Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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bestimmt weiß, daß das und das vorhanden ist. 
Ich halte die Angabe des Niko Beck für glaub 
lich. 
Staatsanwa.lt: Ist auch der Name bekannt 
geworden von dem, der. die Operation ausge 
führt hat, damit man aus dem Namen schließen 
könnte, ob er so oder anders arbeitet? 
Dr. Batliner: Ich habe nicht verstanden. 
Staatsanwalt: Ist auch der Name desjeni 
gen bekannt, der an Niko Beck die Operation 
ausgeführt hat, sodaß aus dem Namen daraus 
geschlossen werden könnte, wie der betreffende 
Operateur arbeitet. 
Dr. Batliner: Der Name ist genannt. Es 
ist ein sehr seriöser Operateur. Es ist der be 
kannte Dr. Beck von Wallenstadt, der in unserer 
Gegend hohes Ansehen genießt. 
Staatsanwalt: Zur zweiten Sache: Da ga!b 
Niko Beck an, daß er Störungen, kleinere leich 
tere epileptische Anfalle, in dem Bewußtseins 
trübungen einhergingen, nach denen anderen 
Tags eine gewisse Benommenheit im Kopfe ein 
tritt. Ich möchte bemerken, ich höre das Gutach 
ten zum erstenmal. Ich konnte cs daher nicht 
durcharbeiten, um die entsprechenden Fragen zu 
stellen. Ich möchte den Herren Zeugen bitten, 
zu sagen, ob derartige Angaben glaubwürdig sind, 
wenn berücksichtigt wird, daß der Betreffende an 
sich selbst Bewußtlosigkeit während der Nacht be 
obachtet? 
Dr. Batliner: Er kann nur aus den Erschei 
nungen, die nachher ihm geblieben sind, aus die 
sem Gefühl der Abgeschlagenheit darauf schlie 
ßen, daß eine Bewußtlosigkeit stattgefunden hat. 
Wenn ein Kranker bewußtlos ist, kann er sich da 
ran natürlich nicht erinnern, sondern er wird 
ans der Abgeschlagenheit, aus der Mattigkeit, 
aus diesen Symptomen daraus schließen, daß ein 
Anfall. stattgefunden hat. Das kann sogar im 
Schlafe vorkommen. Manche bekommen die An 
fälle in der Nacht. 
Staatsanwalt: Ich bin vielleicht der unmedi 
zinischen Auffassung, daß, wenn der betreffende 
Kranke in der Frühe eine gewisse Benommenheit^ 
spürt, er einzig und allein darauf schließen kann, 
daß er einen Anfall leichterer Art gehabt habe. 
Daß er auf Bewußtlosigkeit schließen kann, die 
er an sich beobachtet, zumal er auch nicht weiß, 
wie lange sie gedauert hat, das halte ich für ganz 
unwahrscheinlich. Ich glaube, daß die Angaben 
des Beschuldigten in dieser Richtung dahin ge 
macht wurden, damit sein Leiden eher größer 
erscheine und daß er «gradierend angibt. Ich 
möchte Sie,, Herr Landesphhsikus bitten, mir dar 
über Aufschluß zu geben, wobei ich bemerke, da; 
mir vielleicht die genaue Erinnerung an das, 
was im Befund, im Gutachten niedergelegt ist, 
fehlt. 
Dr. Batliner: Soviel ich weiß, hat Beck an 
gegeben, daß er wenige Anfälle hatte. Von Dr. 
Ulrich sind auä, nur zwei r>-c.r drei Anfalle r- 
schrieben worden, die er.gehabt haben dürfte. 
Präsident: Darf ich unterbrechen? Es ist dem 
Herrn Staatsanwalt aus einem Gutachten des 
Herrn Dr. Ulrich, das während der Untersuchung 
eingeholt worden ist, bekannt, um was es sich da 
handelt. Auf dieses Gutachten haben sich spe 
ziell die Herren Dr. Batliner und Dr.' Pareg- 
ger gestützt und auf die -persönlichen Beobach 
ungen des Niko Beck. 
Staatsanwalt: Ich muß dabei zu meiner Ent- 
chuldigung sagen, daß ich tatsächlich nicht an 
Hand des Gutachtens meine Fragen stellen kann. 
Ich erinnere mich, daß gesagt wurde, daß bei 
Niko gegenüber den beiden Herren Sachverstän 
digen angegeben wurde, daß er auch während der 
Zeit der Hast an einem Anfall litt, der mit Be 
wußtseinsstörungen vor sich ging und daß er in 
ver Frühe eine Benommenheit spürte, auch Bett 
nässe feststellen konnte, was im Gegensatz zu den 
Beobachtungen der Aufseher stand. Daraus be 
zog sich meine Anfrage. 
Dr. Batliner: Wir haben gesagt, daß wir 
einen Anfall nicht feststellen konnten. Ferner ist 
im Befunde gesagt, daß Anfälle nicht beobachtet 
wurden, daß die Wärter eine Bettnässe und der 
gleichen Sachen nicht beobachtet haben, daß die 
Sachen nur von Beck angegeben wurden. 
Präsident: Wollen weitere Fragen gestellt 
werden? 
Staatsanwalt: Das ist jener Passus, wo es 
heißt: Die Anfälle seien monatlich.... (liest).... 
Zungenbiß. 
Bezog sich das auch aus diejenigen Anfälle 
während der Zeit, in der Beck in Untersuchungs 
haft war? 
Dr. Batliner: Jawohl. 
Staatsanwalt: Dann läßt sich die Sache er 
klären, weil er dann nur aus den Mitteilungen 
anderer Leute den Krankheitsvorgarm schildern 
konnte. Aber wenn er aus eigenein Wissen diese 
Anfälle Hütte, erzählen müssen, dann wäre mir 
das vollständig unerklärlich geblieben. Dann noch 
etwas über die Frage der Zurechnungsfähigkeit. 
In welchem Zusammenhange kann gesagt werden, 
daß eine erhöhte Reizbarkeit zu rascheren Hand 
lungen hinführte, wenn diese Handlungen zu 
einem großen Teil durch Tage und Tage hin 
durch überlegt werden mußten? Von dem Zeit 
punkte des Entschlusses bis zur Durchführung 
der Tat oft große Spannen Zeit, Tage und Wo 
chen vergingen. Hatte dort die gewisse erhöhte 
Reizbarkeit auch noch einen Einfluß auf den Ent 
schluß? 
Dr. Batliner: Nach meiner Ansicht schon. 
Staatsanwalt: Auch wenn der Entschluß sich 
erst in längerer Dauer entwickeln kann? 
Dr. Batliner: Weil Niko Beck ein Neuro- 
psychopath ist. Er ist ein Neuropath. Wir kön 
nen bei ihm diese Erscheinungen feststellen. Er 
hat eine Schilddrüsenvergrötzerung. Dann, man 
kann nicht gerade von Glotzaugen sprechen, aber 
doch davon, daß die Augen hervortretend sind. 
Ferner eine Pulsvermehrung. Diese drei Symp-
	        

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