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nicht hastet, so haften wenigstens die andern drei.
Sie haben Wechsel platziert, zivilrechtlich sind sie
zweifellos Verantwortlich dafür. Ich möchte aber
erklären, daß wenigstens für jenen Betrag, den
Carbone ausdrücklich anerkennt, nämlich für die
37.000 Alk, die anderen zwei Thönh und Rico
Beck unbedingt hasten, weil dieser Betrag wirk
lich zu nichts anderem verbraucht wurde, als zur
Bestreitung des Persönlichen Aufwandes des Car
bone und weil Carbone selbst zugibt, diesen Be
trag von 97.000 Mk. auf jeden Fall der Landes
bank zu schulden.
Ich komme zur.8. Position Rathe Steinsörde.
mit 250.000 Fr. Ein gewisser Rathe, Inhaber
eines großen Gartenbaugeschästes in Steinsörde
benötigte für ungefähr 3 Monate bis zur Errich
tung einer Hypothek auf seinem Gute flüssige
Gelder. Da von Rathe selbst ein Wechsel über
200.000 Reichsmark nicht untergebracht werden
konnte, Platzierte über Vorschlag des Direktor
Schäler von der Bussebank Thönh, der von Rico
Beck in die Sache eingeweiht worden ist, einen
Wechsel über 250.000 Fr., welchen die Bussebank
diskontierte. Daraus erhielt die Landesbank durch
Nico Beck mit Ausnahme eines Betrages von
6000 Fr., welchen Nico Beck nach Rumänien an
Walser schicken mußte, -Pie Hälfte. Die andere
Hälfte, von 125.000 Fr. wurde der Landesbank
werkwürdigerweise gutgeschrieben. Das Geschäft
mit Rathe zerschlug sich, eine Prolongation war
nicht zu erreichen und so blieb dem Thönh nichts
anderes übrig als den Wechsel, der inzwischen
bei der Basler Handelsbank in Zürich gelandet
war, einzulösen, was Thöinh auch am 26. Januar
1928 besorgte. Diese Einlösung stellte Thönh vor
eine besonders schwere Aufgabe. Durch die Ein
lösung des Wechsels war die Bussebank gegen
über der Landesbank eigentlich Schuldnerin ge
worden. Beck verlangte daher die Rückzahlung
des Disserenzbetrages von 125.000 Fr. von der
Bnsfebank. Die Bussebank verweigerte die Rück
zahlung und zwar mit der merkwürdigen Be
gründung, es habe sich um ein Darlehen gehan
delt und eine Verpflichtung zur Rückzahlung be
stehe zur Zeit überhaupt nicht. Zu Neujahr 28
war Direktor Schäler nach Vaduz gekommen und
damals soll der von allen Angeklagten bestritte
ne Ankauf von 100.000 RM. Bussebankaktien
zum Kurse von 107 erfolgt sein. Der von .Dr.
Bollert in Berlin bisher nicht zurückgegebene
Wechsel über 125.000 Fr. ist nun interessanter
weise gerade jener Wechsel, den Dr. Bollert, nun
mehr als Treuhänder der Bussebank in den Hän
den hat. Die Bussebank droht mit dev Einkla
gung dieses Wechsels von 125.000 Fr. Die Busse-
bonkaktien sind wortloser geworden. Sie sind viel
leicht 20 bis 30.000 Mark wert. Die Bussebank
berechnet heute noch einen Saldo zu ihren' Gun
sten von 102.500 Reichsmark. Als Gegenwert
blieb nur übrig die fraglichen Werte der Busse
bankaktien. Die Bussebank hat einen Vergleichs
dorschlag aus Zahlung von 40.000 Reichsmark
gemacht. Es ist aber ausgeschlossen, daß die Lan
desbank von der Bussebank noch etwas erhält,
selbst wenn der Aktienkauf als zustande gekommen
angesehen werden könnte. Die Angeklagten hasten
zweifellos auch für diesen Schaden, der erwach
sen ist. Der Schadensbetrag von 250.000 Fr.
wurde an die Basler Handelsbank bezahlt. Er
wurde aus Beständen der Kassa entnommen, ganz
zweifellos. Ich überlasse es der Beurteilung des
Gerichtes, ob Walser hierfür auch zur Solidar
haftung herangezogen werden kann. Ich komme
nun zur 9. Position, Zwicki Malans, zweite Dis
kontierung von 120.000 Fr. Eugen Brugger.
Der Teilhaber Walsers wollte das in Wolfzen
nen bei Friedrichshasen früher von ihm beses
sene, aber wegen staatlicher Konfiskation in Ver
lust geratene Gut Wolfzennen aus dem Konkurs
seines Nachfolgers, eines gewissen Rothenberger
wieder erwerben. Der Kaufpreis betrug 112.000
Mark. Als Käufer sollte pro Forma der Vater
des Eugen Brugger figurieren. Gegen erste Hy
pothek auf dem Gut Wolfzennen erhielt er auch
bei Drehfuß in Zürich einen Betrag von 70.000
Mark. Nun fehlten dem Brugger. aber noch die
Mittel für die Bezahlung des Differenzbetrages
von 70.000 auf 112.000 Mark, somit der Betrag
von 42.000 Mark, sowie das Geld zur Bezahlung
dar Handänderungs- und Notariatskosten. Brug
ger ersuchte den Thönh, die Landesbank möchte
ihm die nötigen Barmittel vorzustrecken, bis es
ihm gelinge, die zweite Hypothek zu platzieren.
Thönh entsprach über Drängen Walsers aus den
uns bekannten Gründen, damit er sich hätte spä
ter vom Brugger Geld holen können, diesem Ge
such. Er überwies aus Mitteln der Landesbank
dm Betrag von 42.000 Mark nach Friedrichsha
fen, 12000 Reichsmark an den Notar, der die
Verschreibung der Liegenschaften vorgenommen
hatte und wertere 3000 Franken an einen.gewis
sen Gührer als Entschädigung dafür, daß dieser
bei der Zwangsversteigerung ein höheres Ange
bot unterließ.
Zur Sicherung der vorgeschossenen Gelder
wurden der Landesbank von Brugger im zwei
ten Range drei Titel von 30.000, 30.000 und
40.000 zusammen 100.000 Mark lastend auf der
Liegenschaft Wolfzennen in Deckung gegeben. Als
psandgläubiger und Titelinhaber figurierte Thö
nh an Stelle der Landesbank. Durch Zahlung die
ser 42.000 Mark, der 12.000 Mark Notariats-«
gebühren und durch die Zahlung der dreitausend
Franken war natürlich in den Beständen der Lan
desbank ein großes Atanko entstanden. Daher ge
langten Walser und Thönh im April 1928 wie
derum zu Zwicki und ersuchten ihn um ein Dar
lehen von 120.000 Franken. Zwicki gewährte zwei
Darlehen von je 60.000 Franken, zusammen Fr.
120.000 einerseits gegen Hinterlage bezw. Weiter-
verpsändung der früher erwähnten drei Hypothek-
titel auf der Liegenschaft Wolfzennen und zwei
tens gegen Aussolgung von zwei Akzepten: 1.
Akzept von 60.000 Fr. Aussteller Thönh, Akzep-