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Mk. zur Verfügung gestellt. Das andere ist be
kannt. Walser erhielt die eine Hälfte von Mk.
150.000 Ende Dezember 1926 frei und den an
deren Teil aus Grund, des Telegrammes anfangs
1927 aufgekündigt. Er wurde verlängert unter
der Bedingung, daß die rückständigen Zinsen be
zahlt werden. Thönh erklärte sich im Namen der
Landesbank damit einverstanden und erklärte, daß
die Landesbürgschaft auch bei dieser Fristverlän
gerung in voller Wirksamkeit bleibe. Walser be-
. zahlte in der Folge am 15. August 1927 aus
Mitteln möglicherweise!d ieses Kredites an Zin
sen über eine Schweizerbank 18.610 Fr. Ich be
merke, daß diese Zinsen von mir hier nicht geltend
gemacht werden. Nico Beck verhandelte später
' neuerdings wegen Kreditverlängerung. Nico Beck
erreichte eine weitere Stundung gegen Zubilli
gung einer Erhöhung des Zinsfußes aus 10°/o.
Dann d.ie weitere Zinszahlung in der Höhe von
21.000 Mk. leistete Thönh am 9. Febr. 1928. Der
Barmer Bankverein erhielt laut seinem Schrei
ben diese Summe von verschiedenen Stellen über
wiesen. Diese Zinsen wurden von Thönh gezahlt
aus Carbone-Wechseln. Sie werden daher von
mir hier nicht geltend gemacht. Der Saldo zu
gunsten des Barmer Bankvereines belief sich in
folge der auflaufenden Zinsen und Spesen und
Provisionen unter Berücksichtigung der geleiste
ten Zahlungen der Zinsen von 18.000 und 21.000
per 81. März 1927 auf M 317.160.—. Mit dem
Barmer Bankverein wurden dann mündliche und
schriftliche Vergleichsverhandlungen geführt und
diese führten zu einer Einigung auf der Basis
von 195.000 Mk. Nach Schreiben und Quittung
des Barmer Bankvereines vom 17. Jänner 29.
Der Barmer Bankverein hat also der Landesbank
ca. 123.000 Mk entgegenkommenderweise nach
gelassen. Ich weiß nicht, ob der Angeklagte Walser
vielleicht auch dagegen Einspruch erheben wird.
Dieses Entgegenkommen ist ein Beweis dafür,
daß' der Barmer Bankverein und mögen diesem
Beispiel hoffentlich noch sehr viele nachfolgen, ein
großes Verständnis für die furchtbare Lage der
Landesbank hatte. Der Betrug von 195.000 Mk.
= 240.971.25 Fr. wurde dem Barmer Bankverein
von der Sparkasse im Woge der Bayer. Vereins
bank, Filiale Lindau unter dem 15. Jänner 1929
überwrefen. Diese Haftung erscheint mir voll
ständig klar. Aus,den deliktischen Handlungen her
aus hasten Walser, Thönh und Nico Beck der
Sparkasse für diesen Betrag zur ungeteilten Hand.
Ich berufe mich- auf das ausdrückliche Anerkennt
nis Walsers, bemerke aber bezügl. Thönh, der be
streitet, diesen Betrag schuldig geworden zu fein,
daß dieser Betrag ausnahmslos von Walser ver
braucht wurde. Walser hat noch 94.000 Fr. nach
gesandt bekommen. Der Betrag ist unrettbar ver
loren. Der Betrag stammt von der Sparkasse- und
gehört der. Sparkasse, und ist der Sparkasse wie
der zurückzuersetzen. Die Angeklagten sind daher
schuldig!, diesen Betrag zu bezahlen. Nico Beck
deshalb, weil er ja doch um die ganze Sache, wuß
te, weil er dabei war, bei diesen Kreditverlänge
rungen usw. Er war damit einverstanden, hat
sich jedenfalls nachträglich damit einverstanden
erklärt, und bei der Zusprechung der zivilrecht
lichen Ansprüche brauchen sie nicht den strengen
Maßstab anzulegen wie bei der Beurteilung der
Sträsfrage. Hier sind zivilrechtliche Grundsätze
auch maßgebend und nach diesen zivilrechtlichen
Grundsätzen ist sicher, daß die Angeklagten diesen
Betrag^der Landesbank schulden.
Ich komme zur 3. Position Zwicki-Mälans,
erste Wechseldiskontierung 100.000 Fr. Ende 1926
traten Beck und. Thönh, nachdem bereits Thönh
vorher Verhandlungen geführt hatte, mit dem
Fabrikanten Zwicki in Verbindung und ersuch
ten ihn um ein Darlehen von 100.000 Fr. Zwicki
hat diesen Betrag abzüglich Diskontspesen und
Zinsen ausbezahlt und zwar gegen Hingabe eines
von Thönh im Namen der Landesbank ausgestell-
stellten und von Walser akzeptierten Wechsels.
Den Diskonterlös erhielt Thönh. Die Wechsel-
summe wurde in der Folge mehrmals prolongiert
und unter breimal von der Landesbank an Zwicki
zurückbezahlt, nämlich am 9. August 1927 Fr.
26.375.—, am 10. Nov. 1927 Fr. 52800.— und
am 23. Febr. 1928 Fr. 25.118.—. Die weitere
Zinszahlung von 2500..— Fr. cm Zwicki wird
von mir gar nicht berücksichtigt. Die Mittel für
die Entrichtung der beiden ersten Zahlungen stam
men aus Diskonterlösen der von Karbone in Ber
lin akzeptierten Wechseln, während der Rest von
25.118.— Fr. aus dem Konto der Landesbank
der der Schweizerischen Volksbank St. Gallen be
glichen wurde. Die ersten zwei Beträge werden
von mir hier nicht geltend gemacht, wohl aber
der Betrag von 25.118.— Fr., welcher zweifellos
aus Mitteln der Landesbank stammt, aus einem
der Landesbank gehörenden Konto bei der Schw.
Volksbank St. Gallen am 23. Febr. 1928! Ich
berufe mich hier und in verschiedenen Fällen noch
weiter ausdrücklich auf die. Aufstellung der Ost-
schweiz. Treuhandgesellschaft vom 30. Juni 1928,
aus welcher Aufstellung diese Zahlungen sogar
ganz genau zu entnehmen sind. Ich habe schon er
klärt, sie werden nicht von uns verlangen können,
daß wir in alle kleinsten Details den Beweis er
bringen. Es ist gar nicht möglich, wie die Ange
klagten die Gelder verschoben haben, aber aus
Landesmitteln stammen sie, aus Mitteln der Bank
und sie sind <d er Bank genommen worden. Es
wäre sonst nicht erklärlich, wo wären die 500.000
Fr. Hilfsgelder und die übrigen 400.000 Fr.
hingekommen, die auf einmal nicht da wären. Es
ist ganz unrichtig, zu sagen, alles stammt aus den
Diskonterlösen. Das Wenigste davon! Wir müs
sen daher die Angeklagten, und zwar Thönh, Wal
er und Beck für diesen Betrag von 25.118 Fr.
ämt 10 Prozent Zinsen ab 27. März 1928 be-
ästen.
(Fortsetzung folgt.)
Im Aufträge der fürstl. Regierung.
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- Schaan. —