Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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tont Walser und ein zweiter Wechsel von 60.000 
Franken, Aussteller Landesbank, Akzeptant Wal 
ser. Von den von Zwicki erhaltenen 120.000 Fr. 
abzüglich Distontspesen wurde von Thönh zunächst 
die sür den Liegenschastskaus Wolfzennen ver 
wendeten Beträge abgedeckt. Walser erhielt aus 
diesem Betrage 8000 Franken sür sich, um sich 
die Mittel sür eine neuerliche Reise nach Rumä 
nien zu verschaffen, während der verbleibende 
Rest zur Verringerung der Kreditüberschreitun 
gen Walsers bei der Landesbank Verwendung ge 
sunden hat. Außer den genannten Beträgen von 
42.000 Atork, 12.000 Mark und 3000 Franken 
leistete Thönh wohl- vollkommen überflüssiger- 
auf 1. Hypothek sichergestellte Schuld von Mark 
70.000 an den Titelgläubiger Dreifuß in Zürich 
eine Zahlung von 10.000 Franken. Ueberdies 
leistete Thönh wohl vollkommen überklüssiger- 
weise — und das hat bei den Vergleichsverhand 
lungen einen sehr schweren Punkt gegeben — im 
Namen der Landesbank die Bürgschaft gegenüber 
Dreifuß sür den Betrag von 70.000 Mark. Das 
Endergebnis der unglücklichen Transaktion ist 
schließlich der Vergleich abgeschlossen vor dem 
fürstlichen Landesgerichte am 21. Mai 1929 in 
Vaduz. Der Inhalt des Vergleiches ist kurz der: 
Die Landesbank mußte außer den 60.000, die 
schon früher von Thönh bezahlt wurden, noch ein 
mal 60.000 Franken bezahlen. Sie wurden be 
zahlt. Das ganze betrug nicht weniger als Fr. 
64.250. Dieser Betrag ist von der sanierten Mas 
se bezahlt worden. Diesen Betrag müssen die An 
geklagten bestimmt bezahlen, weil aus dem Gute 
Wolfzennen leider nichts mehr herauskommen 
wird. Für den Verzicht aus die Bürgschaft von 
70.000 Mark mußte und in Anbetracht des Um 
standes, daß Zwicki die sämtlichen Titel in der 
Hand hatte, dem Zwicki eingeräumt werden, daß 
seine Grundschuldbriese von 120.000 Franken 
den 50.000 Mark der Bank vorausgehen. Das 
Gut Wolfzennen ist nach amtlicher Schätzung aus 
123.000 Mark geschätzt. Dieser Betrag wird na 
türlich niemals erreicht. Ich verweise aus die 
Aussage des Zeugen Zwicki, welcher selber sagt, 
er zahle nur daraus. Der Betrag von 64.200 
Franken stammt aus Mitteln der Bank. Er ist 
von Thönh und Walser zu bezahlen. 
10. Position: Nitrogengeschäft Goldfinger. — 
Dr. Oskar Goldfinger in Budapest erhielt im Zrr- 
sammenspiel von Walser und Nico Beck, Ear- 
bone und Alexander Justus aus den von Thönh 
an Nico Beck übersandten 20 Stück 4 Wechsel, 
welche auf die Summen von 30.000, 30.000, so 
wie 50.000 und 50.000, zusammen I6O.000 Fr. 
ausgefüllt wurden. Goldfinger hat die sämtlichen 
vier Akzepte bei der bayrischen Hypotheken- und 
Wechselbank in München voll diskontieren lassen, 
ob mit Recht oder nicht, brauchen wir nicht zu 
erörtern, aus dem Diskonterlös für sich behalten, 
während er den Rest an Walser, Beck und- Car- 
bone abgegeben haben will. Nach dem Zugeständ 
nis der Angeklagten haben dieselben zweifellos 
Gelder erhalten von Goldfinger und zwar Car- 
bone 25.000 S, Walser 14.000 S und Beck 6008 
Schilling. Zwei -Abschnitte 30.000 und 50.008 
Franken gelangten schließlich in den Besitz der 
österreichischen Verkehrsgesellschaft Wien und 
wurde eingeklagt. Die österreichische Verkehrsge-! 
sellschast erbrachte den Beweis der vollen Valu 
tierung. Nachdem ein Zwischenurteil des Land- 
gerichtes Vaduz vom 27. Juni 1929 zu ungun- 
sten der Landesbant erslossen war, kam ein Ver 
gleich zustande. In diesem Vergleich hat die öster 
reichische Verkehrsgefellschaft nur 65 Prozent der 
eingeklagten Summe von 80.000 verlangt, also 
einen Nachlaß gewährt. Infolgedessen mußte be 
zahlt werden incl. Spesen und Kosten ein Betrag 
von 53.305.35 Franken. Für diesen Betrag haf 
ten die Angeklagten sämtliche zur ungeteilten 
Hand. 
Ein weiterer Abschnitt über 30.000 Franken 
gelangte in den Besitz der Firma Hermes. 
Präsident: Wir fahren um 1 Uhr fort. 
Fortsetzung, Donnerstag 1.30 Uhr. 
Dr. Budfchedl. Ich bin stehen geblieben beim 
3. Abschnitt der Dr. Goldsingeriwechsel. Der 3. Ab 
schnitt, der über 30,000 Franken gelangte in den Besitz 
der .Firma Hermes, ungar. allg. Wechselstuben A. ®, 
in Budapest. Dieser Wechsel ist von dieser Firma zu Ersitz. 
Zl. I. 333/195 eingeklagt. Das Zwischenuiteil des fürst 
lichen Ilandesgerichtes Baduz vom 26. April 1929 hat 
zu Ungunsten der "andesbank entschieden. 
Ein weiterer Abschnitt, der 4. Abschnitt über Fr. 
50,000 gelangte in den Besitz der - (Bettler Bank, es 
wurden bisher vergeblich Vergleichsverhandlungen gepflo 
gen; da ein Entgegenkommen leider nicht bewiesen wurde, 
dürfte die Klage in den nächsten Tagen eintreffen. Coll 
ie ein Vergleich erzielt werden, so wird selbstverständlich 
der ermäßigte Betrag den Angeklagten eingerechnet wer- 
den und ihnen gutgeschrieben, das schadet aber nicht, datz 
auch heute schon dieser ganze Betrag zugesprochen werde» 
kann, Mil, wenn er ihnen nicht gutgeschrieben würde, de» 
Angeklagten das Recht zustünde gegen allfällige Treln- 
tion im Wege der Oppositionsklage vorzugehen. 
Ich komme zur 11. Position der Alerander Just», 
Wechsel. An diesen Wechselbegebungen waren alle 4 Mgc- 
klagten beteiligt. Es bestand vollkommenes Einverständ 
nis zwischen ihnen hinsichtlich der Geldbeschaffung mit 
diesen Wechseln. Alerander Justus erhielt sehr vielte 
Abschnitte, er erhielt zunächst von Beck im Einverständ 
nis mit den übrigen zusammen 2 Wechsel.über je 300,M 
Franken, Justus versuchte diese beiden Abschnitte bei 
der .Fabarck Budapest unterzubringen. Auf das eine die 
ser 'beiden Abschnitte erhielt Justus 10,000 S — Fr. 
7,300, während das andere von ihm wieder zurückgege 
ben wurde. Ueber diesen 'Mißerfolg setzte Justus Beil 
und Malser, die sich in der Zeit in Wien im Hotel Re 
gina befanden, .in Kenntnis, Beck mißtraute Justus und 
war der Auffassung, daß dieser den vollen Wechsel- 
betrag bei der Fübank erhalten habe. Er verweigerte i» 
seiner Empörung, daß Justus lediglich diese Summ 
abliefern wollte, die Annahme per 10,000 S und for 
derte -die Rückgabe dieser beiden Wschnitte über je Fr. 
300,000 von Justus. Justus gab einen Abschnitt zunit
	        

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