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Walser: iSÜJIan hat einen mündlichen Vertrag abge
schlossen, der Verkauf war getätigt, aber es war zur Be
dingung gemacht, die Sache schriftlich niederzulegen,
aber um diesen Geschäften Nechtsgültigkeit zu geben
und um das Geschäft schriftlich mächen zu können,
mutzte.Goldfinger diese Voraussetzungen.erfüllen.
Staatsanwalt: Galt der Vertrag als nicht abge
schlossen, wenn er nicht schriftlich bestätigt war?
Walser: Gr galt nicht als abgeschlossen, wenn die
mündlichen Aussagen Goldfingers nicht stimmten.
Staatsanwalt: Die Schriftlichkeit selbst wäre nicht
Voraussetzung?
Walser: Nein.
Staatsanwalt: Zwicky stellt die Sache anders dar
wegen dem Verwaltungsrat. Cie gaben mir an, Sie
ließen Zwicky nicht im Zweifel darüber, datz der Ver
waltungsrat von dieser Wechselbegebung Kenntnis hat,
und datz sie auch nicht zur Kenntnis gebracht werden
soll. Zwicky sagt, datz ihm davon nicht im minde
sten etwas gesagt worden sei, sondern datz ihm das
Geschäft als vollkommen normal bezeichnet wurde.
Beck: Ich möchte mitteilen, datz ich Zwicky die von
ihm verlangte Bestätigung der Einzelunterschriftsberech-
tigung gebracht habe, und datz ich ihin über die fra
gen Auskunft gegeben habe, und datz ich ihm das
Eefchäftsreglement und Statut ordnungsgemäß übergeben
habe, woraus er hätte ersehen können, wie; das Geschäft
ist.
Staatsanwalt: Gr gibt an, datz Sie ausdrücklich
erklärt hätten, datz die Sache in Ordnung gehe lind
Thöny habe ihm ja mitgeteilt, daß die Bank die-
serhalb wegen Rückbürgen gedeckt sei.
Bock: Wir waren dazumal tatsächlich in Unter
handlung mit Rückbürgen.
Staatsanwalt: Nun, Tarbone gab dann noch an.
das sind Ginzeldisferer^en aus der Vernehmung, daß
er aus der Firma ausgetreten -jd, aus der Holzhan
dels A.-E. Zürich hauptsächlich deswegen, weil er außer
ordentlich erfreut darüber war, jetzt für die liech
tensteinische Landesbank als Eeldwerber tätig zu sein.
Sie, Herr Beck, gaben etwas anderes an.
Beck: Nach meiner Auffassung war Tarbone nicht
nur aus diesem Grunde aus der Holzhandels A..--G.
ausgetreten, denn eine' Stellung bei der Holzhandels-
A.-G. mit 1000 Franken Monatsgehalt wäre wolL eine,
sicherere Erislenz gewesen, als die Aussicht, die ihm die
.Landesbank hätte, auch nach seinen Ausführungen, bie
ten können. Ich stelle mich auf den Standpunkt Und
bin überzeugt, datz Tarbone keine Veranlassung hat zu
glauben, er könne für die Landesbank arbeiten, er hat
keinen Auftrag dazu erhalten und wurde deswegen'nicht
angegangen. Nachdem ich ihm das erste Darlehen, * ohne
datz er etwas geleistet hätte, gab, haben wir darüber
gesprochen, ob er in der läge sei Wechsel zu diskontie
ren und zwar hat er angeboten, erl hätte Beziehungen!,
bei denen es ihm sehr leicht sei, diese Sache durchzuführen,
wahrscheinlich auch ohne Bürgschaft und er sei zu Dank
verpflichtet. Ich konnte nicht der Auffassung sein, daß
diese Tätigkeit bei der Landesbank für ihn ein Aus
kommen biete oder die gpm einer Anstellung fein
könne, .oder datz diese Beziehungen mit der Landes
bank für ihn eine Finanzierungsmöglichfeit für seine
großen Geschäfte gewesen wäre.
Tarbone: Zuerst möchte ich darauf Antwort geben,
das entspricht nicht dem, was ich in Wirklichkeit gesagt
habe. Zch will nicht behaupten, datz das der Haupt
grund gewesen ist, sondern diese Möglichkeit, die ich
für diese Arbeit- gesehen habe, hat mich in gewis
sem Mätze veranlaßt, die Differenzen, die internen
Bestände nicht beizulegen. Im weiteren möchte ich fol
gendes sagen. Beck ist an mich herangetreten. Beck ist
nicht nur zur Holzhandlung gekommen, sondern zu mir.
Beck schuldete der Holzhandlung 5000 Franken und die
Holzhandlung wollte strafrechtlich vorgehen. Durch mich
ist das unterbunden worden, deshalb habe ich unter
bunden, weil ich die gesamten Interessen der Holz
handels A.-G. wahren mutzte. An mich istcmän herange
treten. Ich habe von den liechtensteinischen Landes
bank nichts gewutzt. Woher sollte ich die tLristenz ge
kannt haben. Die mützte ich doch gekannt haben, wenn
ich an Beck herangetreten wäre. Beck hat mit Werden-
berg gesprochen und er wird ihm von mir dieses oder
jenes erzählt haben über meine Beziehungen, dis ihm
derselbe vielleicht in übertriebener Weise schilderte, und
dann wird Beck gedacht haben, datz er durch mich die
Diskontierung vornehmen könnte.
Präsident: Gs ist schon richtig, datz Differenzen be
standen haben zwischen Ihnen und der Holzhandels
A. ° G.
Beck: Ich habe das mitgeteilt in aller Form,
aber ich bestreite, datz Tarbone ersucht wurde oder
auch, datz er irgend etwas unternommen habe, in dieser
Richtung für mich etwas zu tun. Es sind eventuell die
Zeugen zu befragen, wenn Tarbone besteht, datz diese
Behauptung richtig ist. Ob die Frage einer Straf-
kiage gerechtfertigt war oder nicht, darüber kann ich
mich ja auch noch äußern, wenn Sie wünschen.
Staatsanwalt: Sie haben dasselbe Empfinden ge
habt, wie Tarbone, ' als er Ihren Zettel sah.
Beck: Ich kann nur das eine sagen: Nachdem die
Herren dort wußten, daß ich mit der Landesbank in Be
ziehung war, hat man mir eine Bürgschaft vorgelegt-,
die ich decken sollte; man hat oerlangtsvon ir.ir eine Un
terschrift der Landesbank für 5,000 Franken.
Tarbone: Ich möchte behaupten, ich habe seinerzeit
dem Prokuristen Peter davon mitgeteilt und später ist
Weck in Berlin zu mir gekommen und hat gesagt, ich
werde wieder von der Holzhandlung gedrängt und habe
Schwierigkeiten wegen der Bezahlung, daraufhin habe
ich den Syndikus schriftlich gebeten, er möchte, in mei
nem Interesse gegen Beck nichts unternehmen.
Beck: Nachdem diese Anschuldigung Carbones für
mich nicht sehr angenehm ist und mir eine Strafklage
vorliegt, so will ich sagen, datz ich wahrscheinlich nicht
Tarbone in Anspruch genommen hätte, für mich einzu
treten, und die 4000 Franken hätte ich zur Bezahlung
meiner eigenen Schulden verwendet, statt sie Tarbone, zu
geben.
Staatsanwalt: Sie gaben an, am Samstag liehen
Sie Tarbone 4000 Franken und am Sonntag seren
Sie ihm gepfändet worden. Nun aber haben Sie ihm
wieder Geld gegeben. . . _ .