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Sie sie zu Gunsten der Prinzen Cyrill und Josias und zu
diesem Zweck mutzte man Gelder bereit stellen. Aus all den
Angaben der Angeklagten ist es unmöglich, Klarheit dari'iber,
welcher Art die Geschäfte hätten sein sollen, zìi gewinnen, und
auch das, was Dr. Eysler und was Bollert sagen und was
wir von der Investing Corporation wissen, das alles reicht
nicht hin, uin zu sagen, daß man es mit einem seriösen Ge
schäfte zu tun gehabt hätte. In die Investing Corporation
waren lediglich die Rechtsansprüche des Justus und Schmidt
als Apport gegen die Prinzen Cyrill und Josias eingebracht,
sonst war sie geldlos, es war eine fiktive Gesellschaft, die
Gegenstand der Einlage mar. Rechte sind nicht beschriebe»,
nicht umschrieben, daher unklar. Und dann geben Sie wieder
mi, nicht wir wollten kaufen, sondern wir hätten Leute vor
geschoben, hätten Tschechen vorgeschoben, die gekauft hätten,
auf den Vorwurf hin, daß es nach dem tschechischen Gesetze
ausgeschlossen ist, daß Ausländer solche Güter erwerben
können.
Das tschochische Gesetz voin Fahre 1920 bestimmt, datz die
Verteilung derart durchzuführen ist, datz entweder eine Zu
teilung mit gleichseitiger Beschränkung des Eigentums er
folgt, oder datz eine Zuteilung ins freie Eigentum oder eine
Zuteilung im Wege der Verpachtung erfolgen könne, bei Zu
teilung könne der Genossenschaft nur soviel gegeben werden,
als es jedem einzelnen Genossenschafter sonst träfe, nämlich
nur soviel, als er zur Erhaltung seines eigenen Hausstandes
benötigt, es sollten kleine Bauernanwesen gegründet werden,
man denke nur an die Entstehiingszeit dieses Euteigiiungs-
gesetzes zurück. Einmal der große Ruf der Menge nach Ent
eignung, Aufteilung, Verteilung, dann die Rückkunft der
Legionäre, die nach Annahme der Tschechen gleichfalls
draußen den tschechischen Staat hatten gründen helfen. Diese
kamen zurück mit tausendfachen Lorbeeren bekränzt und wur
de» in jeder Gemeinde mit unbeschreiblichem Enthusiasmus
empfangen, sie verlangten vom Staate für ihre Leistung eine
Entschädigung in der Weise, daß mau ihnen Boden gebe,
damit sie bodenständig. werden konnten. In der Tschechoslo
wakei gab es damals nichts anderes als Nationalisinns,
llebernationalismiis, chauvinistischen Nationalismus, und wie
sollte da die Möglichkeit bestanden haben, daß ein-Deutscher,
und möchte er auch vielleicht „Vadiiz-Suisse" als seine Ad
resse angeben, diese Güter erwerben könne, das war ganz
unmöglich, llnd wenn es aufgeteilt werden mußte, dann
konnte es eben nicht anders als in der vorbeschriebenen Weise
geschehen. Nur diese Angeklagten hier wollten die Sache für
sich erwerben, um Waldbestände exploitieren zu können, doch
bestand auch hiefür keinerlei rechtlich begründete Grundlage.
Dazu brauchte man zwei Millionen Reichsmark Wechsel. Die
sollten diskontiert werden in London auf eine geradezu er
staunlich naive Art. Man geht mit unausgcfüllten Wechseln
nach London und bietet sie dort zum Diskont an. Das gelang
natürlich nicht. Von diesem Diskonterlös sollte der Sparkasse
ein Betrag von 600 000 Mark zur Verfügung gestellt wer
den, um die Liquidität zu erreichen. Das war aber nicht mög
lich, das Koburggeschäft zerschlug sich, sie hatten getan, was
möglich war, wenn es nicht gelang, lag es vollkommen außer
halb der Kraft dieser Angeklagten, nur durch das Dazwischen
treten fremder Hindernisse unterblieb die Durchführung
des Geschäftes. Der Wechsel war begeben, die Gefahr auf
Schädigung der Sparkasse war bereits eingetreten. Zerschlug
sich dieses Geschäft, blieb nichts anderes übrig, als etwas
anderes zu machen. Justus hatte sofort wieder Mittel und
Wege, um etwas anderes zir machen, eS bot sich das Nitrogen-
geschäft.
Er gab vor, es fei gewinnbringend, risikolos und ge
eignet, sämtliche bisher von der Sparkasse genommenen Gel-
der sofort wieder zurückfließen zu lassen. Dann verhandelte
man mit Dr. Goldfinger, der von der ] /4 Million Aktien
dl 500 hatte, selbstverständlich nur unter der Voraussetzung,
daß man sie sofort wieder verkaufen könnte mit sehr erheb
lichein Gewinn. Der Mann hiezn war gefunden. In der
Voruntersuchung war er nicht genannt. Hier ist er zuerst als
Sümegyi, dann ist er Soniogyi genannt worden. Was er
ist und wer er ist, wissen wir nicht, und die Angeklagten
können es nicht genau sagen. Nicht einer konnte den Namen
des neuen Käufers angeben. Es ist übrigens, wie ich dar
stellen werde, so unwahrscheinlich als irgend etwas. Dann Ver
handelte man auf Basis dieser 41 600 Aktien, kaiiste sie um
3,5 Dollars Per Stück und zwar deswegen, weil diese Aktien
einen inneren Wert von wenigstens 7 oder 8 Dollars haben.
Woher wußte Walser, daß die Aktien einen so großen Wert
hatten? Er hatte es von Goldfinger gehört, ec hatte eine
interne Bilanz verlangt und nie erhalten. Woher sollte er
wissen, daß der innere Wert so groß ist? Aber er wußte
es doch und da war es ein Vergnügen, bei diesem Kauf zu-
zugreifen. Es ergaben sich jedoch Schwierigkeiten und weil
die Zahlung des Kaufpreises ein klein wenig gefährdet war,
gab man ihm 30 und 30 und 60 Tausend und noch einmal
50 Tausend in Wechseln, damit er die Hälfte, davon als An
zahlung auf das Nitrogengeschäft verwenden sollte. Deswegen,
weil infolge des Konkurses Schmidt die von ihm gegebenen
Papiere notleidend waren und Goldfinger illiquid geworden
war, mußte auch ihm unter die Arme gegriffen werden. Dann
gab man weitere zweimal Fr. 300 000, damit er über das
Vermögen seiner Frau, das gesperrt war, verfügen könne.
Dadurch, daß er gegenwärtig knapp geworden fei, fei es ihm,
Dr. Goldfinger unmöglich, über das Vermögen der Frau
zu verfügen, sobald er aber jetzt Papiere in Hinterlage gebe,
könnte er über das Vermögen der Frau verfügen und wäre
in der Lage, die ganze Sache vollkommen in Ordnung zu
bringen. Das wird gemacht. Ein Hintermann bietet vier
Dollars für die Aktien. Walser aber sägt, unter'der Vor-
anssetzung schließe ich ab, wenn Dn die gesamten Unterlagen
für die Bewertung der Aktien gibst. Wieso sorgt Walser für
seinen Hintermann, der U Dollar mehr bietet, offenbar in
genauer Kenntnis des inneren Wertes der Aktien. Wozu
war es notwendig, datz man sich sträubt, wenn wirklich die
ganze Sache schon derart fest war und der Gewinü von
20 000 Dollars einzuheimsen so leicht möglich war? Warum
schließt mau den Vertrag nicht ab, warum wartet man, warum
sträubt man sichs den Gegenbrief zu unterschreiben? Aber
das andere war ja sicher, die 20 000 Dollars lagen auf dem
Tisch, sie waren nur abzustreifen. Einzig und- allein- än die
sem unglücklichen Goldfinger spießte sich die Vertvirklichung
des Geschäftes, weil drei Papiere, eine innere Bilanz, Rech-
nungsabschliiß u. der Nachweis über das.Privatkonto,' bei der
Ungarischen Kommerzialbank nicht gereicht hatten. Oh, dieser
schlechte Goldfinger, der diese 20 000 Dollars so zurückgehal
ten hat! Das Geschäft ging wieder nicht, weil man nicht über
Gelder verfügen konnte, die man hätte haben sollen, denn der
Diskont von 600 000 Franken -bei der Fabank ging nicht, ob
wohl die Fabank Thöny fragte, ob die Wechsel in Ordnung
waren und Thöny dies bestätigt hat. 10 000-Schilling, gleich