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tonte werden unter dem Begriffe der Basedow
schen Krankheit zusammengefaßt. Diese Krank
heit beruht auf einer Neurose. Und Beck hat an
dauernd unter diesem Zustande der Neurose ge
standen. Ferner ist er auch Psychopath, weil er
reizbar ist und. weil er Epileptiker ist. Er ist
aus diesem Zustande nicht herausgekommen. Er
hat alle Handlungen in diesem Zustande gemacht,
so daß man annehmen muß, daß alle Handlungen,
die er begangen hat, in dem Zustand der Neu
rose, der funktionellen Störung des gesamten
Nervensystems begangen worden sind.
Staatsanwalt: Es heißt, daß er wegen seiner
erhöhten Reizbarkeit zu rascherem Handeln ver
anlaßt werde. Ich glaube, so heißt es am Schlüsse
des Gutachtens. Das eine erscheint mir begreiflich
und verständlich, mir dem Nichtmediziner und
Laien,' daß derartige Veranlagungen den Ent
schluß rascher reifen lassen, vielleicht auch einen
unüberlegten Entschluß. Aber wenn von der Fas
sung des Willensentschlusses bis zur Zeit der
Handlung noch eine geraume Zeit verstreichen
muß, dann will es mir nicht recht verständlich
erscheinen, wieso die erhöhte Reizbarkeit aus- den
Vollzug dieses seinerzeitigen Willensentschlusses
noch längere Zeit einwirken soll, oder wie dort die
gewisse Hemmungsarmut, der geringere Grad von
Hemmungsvorstellungen noch, nachdem der Ent
schluß gereist ist und in weiterer Durchführung
des Entschlusses in die Tat umgesetzt wird, die
erhöhte Reizbarkeit und derart verminderte Zu
rechnungsfähigkeit begründen soll.
Dr. Batliner: Ich meine, das abzuwägen ist
sehr schwierig. Ich dachte mir, wenn er einen Ent
schluß gefaßt hat unter den Erscheinungen, un
ter der Erschwerung der Neurose, daß es dann
genügt, unter dem Begriffe, daß er vermindert
zurechnungsfähig ist, wenn er nachher auch wie
ein Normaler die Handlungen begangen hat. Es
hat genügt, wenn er unter dem Gesichtspunkt
der Neurose einen Entschluß gefaßt hat. Das mag
sein, daß in der Ausführung diese neurotischen
Zustände mitgewirkt haben, wie beim Fassen des
Entschlusses. Das gebe ich zu.
Staatsanwalt: Würde dann also nach der
Auffassung des Herrn Sachverständigen die Er
kenntnis in die Tragweite seiner Handlungen ge
mindert gewesen sein oder würde er trotz voller
Erkenntnis der Tragweite seiner Handlungen ge
handelt haben, aber immerhin noch unter einer-
gewissen Nachwirkung der Reizbarkeit auf die
richtige Erkenntnis der Tragweite?
Dr. Batliner: Die Erkenntnis ist nach meiner
Ansicht herabgemindert.
Staatsanwalt: Das würde zu einem kleinen
Teil im Widerspruch mit dem Gutachten stehen,
wonach es heißt, daß er als geistig sehr begabter,
vollständig klarer, logisch denkender, zielstreben
der gehandelt habe.
Dr. Batliner: Darf ich vielleicht ein Beispie
erwähnen?
Präsident: Bitte, Herr Landesphhsikus.
Dr. Batliner: Nehmen wir an die Alkohol-
wirkung. Die ist allen mehr oder weniger bekannt..
Sagen wir, wir trinken 2, 3 Viertel Vaduzer. .
Der eine bekommt einen guten Humor bei einem
Viertel, der andere bei 2 Viertel, der. andere bei
3, der andere bei 4. Dann wird der eine ange-
jeitert, der andere wird störrisch, mißmutig. In
diesem Zustande weiß jeder, daß man Geschäfte,
macht, die man vielleicht normalerweise nicht ma
chen würde. Wenn man nun im angeheiterten
Zustande ist, ist man zurechnungsfähig, aber er
legeht die Tat, weil er unter dem Einflüsse des
Alkohols schon etwas handelt. Aber kein .Richter
wird ihm deswegen die Zurechnungsfähigkeit ab
streiten können und ich meine, das ist ähnlich
zu setzen, dieser neuropathische Zustand. Er hat
in einer Verfassung gehandelt, wo es leichter geht
und schneller geht, solche Entschlüsse, zu fassen.
Ungefähr in diesem Sinne stelle ich mir die Ge
schichte vor und .möchte den Herren die Sache
so Plausibel machen.
Staatsanwalt: Wenn ich weiterfragen darf.
So wuchs, entstand der Entschluß. Nun aber wa
ren bei sehr vielen Handlungen Becks, die den
Gegenstand der Anklage bilden, zwischen dem Ent
schlüsse und dem Vollzug der Handlung zeit
lich große Zwischenräume. Er bekam z. B. einen
Wechsel, ich nehme nur ein Beispiel heraus, den
er erst nach 14 Tagen, nach 3 Wochen unterbrachte.
Zum Beispiel des Herrn Landesphhsikus über
gegangen: Wenn der Betreffende ein klein wenig
alkoholisierte oder etwas mehr alkoholisiert eine
Handlung setzte, Entschlüsse faßte und dann Nach
Tagen, nach Wochen erst aus diesem Entschluß
heraus die Konsequenzen in der Handlung ziehen,
will, kann auch dann noch, in diesem Falle, in
dieser. Zwischenzeit, wenn ruhige Ueberlegung
Platz greifen konnte, noch von einer Minderung
in der Erkenntnis und Entschlußfähigkeit und
einer Minderung des Erkennens und Wollens
gesprochen werden?
Dr. Batliner: Ich halte dafür, weil dieser
Zustand, wie er beim alkoholisierten Zustand ist,
bei Niko Beck ein Dauerzustand ist. Er kann aus
dieser Sphäre nicht heraus, aus seiner neuropa-
thischen Veranlagung. Die ist dauernd. Ob ge
rade beim Entschluß dieser Zustand mehr mit
gewirkt hat, das dürfte wahrscheinlich sein, aber
daß er andauernd unter diesem Zustand gestan
den hat, das ist. nach meiner Ansicht zweifellos.
Staatsanwalt: Dann wäre es nach meiner
Auffassung nicht so ganz sicher, daß dieser Zu
stand ihn zu schnellen, raschen, unüberlegten Hand
lungen verleitete?
Dr. Batliner: Das kann ich nicht sagen.
Präsident: Sind die Fragen beendet? (Zu
stimmung.- Herr Handesphhsikus dürften wir sie
nach 12 Uhr noch einmal befragen? Wenn Sie
Zeit haben, würden wir die Verhandlungen nach
12 Uhr fortsetzen und jetzt die Mittagspause ein
schalten. Wenn Sie über die Zeit nach 12 Uhr-