außerordentlich schwer tat, auf dem
Geldmarkt Kredit zu erhalten. Das wird Niemand
bestreiten, der die Verhältnisse kennt und gerade
in jener Zeit, als es sich darum gehandelt hat,
ob man ein Dotationskapital bestellen könne,
außerordentlich schwer und der Fürst wollte feine
Sparkassaeinlage vyn einer halben Million nicht
umwandeln lassen, man ist an ihn herangetreten,'
daß er es umwandle, er scheint es abgelehnt zu
haben, er wird seine Gründe gehabt haben, ich
will damit nur sagen, daß das. nicht so einfach ge
wesen ist, für das Land die nötigen Mittel zu
beschaffen, um das Dotationskapital zur Verfü
gung zu stellen.
Nun, meine Herren, nach diesem kleinen Ex
kurse wieder zu unserer Sache. Ich möchte zunächst
einige Worte sprechen zu der Kreditangelegen
heit der Firma Walser und Brugger. Gewiß hat
diese Firma bei der Spar- und Leihkassa Kredit
in Anspruch genommen, in Form von direkten
Darlehen, sowie in Form von Bürgschaftsleistun
gen seitens der Sparkassa. Allein, meine Herren,
niemand wird in der Lage sein, den Nachweis
dafür erbringen zu können, daß in dem Zeit-,
Punkt, wo diese Kredite in Anspruch genommen
worden sind, die Firma Walser und Brugger un
ter ihren Sachen, gestanden wäre, insolvent ge
wesen wäre, unter Pari gestanden wäre und rch
erkläre auch hier, daß der Beklagte Walser nicht
die Ueberzeugung oder Meinung haben mußte, als
er im Jahre 26 die Kredite in Anspruch genom-.
men hat, daß diese Darlehensgewährungen gefähr
det seien, daß sie eine Gefährdung für die Kassa
bedeuten. Ihm war ja Brugger zugeführt worden
durch Beck, er verband sich mit Brugger auf
Grund der Zusicherungen, die ihm gemacht wor
den sind, über die Bonität und Prosperität des
Geschäftes und wenn auch noch die damaligen Bi
lanzverhältnisse von ihm geprüft worden wären,
hätte sich keineswegs ergeben, daß die Firma in
solvent sei, daß die passiven die Aktiven über
stimmen, davon ist gar keine Rede, so daß damals
im guten treuen von dieser Firma, wie vons an
deren ein Bankkredit in Anspruch genommen wer
den durste und wenn er gewährt wurde, so kann
darin ein Verschulden des Kreditnehmers nicht
erblickt werden. Ob der Verwalter Thönh bei der
Gewährung- des Kredites dann nach den inter
nen Vorschriften vorgegangen ist oder nicht, da
rum hat sich nach meiner Meinung der Außen
stehende, der Kredit in Anspruch nimmt, nicht
zu kümmern. Derjenige, der einen Kredit in An
spruch nimmt, macht auch gemeiniglich keine
Schwierigkeiten, wenn der Bankdirektor bereit ist,
Kredit zu gewähren, so wird derjenige, der den