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dm Nankdirektor Schredtdarauf aufmerksam gemacht wor
den, daß die Entlastung der Landesbank durch Dr. Eisler
am 26. Juli 1928 erfolgte, es ist mir auch der Wechsel vor-
gelegt worden, nachdem die Unterschrift ungültig und der-
nichtet wurde. Aus diesem Titel entsteht ein Schaden fiir die
Landesbank nicht. (Liest.) Ich bitte hievon im Protokoll Ver
merk zu nehmen.
Walser : Es würde zu weit führen, zu allen diesen Proto
kollen auf deren starke Färbung zu rektifizieren. Ich möchte,
was die Wechselsache anbelangt, was die Vollmachten anbe
langt, auf die früheren Depositionen von mir Hinweisen.
Präsident: Ordnungsnummer 274.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 279 ist die Einvernahme
des Beck Benedikt vom Kreisamt Räzüns. Von großem In
teresse ist die Sache nicht, es herrscht keine Unstimmigkeit zwi
schen Zeuge und Angeklagten. Ich will deshalb von der Ver
lesung Abstand nehmen, wenn niemand die Verlesung per-
langt. •
Präsident: Ordnungsnummer 280, betrifft die Gründer
und den Verwaltungsrat der Firma Industrie Romana de
Filme. Es ist dies kein Original, sondern nur eine Slbschrift
auf einem nicht unterzeichneten Papier, woher das stammt
weiß ich nicht. Offenbar ist es eine Information, die von
beiden Herren in Budapest eingeholt wurde.
Präsident: Ordnungsnummer 284 ist die Einvernahme
Capelli von der Bezirksanwaltschaft Zürich. Die.Hauptdiffe-
rena besteht darin, daß Capelli sagt, Beck habe ihm das Geld
angetragen, und Beck sagt, Capelli habe ihm das Geld an
getragen.
Walser: Ich kann nur sagen, daß seinerzeit, wie Beck
mir gesagt hat, er hätte Capelli 10 000 Frauken gegeben, daß
Capelli ihn ersucht habe, er wäre momentan bei zu wenig
Barmitteln, um das Geschäft führen zu können.
Präsident: Ich wollte damit sagen, daß man von der
Berlesung Abstand nehmen könnte.
Präsident: Ordnungsnummer 285, es ist das das
Schreiben des Alexander Justus an Dr. Marxer.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 295, ist die Einvernahme
5er Frau Jda Beck.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 296, das ist der Auszug
bet Spar- und Leihkasse, der ist nicht von Bedeutung.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 297.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 298, Dr. Steiner bittet
hier um Einvernahme mit dem Untersuchungsrichter.
Präsident:'Ordnungsnummer 300.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 302, Einvernahme der
irliner Herrschaften.
Bemerkungen: Keine.
Präsident: OrdnungSnummer 303, ist das Schreiben von .
Carbone. ,
Bemerkungen: Keine. ' ’ '
Präsident: Ordnungsnummer 304, ist die Einvernahme
des Alex. Justus. - ,
• Bemerkungen: Keine.
Präsident: Ordnungsnummer 309, ist die'Einvernahme
des Herrn Dr. ^Steiner vom 1. September 1928.
Keine Bemerkungen?
Dr. Ditscher: Ich möchte zü dieser Einvernahme des
Dr. Steiner nur noch feststellen, daß namentlich seine Aus
sagen über die Bezüge in der Patentsache effektiv unrichtig
sind.
Carbone: Ich möchte Bezug nehmen auf die Akten, die
nachher noch zur Verlesung kommen, die weisen nach, daß
diese Angaben Dr. Steiners nicht stimmen. Persönlich möchte
ich noch bemerken, das sind die Aussagen von einem Men- -
scheu, der sich als bester Freund von mir ausgibt, der der
Berater meiner Mamma ist, und diese Stelle.nur-mir.ver
dankt.
Präsident: Ordnungsnummer 317, ist schon verlesen
wegen Einvernahme des Werner Schmied.
Präsident: Ordnungsnummer 323 betreffend Konto der
Spar- und Leihkasse in Vaduz.
Präsident: Wird verzichtet.
Präsident: Ordnungsnummer 326.'
Keine Bemerkungen?- .
Walser: Diese wohl einstudierte Rede muß doch noch er
läutert werden, obwohl ja in den Akten dargetan ist, daß ein
großer Teil der Akten nicht stimmt.
Vor 8er Gründung Jnvesting: Corporation glaube ich
kaum, daß Justus mich genannt hat. Diese Gesellschaft hat
bestanden, nachdem sie bereits die Koburgverträge als Grün
dungskapital für die Gesellschaft nötig hatte. Sonst hätte
sie kein Bargeld bekommen. Das stimmt absolut nicht. Justus
gibt hier in seinem Protokoll selbst zu, daß, nachdem-Jüstus '
später mit dem Prinzen Josias, mit den Koburg'schen Prinzen
abgeschlossen hat,, eine- private Finanzgruppe für die Ueber
nahme des Geschäftes vom Staate nunmehr in Äussicht ge
nommen wurde. Ich glaube, es liegt auch , eine Abschrift des
bezüglichen Schreibens bei den Akten. Dem gegenüber be-
hauptet er entgegen meinen Aussagen, die Akzeptes die ihm'
in Budapest übergeben worden seien, seien für das'Koburg-
geschtzst. Welchen Grund hätte man dazumal gehübt, nachdem
bereits die Güter vom Staate übernommen worden- sind'
und bereits, wie er und ich, eine ganz private Finanzgruppe
für die Durchführung der Koburgbesitzänderung in Tschechien
in Aussicht genommen war, welchen Grund ich' gehabt hätte,
dem Justus Landesbankwechsel für die Durchführung der'
Koburgsache zu geben. Es ist richtig, daß er Wechsel in
Empfang genommen hat zur Mskontierung,. aber es ist un-
richtig, wenn er sagt, er hätte ein Anrecht gehabt, mit den'
Wechseln seine privaten Schulden zu bezahlen und ^unrichtig ■
ist auch, daß er ein Honorar von 15 0Ö0 Franken von uns
zu Recht gehabt hat. Die hatte er zu Recht von der Jnvesting
Corporation, wenn das Koburggeschäst durchgeführt wird,