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tont Walser und ein zweiter Wechsel von 60.000
Franken, Aussteller Landesbank, Akzeptant Wal
ser. Von den von Zwicki erhaltenen 120.000 Fr.
abzüglich Distontspesen wurde von Thönh zunächst
die sür den Liegenschastskaus Wolfzennen ver
wendeten Beträge abgedeckt. Walser erhielt aus
diesem Betrage 8000 Franken sür sich, um sich
die Mittel sür eine neuerliche Reise nach Rumä
nien zu verschaffen, während der verbleibende
Rest zur Verringerung der Kreditüberschreitun
gen Walsers bei der Landesbank Verwendung ge
sunden hat. Außer den genannten Beträgen von
42.000 Atork, 12.000 Mark und 3000 Franken
leistete Thönh wohl- vollkommen überflüssiger-
auf 1. Hypothek sichergestellte Schuld von Mark
70.000 an den Titelgläubiger Dreifuß in Zürich
eine Zahlung von 10.000 Franken. Ueberdies
leistete Thönh wohl vollkommen überklüssiger-
weise — und das hat bei den Vergleichsverhand
lungen einen sehr schweren Punkt gegeben — im
Namen der Landesbank die Bürgschaft gegenüber
Dreifuß sür den Betrag von 70.000 Mark. Das
Endergebnis der unglücklichen Transaktion ist
schließlich der Vergleich abgeschlossen vor dem
fürstlichen Landesgerichte am 21. Mai 1929 in
Vaduz. Der Inhalt des Vergleiches ist kurz der:
Die Landesbank mußte außer den 60.000, die
schon früher von Thönh bezahlt wurden, noch ein
mal 60.000 Franken bezahlen. Sie wurden be
zahlt. Das ganze betrug nicht weniger als Fr.
64.250. Dieser Betrag ist von der sanierten Mas
se bezahlt worden. Diesen Betrag müssen die An
geklagten bestimmt bezahlen, weil aus dem Gute
Wolfzennen leider nichts mehr herauskommen
wird. Für den Verzicht aus die Bürgschaft von
70.000 Mark mußte und in Anbetracht des Um
standes, daß Zwicki die sämtlichen Titel in der
Hand hatte, dem Zwicki eingeräumt werden, daß
seine Grundschuldbriese von 120.000 Franken
den 50.000 Mark der Bank vorausgehen. Das
Gut Wolfzennen ist nach amtlicher Schätzung aus
123.000 Mark geschätzt. Dieser Betrag wird na
türlich niemals erreicht. Ich verweise aus die
Aussage des Zeugen Zwicki, welcher selber sagt,
er zahle nur daraus. Der Betrag von 64.200
Franken stammt aus Mitteln der Bank. Er ist
von Thönh und Walser zu bezahlen.
10. Position: Nitrogengeschäft Goldfinger. —
Dr. Oskar Goldfinger in Budapest erhielt im Zrr-
sammenspiel von Walser und Nico Beck, Ear-
bone und Alexander Justus aus den von Thönh
an Nico Beck übersandten 20 Stück 4 Wechsel,
welche auf die Summen von 30.000, 30.000, so
wie 50.000 und 50.000, zusammen I6O.000 Fr.
ausgefüllt wurden. Goldfinger hat die sämtlichen
vier Akzepte bei der bayrischen Hypotheken- und
Wechselbank in München voll diskontieren lassen,
ob mit Recht oder nicht, brauchen wir nicht zu
erörtern, aus dem Diskonterlös für sich behalten,
während er den Rest an Walser, Beck und- Car-
bone abgegeben haben will. Nach dem Zugeständ
nis der Angeklagten haben dieselben zweifellos
Gelder erhalten von Goldfinger und zwar Car-
bone 25.000 S, Walser 14.000 S und Beck 6008
Schilling. Zwei -Abschnitte 30.000 und 50.008
Franken gelangten schließlich in den Besitz der
österreichischen Verkehrsgesellschaft Wien und
wurde eingeklagt. Die österreichische Verkehrsge-!
sellschast erbrachte den Beweis der vollen Valu
tierung. Nachdem ein Zwischenurteil des Land-
gerichtes Vaduz vom 27. Juni 1929 zu ungun-
sten der Landesbant erslossen war, kam ein Ver
gleich zustande. In diesem Vergleich hat die öster
reichische Verkehrsgefellschaft nur 65 Prozent der
eingeklagten Summe von 80.000 verlangt, also
einen Nachlaß gewährt. Infolgedessen mußte be
zahlt werden incl. Spesen und Kosten ein Betrag
von 53.305.35 Franken. Für diesen Betrag haf
ten die Angeklagten sämtliche zur ungeteilten
Hand.
Ein weiterer Abschnitt über 30.000 Franken
gelangte in den Besitz der Firma Hermes.
Präsident: Wir fahren um 1 Uhr fort.
Fortsetzung, Donnerstag 1.30 Uhr.
Dr. Budfchedl. Ich bin stehen geblieben beim
3. Abschnitt der Dr. Goldsingeriwechsel. Der 3. Ab
schnitt, der über 30,000 Franken gelangte in den Besitz
der .Firma Hermes, ungar. allg. Wechselstuben A. ®,
in Budapest. Dieser Wechsel ist von dieser Firma zu Ersitz.
Zl. I. 333/195 eingeklagt. Das Zwischenuiteil des fürst
lichen Ilandesgerichtes Baduz vom 26. April 1929 hat
zu Ungunsten der "andesbank entschieden.
Ein weiterer Abschnitt, der 4. Abschnitt über Fr.
50,000 gelangte in den Besitz der - (Bettler Bank, es
wurden bisher vergeblich Vergleichsverhandlungen gepflo
gen; da ein Entgegenkommen leider nicht bewiesen wurde,
dürfte die Klage in den nächsten Tagen eintreffen. Coll
ie ein Vergleich erzielt werden, so wird selbstverständlich
der ermäßigte Betrag den Angeklagten eingerechnet wer-
den und ihnen gutgeschrieben, das schadet aber nicht, datz
auch heute schon dieser ganze Betrag zugesprochen werde»
kann, Mil, wenn er ihnen nicht gutgeschrieben würde, de»
Angeklagten das Recht zustünde gegen allfällige Treln-
tion im Wege der Oppositionsklage vorzugehen.
Ich komme zur 11. Position der Alerander Just»,
Wechsel. An diesen Wechselbegebungen waren alle 4 Mgc-
klagten beteiligt. Es bestand vollkommenes Einverständ
nis zwischen ihnen hinsichtlich der Geldbeschaffung mit
diesen Wechseln. Alerander Justus erhielt sehr vielte
Abschnitte, er erhielt zunächst von Beck im Einverständ
nis mit den übrigen zusammen 2 Wechsel.über je 300,M
Franken, Justus versuchte diese beiden Abschnitte bei
der .Fabarck Budapest unterzubringen. Auf das eine die
ser 'beiden Abschnitte erhielt Justus 10,000 S — Fr.
7,300, während das andere von ihm wieder zurückgege
ben wurde. Ueber diesen 'Mißerfolg setzte Justus Beil
und Malser, die sich in der Zeit in Wien im Hotel Re
gina befanden, .in Kenntnis, Beck mißtraute Justus und
war der Auffassung, daß dieser den vollen Wechsel-
betrag bei der Fübank erhalten habe. Er verweigerte i»
seiner Empörung, daß Justus lediglich diese Summ
abliefern wollte, die Annahme per 10,000 S und for
derte -die Rückgabe dieser beiden Wschnitte über je Fr.
300,000 von Justus. Justus gab einen Abschnitt zunit