Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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alle Bank-Direktoren vornehmen. Es gibt keinen Bank-Di 
rektor, der nicht einmal, wenn er sicher zu sein glaubt, daß der 
Kredit bezahlt wird, einen Kredit gibt oder sich mit einem 
Bürgen begnügt, wo er zwei haben sollte. 
Ende November 1926 ist Walser <rus Rumänien zu 
rückgekehrt mit der erfreulichen Nachricht, die Konzessions 
Erteilung ist absolut sicher; keine Gefahr, ein glänzendes 
Geschäft. Alles das, was vorher gefährdet gewesen ist 
bei der Bank wird gedeckt werden und ein goldener 
Strom wird aus Rumänien sich in das ^!and Liechtenstein 
ergießen. Ob Herr Walser das geglaubt hat, brauche 
ich nicht zu untersuchen; ich bin aber überzeugt, daß er es 
geglaubt hat. Jedenfalls hat Thöny ihm das geglaubt 
und noch viele andere Leute auch. Thöny hat ihm ge 
glaubt, daß da unten ohne jedes Risiko gegen Aufwen 
dung von — für die Liechtensteiner Verhältnisse al-- 
'lerdings bedeutenden Mitteln — aber int Vergleich mil 
dem zu erwartenden Gewinn recht unbedeutenden Mit- 1 
teln, ganz gewaltige Geldbeträge geholt werden können.! 
Thöny hat sich deshalb dazu verleiten lassen,, als, er an ei- 1 
nem schönen Sonntag morgen schnell gerufen wurde.,— er 
war ja vorher in die Sache nicht eingeweiht — um die 
Bürgschaft für - den Barmer Bankverein zu geben. Er 
hat sich dort trotzdem noch gesträubt. Dann hat man 
ihm aber in Aussicht gestellt, daß die Sache auch for 
mell geordnet werde, dadurch, daß eine Rückbürgschäft 
geschaffen werde; und wenn er noch irgend welche Be 
denken gehabt hätte, so sind die vollständig beseitigt wor 
den durch die Verpflichtung des Barmer Bankvereins, 
das Geld nicht zur Verfügung zu stellen, bevor nicht die 
Konzession erteilt sei. Darüber besteht Einstimmigkeit un 
ter allen Beteiligten und auch Dr. Rasche, der sich sonst 
nicht immer ganz erinnert, erklärte da in einem Aktenstück, 
es durste dieser Kredit von 300,000 Mark nicht effektiv 
benützt werden; er war geschlossen (vinkuliert) bis zu dem 
«Momente, wo der Nachweis geleistet war, daß die Kon 
zession erteilt ist. Also auch Thöny war in der besten 
Hoffnung, es werde da ein glänzendes Geschäft für 
Liechtenstein gemacht werden. Er glaubte an das, was 
man ihm gesagt hatte. Er hat — jo mit er irgend welche 
Sicherheit notwendig. hatte, diese zugesicherr erhalten. ! 
Cr hat niemand geschädigt; ich bitte, - da wiederum den' 
. Herrn Staatsanwalt, zu sagen: Wen hat Thöny ge 
täuscht, welcher Irrtum war causal welcher Irrtum war 
rausa.l dafür, daß diese Bürgschaft erteilt wurde? Er 
hat die Bürgschaft unterschrieben. Man kann doch nicht 
behaupten, er habe bewußt gegen besseres Wissen sich 
getäuscht und in Irrtum versetzt — das Organ der 
Landesbank.'Er hätte die Bank-Organe benachrichtigen 
sollen, befragen sollen; das ist alles richtig. Das ist eine 
zivilrechtliche' Sache. Er hat die Leute nicht.veranlaßt 
etwas zu tun, gestützt auf einen Jrrtunt. Konnten die 
Leute, die damals dem - Verwaltungsrate angehörten«, 
anfragen: ..Haben Sie nun -am 28. oder 29. November 
1926 etwas' getan oder unterlassen, was etwa zu dieser 
Schädigung geführt hat und haben Sie das getan und 
unterlassen, weil sie durch den Thöny in Irrtum versetzt 
worden sind? Sie mußten sagen nein, wir haben nichts 
gewußt von Thöny, das ist hinter dem Berge passiert 
und wir waren nicht hinter 'dem Berge". 
/ Herr Dr. Rasche hat dann behauptet bei die 
ser Gelegenheit, Thöny hätte behauptet, er hsab'e die Zu 
stimmung beim Verwaltungsrat eingeholt. Thöny HÄ 
aber bis zum Sonntag, da er hineingemfen wurde, gar 
nicht gewußt, daß man die . Bürgschaft von ihm wünsche; 
kein Mensch habe davon gewußt. Es scheint; daß man bei 
Walser und bei Beck das nicht einmal gewußt hat, sondern 
daß !daS erst im Laufe der Verhandlungen sich ergeben hak; 
es ist ganz selbstverständlich daß 2chöny gar.nicht in 
die Lage gekommen ist, irgend eine Willensäußerung 
des .Verwaltungsrates in dieser Zeit einzuholen. Eine 
Schädigungsabsicht lag nicht vor. Ich habe bereits dar 
auf hingewiesen; es gilt bei diesem Tatbestand das Glei 
che wie bei dem früheren. Thöny kam nicht im gering 
sten in den Sinn, daß er die 'Bank, schädigen könnte, je 
denfalls hatte er nicht die Absicht, die Bank zu schädigen. 
Man «soll sich irgendwo ein jMotiv süv.so etwas suchen. Wie 
kann man von Thöny annehmen, daß er die Absicht 
gehabt hätte, seine Bant zu schädigen. Wenn,er irgendwie 
besondere Versprechungen bekommen hätte, wenn für ihn 
selber ein besonderer Gewinn in Aussicht gestellt wor 
den wäre, könnte man das noch verstehen. Das war aber 
alles nicht der Fall. Es hat also die Schädigungs 
absicht gefehlt. Ja — wird man sagen — er hat bei die 
ser 'Gelegenheit die Zusicherung bekommen, daß verschie 
dene Konti abgedeckt werden. Diese Kvntis hatten für ihn 
absolut nichts mehr zu bedeuten; es war absolut nichts 
mehr Gefährliches, diese Kontis Kapp-Waiser, Gräser 
etc. Diese Konto waren ja schon früher vorhanden und 
waren genehmigt durch den Verwaltungsrat und den 
Landtag. Die Kontrollstelle hat im vorhergehende:! Be 
richt aufmerksam gemacht aus diese Dinge. Der Vrr- 
waltungsrat und der Landtag — der letztere aber ui5/ 
ausdrücklich, aber der Kontrollbericht wurden vom Le- 
waltungsrat und der Regierung genehmi .t und man : nr 
te nicht nach einem Jahre kommen und ihn dafür "e 
antwortlich machen. Eine Zeit lang schien es ja al. ob 
man nun auf die Wurzel gekommen sei.und cine py.oo 
gische Erklärung für die Handlungsweise Thöny ■ ge >« 
den hätte, weil er Angst haben müsse, daß er strafte..) U 
zur Verantwortung gezogen werden könnte. Die e e a r 
bestand nicht. Für die Regelung dieser Konti ha ^ 
nun Ahepte besorgt, wie das geschildert worden il e 
'Zwicky und bei der Rhätischen Bank. Ich nehm' a- e 
der Rhätischen Bank durchaus ordentlich und ;u - e: ü - 
lichen Bankzinsen; bei Zwiky nehm: ich dao e. ' : . 
an. Es ist ja interessant, daß Zwicky /nicht h.'ehe.' ->ek ..« 
men ist; wir wissen ja aus den Abrechnu:g:n d'ch r 
bloß für eine Erneuerung von 3 M'naten i r r> ön 
von 2500 Fr. sich hat geben lassen. Das ma:;: ei b. 
scheidenen Zinsfuß von 10 Prozent au -. Das i t üo: - 
Haupt die weitere Entwicklung, daß Thon-) Waise., Be, 
dann schließlich in die Hände der Blutsauger gelommei 
sind, derlei Leute allemal, wenn so ein Opfer in der 
Nähe ist, dieses ausplündern und aussaugen, ohne Rü - 
sicht daraus, wer dafür den Schaden zu 'tragen hat. 
Ein Schaden ist aus diesen Wechseln von 150,000 Fr. 
fast gar nicht erwachsen, denn diese 150,000. Fr. .ind fast 
vollständig der Bank zugeflossen. Sie ;jnb verwendet 
worden, eben um jene Kontis abzudecken, die sowieso 
reine Verlustkonti geworden wären. 
Dann kommt das Geschäft Bürgschaft Wallerste.n 
25,000 Franken. Die Absicht des Thöny war, Geld zu 
beschaffen für diese Wechsel, die dann wieder abgelöst
	        

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