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Schädler: Etwas besonderes habe ich dabei nicht ge
dacht. Die Regierung wird häufig angefragt übsr dieses und
jenes, so habe ich mir dabei nichts gedacht.
Dr. Huber: Daß das Generalsekrctariat deZ Innern,
über Herrn Walser angefragt hat, haben Sie sich da nicht ge
dacht, was hat Walser beim Ministerium des Innern in
Bukarest zu tun?
Präsident: Haben Sie sich dabei keine besonderen Ge
danken gemacht? Haben Sie sich nie erkundigt, ivas Walser
.da unten zu tun habe.beim Ministerium?
Schädler: Ich habe die Antwort gegeben, was ich wußte.
Dr. Huber: War keine Veranlassung, sich zu verge
wissern. was Walser in Rumänien zu tun hatte?
Schädler: Nein.
Dr. Huber: Nach dem Sparkassengesetz hat die Re
gierung auch mitzuwirken bei der Verwaltung und Bcauf-
sichtigung der- Sparkasse durch Bestätigung der vom Ver
waltungsrat zu treffenden Wahl des Verwalters, dann durch
Genehmigung des vom Verwaltungsrat zu erlassenden Ge
schäftsreglements und dlirch Berichterstattung an den Land
tag. Haben Sie regelmäßig Berichte bekommen von der
■ Kontrollstelle?
Schädler: Regelmäßig, ich weiß nicht, ob wir alle Pro
tokolle bekommen haben. Das vermag ich nicht zu sagen.
Dr. Huber: Sie kennen -doch das Gesetz und das Ge
schäftsreglement über die Verpflichtungen der Kontrollstelle,
es sei mindestens vierteljährlich einmal zu revidieren und
darüber ein Protokoll zu verfassen.
Schädler: Vierteljährlich haben wir die Berichte nicht
bekommen. Davon ist keine Rede. Wir haben Jahresberichte
bekommen.
Dr. Huber: Der Artikel 64 des Reglements lautet:
(Liest.) Hat die Regierung diese ausgebliebenen Revisions
berichte nicht reklamiert?
Schädler: Die Jahresberichte haben wir bekommen.
Dr. Huber: Die vierteljährlichen Berichte haben Sie
nicht reklamiert?
Schädler: Ich glaube nicht. Schon nach dem Gesetze ist
die Spgr- und Leihkasse Anstalt des öffentlichen Rechtes und
getrennt von der übrigen Landesverwaltung, was im Ar
tikel 23 steht, war unsere Pflicht, die haben wir erfüllt.
Huber: Tatsache ist, daß Sie laut Artikel 23 mitzu
wirken haben bei der Verwaltung und Beaufsichtigung, daß
sich das zu vollziehen hat dlirch die Genehmigung des voni
' Verwaltungsrat unterstellten Geschästsreglementes. durch die
Wahl eines Mitgliedes der Kontrollstelle. In einem Ge
schäftsreglement, das durch die Regierung genehmigt worden
ist, hat es bestimmt, es sei vierteljährlich mindestens 311 revi
dieren und über die jeweilige Revision ein schriftlicher Re
visionsbericht zu erstatten und der Regierung und dem Ver
waltungsrat mitzuteilen.
Schädler: Nach dem Gesetz, Herr Doktor, ist die Spar
kasse eine Anstalt des öffentlichen Rechtes und getrennt von
der übrigen Landesverwaltung. Das, was in Art. 23 steht,
war unsere Pflicht, das haben wir erfüllt und an weitere
Obliegenheiten glaubte ich nicht.
Dr. Huber: Sie.möchten sich nicht darüber äußern, ob
das die Erfüllung Ihrer Pflicht gewesen sei, sondern nur
Tatsachen feststellen. Tatsache ist, daß Sie laut Art. 23 mit
zuwirken haben bei der Verwaltung und zu beaufsichtigen,
daß sich das zu vollziehen hat durch die Berichterstattung
an den Landtag, durch die Genehmigung des dem Ver-
waltungsrate unterstellten Geschäfts - Reglements, durch
Wahl eines Mitgliedes der Kontrollstelle, in dem Geschäfts-
Reglement, das durch die Regierung genehmigt werden mußte
und genehmigt worden ist, -haben Sic mitbestimmt, es sei
vierteljährlich mindestens zu revidieren und es sei über die
jeweilige Revision ein schriftliche Revisionsbericht zu er-
statten, der sowohl der Regierung wie dem Verwaltungsrat
mitzuteilen sei. Nun fällt es nur auf ....
Präsident: Bitte Fragestellung, nicht Vortrag.
Dr. Huber: Nun fällt es mir aus, daß Sie erklärten,
Sie hätten nicht moniert.
Schädler: Ich habe die Auffassung gehabt, daß. wenn
die Verwaltung schon geschieht, so ist das Sache des Ver-
waltungsrates.
Präsident: Fähren wir weiter. Eine weitere Frage
inbezug auf die Wahlen des Verwalters ist gesagt, daß sie
an bestätigen sei durch die. Regierung. Ist die Wahl des
Herrn Thöny bestätigt worden durch die Regierung?
Schädler: Das kann ich nicht sagen, das ist nicht in
meiner Erinnerung. Ich denke, daß das geschehen sein wird.
Es läßt sich' im. Protokoll feststellen. Ich glaube schon, ich
will es aber nicht behaupten.
Dr. Huber: Haben Sie Kenntnis gehabt, als diese
Wahl vorgenommen wurde, von dem Bericht der Kontroll
stelle über das Jähr 1923, vom 12. Februar .1924, Fasz. 4,
Nr. 207. Vielleicht darf ich bitten, daß daran-? vorgelesen
wird, Absatz über Persönliches.
Präsident: Das war am 12. Februar 1924. Thöny,
wann sind Sie im Jähr 1924 angestellt worden?
Thöny: Es muß um die gleiche Zeit gewesen sein, Fe
bruar oder März.
Präsident: Im März. Hier schreibt die Ostschwcizerische
Treuhandgcsellschaft am 12. Februar einen Bericht über die
Revision bei der Spar- und Leihkasse.. Kontrollbcricht 23,
Seite 12: „Ein Kapitel, das schon von Anbeginn viel zu
reden gab und nicht befriedigt, sind die persönlichen Ver-
hältnisse usw." (Liest.)
Das wäre das Persönliche, das der Herr Verteidiger ge
meint hat. Nicht wahr?
Dr. Huber: Ja, ich möchte noch etwas fragen. Ich imiB
bitten, da weiter zu lesen, von dort weg: „Wenn er heute
behauptet, daß vorläufig keine weiteren derartigen Verbind
lichkeiten usw.". Sie können ja den Namen weglassen, wenig
stens den Satz: „Wir müssen es nun vollständig Ihnen über
lassen, welchen Weg Sie einschlagen wollen usw."
Präsident: Also hier unter Hinweis auf die persönlichen
Verhältnisse beim Bankiustitut sind Sie darauf verwiesen
morden, daß die persönlichen Verhältnisse ungenügend ge
wesen seien und daß man einen tüchtigen Fachmann an
stellen sollte und zur Kollektivunterschrift übergehen sollte.
Das ist das Wesentliche aus dieser Sache. Nun fragt der
Herr Verteidiger, ob Ihnen das damals, wie Sie Thöny
anstellten, bekannt gewesen sei.
Schädler: Also, man hat den Herrn Thöny nach Mcls
geschickt auf eine Reihe von Monaten, .damit er sich besser
ausbilde.
Präsident: Meine Frage ist nur die, ob Ihnen das be
kannt gewesen ist?
Schädler: Ja, ich kann mich auch nicht so erinnern, ich
weiß nur, daß man gesagt hat, nach sechs oder sieben Mo-