Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Der Herr Staatsanwalt wünscht, daß auch 
die dabei liegenden Belege verlesen werden. Da 
schreibt die Sparkasse an Zwickh: am 17. Mai 
1928. 
(liest) 
An Zwickh schreibt die Sparkasse unter dein 
13. September 1926: 
(liest).... 
Unter dem 28. Febr. Landesbank an Zwickh: 
(liest).... 
Das war der Zeuge Zwickh Malans. 
Thönh: Ich möchte nur erwähnen, daß diese 
Angaben von Zwickh nicht stimmen. Ich bin mit 
Beck zusammen nie bei Zwickh gewesen. 
Präsident: Ich habe es Ihnen schon einmal 
vorgehalten, Sie haben es damals schon bestrit 
ten. 
Beck, was sagen Sie dazu? 
Beck: Die Aussage Thönhs stimmt. 
Dr. Huber: Kann das nicht ein Mißverständ 
nis sein? Es wird oft die Ausdrucksweise ver 
wendet, daß es heißt „in Verbindung kommen", 
wenn man Geschäfte zusammen macht. 
Präsident: Es heißt: Mit ihm kam Niko Beck. 
Beck: Nein, das stimmt nicht. Ich habe Zwickh 
erst kennen gelernt durch Simon. 
Präsident: Das wird Zwickh mit dem zwei 
ten Falle verwechseln. Es hat sich ebenfalls brief 
lich an das Gericht gewendet Frau Eberle. 
Staatsanwalt: Ich hätte zu dieser Einver 
nahme noch eine Frage zu stellen. 
Präsident: Bitte. 
Staatsanwalt: Thönh, Sie haben in Ihrem 
Briefe vom 28. Februar 1927 geschrieben, daß 
Sie Prolongationsgebühren von 2500 Franken 
für zwei Monate einsandten. 
Thönh: Wann war das? 
Staatsanwalt: Am 28. Febr. 1927. Da heißt 
es: Wir überreichen Ihnen.... (liest). 
Thönh: Das wird schon stimmen. Er wurde 
aus zwei Monate prolongiert. 
Staatsanwalt: Warum haben Sie dort 2500 
Franken Prolongationsgebühr bezahlt? Wenn ich 
das als Zinsen nehme, so wären das 15 Prozent 
Verzinsung. 
Thönh: Ich kann nicht sagen, wie hoch die 
Verzinsung war. 
Staatsanwalt: Das ist bald ausgerechnet. Bei 
100.000 Franken gibt es bei 15 Prozent Zinsen 
15.000 Franken und in zwei Monaten den sech 
sten Teil, ist gleich 2500 Franken. Sonst muß 
außer an Zinsen noch eine gewisse prolongations- 
gebühr bezahlt worden sein. 
Thönh: Nein, Prolongationsgebühr ist keine 
bezahlt worden. Aber mit dem Diskontsatz ist 
man immer niederer herunter. 
' Staatsanwalt: Höher hinaus wollten Sie sa 
gen. 
Die Prolongation wurde nur zugestanden — 
oder ist es nicht richtig? Ich nehme an, daß 15 
proz. verlangt wurden, wenn Prolongiert werde. 
Können Sie die 2500 Franken nicht aufklä 
ren? 
Thönh: Ich weiß es nicht mehr. 
Staatsanwalt: Wir müssen doch auch eine Er 
klärung haben dafür, daß 2500 Franken für zwei 
Monate bezahlt worden sind. Es sind entweder 
15 Prozent Zinsen, oder, wenn es 10 Prozent 
gewesen wären, 1666 Franken und der Diffe 
renz betrag wäre dann? 
Thönh: Das erstemal sind Provisionen dabei. 
Staatsanwalt: Das zweitemal muß Diskont 
dabei sein. 
Am 13. September '1926 schreiben Sie: Da 
wir für diese.... (liest).... gedeckt sind. 
Was sollte das heißen? 
Thönh: Beck hat in dem Sinne mit Zwickh 
unterhandelt. 
Staatsanwalt:. Sie bestätigen das? 
Thönh: Das ist die Bürgschaft, von der ich 
gesprochen habe. 
Staatsanwalt: Die war aber doch für den 
Barmer Bankverein da. 
Thönh: Er hat auch für diesen Zweck die 
Bürgschaft verlangt. 
Staatsanwalt: Sollte nicht dadurch verhin 
dert werden, das ist mein Verdacht, daß sich Zwickh 
weniger um die Genehmigung durch den Verwal 
tungsrat und derartige Sachen interessiere, wenn 
Sie sagen, Sie sind durch Faustpfand und Rück 
bürgen gedeckt? 
Thönh: Nein. 
Staatsanwalt: Wird nicht die Aussage Zwik- 
khs B 6 Nr. 43 unter einem gemacht, in diesem 
Zusammenhange? 
Dr. Rittmeher: Das ist es, was ich' sagen 
wollte. 
Präsident: Das können wir schon machen. 
Einvernahme des Zwickh in Zürich vor dem 
Untersuchungsrichter am 2. März '1929: 
(liest:) 
Gestern hat nun aber Beck gesagt, er sei per 
sönlich in Malans gewesen mit diesem Handels 
registerauszuge. Wollen in dieser Richtung zu 
diesem Protokolle Fragen gestellt werden? 
Thönh: Ich muß erklären, daß diese Angaben 
den Tatsachen nicht entsprechen. Es tut mir leid, 
daß Zwickh nicht kommen kann oder kominen will, 
muß man hier schon sagen. Das entspricht nicht 
den Tatsachen. Ich habe mit Zwickh nicht ver 
kehrt vor Erhalt des ersten Diskonterlöses. Das 
wird Beck bestätigen müssen. Beck hat den Han 
delsreg,isterauszug nach Malans genommen, nicht 
ich. 
Präsident: Zwickh hat Ihnen telephoniert? 
Thönh: Nur wegen Uebersendung des Geldes. 
Dr. Rittmeher: Als Sie den Auszug brach 
ten, was hat Zwickh gefragt? 
Beck: Ich habe ihm gleichzeitig über sein Ver 
langen das Geschäfts-Reglement und das Spar- 
lassegesetz übergeben. Im übrigen haben wir über 
das rumänische Klassenlotteriegeschäst gesprochen. 
Dr. Benzer: Ist es nicht vielleicht eine per- 
sonenverwechsluna, daß Zwickh glaubt, mit Ihnen 
gesprochen zu haben. Haben Sie nicht gesagt, die
	        

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