Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Mk. zur Verfügung gestellt. Das andere ist be 
kannt. Walser erhielt die eine Hälfte von Mk. 
150.000 Ende Dezember 1926 frei und den an 
deren Teil aus Grund, des Telegrammes anfangs 
1927 aufgekündigt. Er wurde verlängert unter 
der Bedingung, daß die rückständigen Zinsen be 
zahlt werden. Thönh erklärte sich im Namen der 
Landesbank damit einverstanden und erklärte, daß 
die Landesbürgschaft auch bei dieser Fristverlän 
gerung in voller Wirksamkeit bleibe. Walser be- 
. zahlte in der Folge am 15. August 1927 aus 
Mitteln möglicherweise!d ieses Kredites an Zin 
sen über eine Schweizerbank 18.610 Fr. Ich be 
merke, daß diese Zinsen von mir hier nicht geltend 
gemacht werden. Nico Beck verhandelte später 
' neuerdings wegen Kreditverlängerung. Nico Beck 
erreichte eine weitere Stundung gegen Zubilli 
gung einer Erhöhung des Zinsfußes aus 10°/o. 
Dann d.ie weitere Zinszahlung in der Höhe von 
21.000 Mk. leistete Thönh am 9. Febr. 1928. Der 
Barmer Bankverein erhielt laut seinem Schrei 
ben diese Summe von verschiedenen Stellen über 
wiesen. Diese Zinsen wurden von Thönh gezahlt 
aus Carbone-Wechseln. Sie werden daher von 
mir hier nicht geltend gemacht. Der Saldo zu 
gunsten des Barmer Bankvereines belief sich in 
folge der auflaufenden Zinsen und Spesen und 
Provisionen unter Berücksichtigung der geleiste 
ten Zahlungen der Zinsen von 18.000 und 21.000 
per 81. März 1927 auf M 317.160.—. Mit dem 
Barmer Bankverein wurden dann mündliche und 
schriftliche Vergleichsverhandlungen geführt und 
diese führten zu einer Einigung auf der Basis 
von 195.000 Mk. Nach Schreiben und Quittung 
des Barmer Bankvereines vom 17. Jänner 29. 
Der Barmer Bankverein hat also der Landesbank 
ca. 123.000 Mk entgegenkommenderweise nach 
gelassen. Ich weiß nicht, ob der Angeklagte Walser 
vielleicht auch dagegen Einspruch erheben wird. 
Dieses Entgegenkommen ist ein Beweis dafür, 
daß' der Barmer Bankverein und mögen diesem 
Beispiel hoffentlich noch sehr viele nachfolgen, ein 
großes Verständnis für die furchtbare Lage der 
Landesbank hatte. Der Betrug von 195.000 Mk. 
= 240.971.25 Fr. wurde dem Barmer Bankverein 
von der Sparkasse im Woge der Bayer. Vereins 
bank, Filiale Lindau unter dem 15. Jänner 1929 
überwrefen. Diese Haftung erscheint mir voll 
ständig klar. Aus,den deliktischen Handlungen her 
aus hasten Walser, Thönh und Nico Beck der 
Sparkasse für diesen Betrag zur ungeteilten Hand. 
Ich berufe mich- auf das ausdrückliche Anerkennt 
nis Walsers, bemerke aber bezügl. Thönh, der be 
streitet, diesen Betrag schuldig geworden zu fein, 
daß dieser Betrag ausnahmslos von Walser ver 
braucht wurde. Walser hat noch 94.000 Fr. nach 
gesandt bekommen. Der Betrag ist unrettbar ver 
loren. Der Betrag stammt von der Sparkasse- und 
gehört der. Sparkasse, und ist der Sparkasse wie 
der zurückzuersetzen. Die Angeklagten sind daher 
schuldig!, diesen Betrag zu bezahlen. Nico Beck 
deshalb, weil er ja doch um die ganze Sache, wuß 
te, weil er dabei war, bei diesen Kreditverlänge 
rungen usw. Er war damit einverstanden, hat 
sich jedenfalls nachträglich damit einverstanden 
erklärt, und bei der Zusprechung der zivilrecht 
lichen Ansprüche brauchen sie nicht den strengen 
Maßstab anzulegen wie bei der Beurteilung der 
Sträsfrage. Hier sind zivilrechtliche Grundsätze 
auch maßgebend und nach diesen zivilrechtlichen 
Grundsätzen ist sicher, daß die Angeklagten diesen 
Betrag^der Landesbank schulden. 
Ich komme zur 3. Position Zwicki-Mälans, 
erste Wechseldiskontierung 100.000 Fr. Ende 1926 
traten Beck und. Thönh, nachdem bereits Thönh 
vorher Verhandlungen geführt hatte, mit dem 
Fabrikanten Zwicki in Verbindung und ersuch 
ten ihn um ein Darlehen von 100.000 Fr. Zwicki 
hat diesen Betrag abzüglich Diskontspesen und 
Zinsen ausbezahlt und zwar gegen Hingabe eines 
von Thönh im Namen der Landesbank ausgestell- 
stellten und von Walser akzeptierten Wechsels. 
Den Diskonterlös erhielt Thönh. Die Wechsel- 
summe wurde in der Folge mehrmals prolongiert 
und unter breimal von der Landesbank an Zwicki 
zurückbezahlt, nämlich am 9. August 1927 Fr. 
26.375.—, am 10. Nov. 1927 Fr. 52800.— und 
am 23. Febr. 1928 Fr. 25.118.—. Die weitere 
Zinszahlung von 2500..— Fr. cm Zwicki wird 
von mir gar nicht berücksichtigt. Die Mittel für 
die Entrichtung der beiden ersten Zahlungen stam 
men aus Diskonterlösen der von Karbone in Ber 
lin akzeptierten Wechseln, während der Rest von 
25.118.— Fr. aus dem Konto der Landesbank 
der der Schweizerischen Volksbank St. Gallen be 
glichen wurde. Die ersten zwei Beträge werden 
von mir hier nicht geltend gemacht, wohl aber 
der Betrag von 25.118.— Fr., welcher zweifellos 
aus Mitteln der Landesbank stammt, aus einem 
der Landesbank gehörenden Konto bei der Schw. 
Volksbank St. Gallen am 23. Febr. 1928! Ich 
berufe mich hier und in verschiedenen Fällen noch 
weiter ausdrücklich auf die. Aufstellung der Ost- 
schweiz. Treuhandgesellschaft vom 30. Juni 1928, 
aus welcher Aufstellung diese Zahlungen sogar 
ganz genau zu entnehmen sind. Ich habe schon er 
klärt, sie werden nicht von uns verlangen können, 
daß wir in alle kleinsten Details den Beweis er 
bringen. Es ist gar nicht möglich, wie die Ange 
klagten die Gelder verschoben haben, aber aus 
Landesmitteln stammen sie, aus Mitteln der Bank 
und sie sind <d er Bank genommen worden. Es 
wäre sonst nicht erklärlich, wo wären die 500.000 
Fr. Hilfsgelder und die übrigen 400.000 Fr. 
hingekommen, die auf einmal nicht da wären. Es 
ist ganz unrichtig, zu sagen, alles stammt aus den 
Diskonterlösen. Das Wenigste davon! Wir müs 
sen daher die Angeklagten, und zwar Thönh, Wal 
er und Beck für diesen Betrag von 25.118 Fr. 
ämt 10 Prozent Zinsen ab 27. März 1928 be- 
ästen. 
(Fortsetzung folgt.) 
Im Aufträge der fürstl. Regierung. 
Buchdruckerei Gutenberg, off. Handelsgesellschaft, 
- Schaan. —
	        

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