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sondern von Bauer, der sich nur des Namens Walser bedient
hat. Aber,' meine Herren, wenn es anch Walser telegraphiert
hätte — er hatte damals ans Grnnd dessen, was er wußte
und insbesondere was ihm von Bauer eröffnet worden ist,
ans Grund der Verhandlungen mit vielen amtlichen Stellen
in Bukarest ein Grund zu glauben, daß es für ihn eine
feststehende Tatsache ist, daß die Gewährung der Konzession
grundsätzlich genehmigt ivorden sei und daß es sich nur noch
um Modalitäten handle, bis die Sache veröffentlicht werden
könne. Diesen festen Glauben und diese feste Ueberzeugung
hatte Walser, und daher hatte er keinen Anstand genommen,
als er davon gehört hat, daß das Telegramm abgegangen sei.
Der Herr Staatsanwalt scheint — ich muß das aus seiner
Anklageschrift herauslesen und aus seinen heutigen Ausfüh
rungen konnte ich cs auch entnehmen — hier einen Betrug
zu Ungunsten des Walser anzunehmen. Der liegt materiell
nicht vor und ich kann mich nicht erinnern, daß der Barmer
Bankverein sich auf den Standpunkt gestellt hat, er habe sich
betrogen gefühlt. Der wußte natürlich, daß solche Sittiationen,
wie sie sich da eingestellt habe», vorkommen können und hat
begriffen, daß die Leute — die Petenten der Klassenlotterie
— über Geld verfüge» mußten, wen» sie zum Ziele kommen
sollten, daß inan einen „Friedrich mit der leeren Tasche" da
unten nicht hochschätzt und für ihn sich nicht besonders be-
müht. Das wußten die Herren vom Barmer Bankverein und
haben sich deshalb nicht auf de» Standpunkt gestellt, sie seien
betrogen worden. Wie wollte man überhaupt eine solche Be-
ttugsklage vor das Liecht. Gericht bringen. Der Begehungs
ort wäre entweder Bukarest, wo das Telegramm abgeschickt
worden ist und der Betrag in Empfang genommen wurde,
oder Düsseldorf, wo das Telegramm in Empfang genommen
worden ist. Es würde hier so gehe» wie bei einem anderen
Tatbestand, der dann aber fallen gelassen wurde wegen der
Zuständigkeit des Gerichtes. Wir haben uns niit der Frage
nicht weiter zu befassen, ob zu Ungunsten des Barmer Bank-
Vereins ein Betrug Walsers, für den er einzustehen hätte,
strafrechtlich vorliegt. Ich halte nicht dafür aus den ange
führten Gründen. Nun muß ich dem Herrn Staatsanwalt
bemerken, wenn er heute sagt, das Geld sei da unten Ver
praßt ivorden, so ist das unbewiesen und es ist nicht richtig.
Es ist verbraucht worden für die Bedürfnisse dieses geld
sressenden Filmgeschäftes. Wer vielleicht gepraßt hat mit dem
Gelde, das aus diesem Unternehmen gezogen wurde, das
war der Georg Bauer mit seiner Lilly Flohr. Der Mann
gehört zur Kategorie von Menschen, die immer Projekte
haben, die immer verstehen, aus solchen Projekten auf Kosten
anderer zu leben. Diese Gattung Leute muß man zuerst er
kennen. Heute kennt sie der Herr Walser und wird so rasch
nicht mehr daraus hereinfallen, das. kan» ich Sie versichern.
Also behaupten zu wollen, daß Walser hier die Gelder ver-
praßt hätte, ist unrichtig. Ich glaube auch, weiin er auf das
ausgegangen wäre, dann hätte er sein einfaches Frauele nicht
aus Vaduz nach Bukarest kommen lassen. Er hätte gesagt,
bleibe du in Vaduz und ich bleibe in Bukarest: ich werde mich
über die Trennung schon trösten. Das erscheint mir ein ganz
gewichtiger Fndizien-Beweis zu sein, diese Berufung der Frau
Walser nach Bukarest, dafür, daß es Walser nicht darum
zu ttm war, um auf irgend eine Weise Geld zu verklapsen:
das Töchterlein war auch fort. So richtet sich derjenige nicht
ein, der gedenkt, Gelder, von denen er sich sagen mußte, sie
kommen von wo anders her und nicht aus meiner Tasche,
um sie auf so leichtfertige Art und Weise zu verprassen, wie
der Herr Staatsanwalt sagte. Sîun, meine Herren, kommt
die Frage wegen der Fischereipacht. Da möchte ich den Herrn
Staatsanwalt beruhigen, wenn er die Differenz ausrechnet
zwischen Lei und Franken, so sind das 3 Franken auf 100 Lei
und das ergibt eine Differenz von nur 2000 Franken, ein
Betrag von finanziell ganz untergeordneter Bedeutung, es
ist nicht der Mühe wert, darüber zu sprechen. Und nun die
Frage: Liegt hier ein Betrug vor oder nicht? Das Geld
ist gebraucht worden. Für das gebrauchte Geld ist zweifel
los die Sparkasse kraft der Bürgschaft haftbar. Das alles, ist
zugegeben. Liegt nun hier — wie der Herr Staatsanwalt
anzunehmen scheint — der Fall des Betruges vor? Ich
habe von Anfang an gesagt, so auf Grund des gesunden
Menschenverstandes, der auch dem Juristen nicht abhanden
kommt, wie ist es niöglich, daß eine Bank betrogen werden
konnte, deren Verwalter ja über die Sache orienttert ist?
Das ist Widerspruch in sich, daß eine Bank daS Opfer
eines Betruges' wird, wenn der Verwalter, der nach außen
vertretungsberechtigt, der alleinzeichnungsberechtigt, über die
Verhältnisse orienttert ist. Nun aber die juristtsche Seite:
Herr Dr. Huber hat an Hand des Oesterreichischen.Rechts,
bezw. der Monographie des Werkes Lammasch sich ausge
sprochen und ich schließe mich jenen Ausführungen in allen
Teilen an und möchte fie.noch in etwas ergänzen: Der Staats
anwalt scheint mir in seinen Darlegungen etwas vernach
lässigt zu haben, daß eben die Voraussetzung- für den Tat
bestand des Betruges die ureigenste und wesentlichste Vor
aussetzung die Täuschung ist. Eine Täuschung.muß vorliegen
und wo haben wir im vorliegenden Falle »nt Bezug auf die
Person Walsers den Tatbestand einer Täuschung gegeben
(zitiert einige Entscheidungen). Wenn man nun.den Ler-
waltungsrat der Bank als den angeblich Getäuschten be
zeichnen wollte: ja, meine Herren, dem hat man gar-nichts
weiß gemacht, dem hat man gar-nichts vorgeschwindelt, dem
gegenüber ist nichts entstellt und unterdrückt worden. Ich
betone immer wieder: Seitens Walser. Walser hat dem Ver
waltungsrat einfach nichts gesagt, der Derwaltungsrat. war
nicht orienttert, er ist nicht - getäuscht worden, sondern er
wußte nichts, weil ihm niemand etwas davon gesagt hat.
Das ivar deni Verwaltungsrat eine Jgnorantta factt. -Auch
nacki dem Oesterreichischen Rechte war es kein Betrug, denn
auch der § 197 des St. G. stellt sich vor allem auf die Er
regung eines Irrtums ein. Wir haben-nicht einen Irrtum
der Bankbehörde vor uns, sondern ein Nichtwissen der Bank.
Nun, meine Herren, ob Thöny das gebucht hat und wie- er
cs buchte, wie er es aufschrieb,, darüber brauchte sich Walser
keine Gedanken zu machen, Das hat er Thöny überlassen.
Freilich, das hat er zugegeben, das -wußte er,- daß diese An
gelegenheit nicht dem Verwalttingsrat znr Genehmigung vor-
gelegt worden ist. Ja, meine Herren, ich glaube- der Verwal-
tungsrat wäre in die größte Verlegenheit gekommen, wenn
man ihm die Sache vorgelegt hätte. Auf der einen Seite
hätte er sich sagen müssen, es wäre schön und gut, wenn nun
diese hier verkrachte Zentrofog zum Nutzen des Volkes an
einem andern Ort wieder aufleben könnte, wenn irgendwoher
Mittel kämen. Sollen wir die Mittel vorschießen? Ich will
nun nicht' sagen, daß in so kleinen Verhältnissen, wie sie- hier
ln Liechtenstein sind,' aber in anderen mittleren und großen
Verhältnissen kommt es vor, daß gewisse Coups in Finanz-
sachen in derartigen Angelegenheiten gemacht werden und
zwar von leitenden Persönlichkeiten, die dem Verwaltungs
rat erst nachher, wenn, sie gelungen find, gesagt werden und