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Der Herr Staatsanwalt wünscht, daß auch
die dabei liegenden Belege verlesen werden. Da
schreibt die Sparkasse an Zwickh: am 17. Mai
1928.
(liest)
An Zwickh schreibt die Sparkasse unter dein
13. September 1926:
(liest)....
Unter dem 28. Febr. Landesbank an Zwickh:
(liest)....
Das war der Zeuge Zwickh Malans.
Thönh: Ich möchte nur erwähnen, daß diese
Angaben von Zwickh nicht stimmen. Ich bin mit
Beck zusammen nie bei Zwickh gewesen.
Präsident: Ich habe es Ihnen schon einmal
vorgehalten, Sie haben es damals schon bestrit
ten.
Beck, was sagen Sie dazu?
Beck: Die Aussage Thönhs stimmt.
Dr. Huber: Kann das nicht ein Mißverständ
nis sein? Es wird oft die Ausdrucksweise ver
wendet, daß es heißt „in Verbindung kommen",
wenn man Geschäfte zusammen macht.
Präsident: Es heißt: Mit ihm kam Niko Beck.
Beck: Nein, das stimmt nicht. Ich habe Zwickh
erst kennen gelernt durch Simon.
Präsident: Das wird Zwickh mit dem zwei
ten Falle verwechseln. Es hat sich ebenfalls brief
lich an das Gericht gewendet Frau Eberle.
Staatsanwalt: Ich hätte zu dieser Einver
nahme noch eine Frage zu stellen.
Präsident: Bitte.
Staatsanwalt: Thönh, Sie haben in Ihrem
Briefe vom 28. Februar 1927 geschrieben, daß
Sie Prolongationsgebühren von 2500 Franken
für zwei Monate einsandten.
Thönh: Wann war das?
Staatsanwalt: Am 28. Febr. 1927. Da heißt
es: Wir überreichen Ihnen.... (liest).
Thönh: Das wird schon stimmen. Er wurde
aus zwei Monate prolongiert.
Staatsanwalt: Warum haben Sie dort 2500
Franken Prolongationsgebühr bezahlt? Wenn ich
das als Zinsen nehme, so wären das 15 Prozent
Verzinsung.
Thönh: Ich kann nicht sagen, wie hoch die
Verzinsung war.
Staatsanwalt: Das ist bald ausgerechnet. Bei
100.000 Franken gibt es bei 15 Prozent Zinsen
15.000 Franken und in zwei Monaten den sech
sten Teil, ist gleich 2500 Franken. Sonst muß
außer an Zinsen noch eine gewisse prolongations-
gebühr bezahlt worden sein.
Thönh: Nein, Prolongationsgebühr ist keine
bezahlt worden. Aber mit dem Diskontsatz ist
man immer niederer herunter.
' Staatsanwalt: Höher hinaus wollten Sie sa
gen.
Die Prolongation wurde nur zugestanden —
oder ist es nicht richtig? Ich nehme an, daß 15
proz. verlangt wurden, wenn Prolongiert werde.
Können Sie die 2500 Franken nicht aufklä
ren?
Thönh: Ich weiß es nicht mehr.
Staatsanwalt: Wir müssen doch auch eine Er
klärung haben dafür, daß 2500 Franken für zwei
Monate bezahlt worden sind. Es sind entweder
15 Prozent Zinsen, oder, wenn es 10 Prozent
gewesen wären, 1666 Franken und der Diffe
renz betrag wäre dann?
Thönh: Das erstemal sind Provisionen dabei.
Staatsanwalt: Das zweitemal muß Diskont
dabei sein.
Am 13. September '1926 schreiben Sie: Da
wir für diese.... (liest).... gedeckt sind.
Was sollte das heißen?
Thönh: Beck hat in dem Sinne mit Zwickh
unterhandelt.
Staatsanwalt:. Sie bestätigen das?
Thönh: Das ist die Bürgschaft, von der ich
gesprochen habe.
Staatsanwalt: Die war aber doch für den
Barmer Bankverein da.
Thönh: Er hat auch für diesen Zweck die
Bürgschaft verlangt.
Staatsanwalt: Sollte nicht dadurch verhin
dert werden, das ist mein Verdacht, daß sich Zwickh
weniger um die Genehmigung durch den Verwal
tungsrat und derartige Sachen interessiere, wenn
Sie sagen, Sie sind durch Faustpfand und Rück
bürgen gedeckt?
Thönh: Nein.
Staatsanwalt: Wird nicht die Aussage Zwik-
khs B 6 Nr. 43 unter einem gemacht, in diesem
Zusammenhange?
Dr. Rittmeher: Das ist es, was ich' sagen
wollte.
Präsident: Das können wir schon machen.
Einvernahme des Zwickh in Zürich vor dem
Untersuchungsrichter am 2. März '1929:
(liest:)
Gestern hat nun aber Beck gesagt, er sei per
sönlich in Malans gewesen mit diesem Handels
registerauszuge. Wollen in dieser Richtung zu
diesem Protokolle Fragen gestellt werden?
Thönh: Ich muß erklären, daß diese Angaben
den Tatsachen nicht entsprechen. Es tut mir leid,
daß Zwickh nicht kommen kann oder kominen will,
muß man hier schon sagen. Das entspricht nicht
den Tatsachen. Ich habe mit Zwickh nicht ver
kehrt vor Erhalt des ersten Diskonterlöses. Das
wird Beck bestätigen müssen. Beck hat den Han
delsreg,isterauszug nach Malans genommen, nicht
ich.
Präsident: Zwickh hat Ihnen telephoniert?
Thönh: Nur wegen Uebersendung des Geldes.
Dr. Rittmeher: Als Sie den Auszug brach
ten, was hat Zwickh gefragt?
Beck: Ich habe ihm gleichzeitig über sein Ver
langen das Geschäfts-Reglement und das Spar-
lassegesetz übergeben. Im übrigen haben wir über
das rumänische Klassenlotteriegeschäst gesprochen.
Dr. Benzer: Ist es nicht vielleicht eine per-
sonenverwechsluna, daß Zwickh glaubt, mit Ihnen
gesprochen zu haben. Haben Sie nicht gesagt, die