Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Justizrat Bollert und anderen maßgebenden Herren Be-I 
ratungen gepflogen und abgemacht, daß von diesen 
2 Millionen Mark 500,000 Fr. abgezogen werden müs 
sen, das stimmt. 
Staatsanwalt': Haben Sic sich um die rechtliche 
Frage dieser Angelegenheit auch interessiert. Die Sache 
stund doch so, daß die Güter der'.Prinzen vom tschechi 
schen Staat beschlagnahmt worden waren. Aus dieser 
Beschlagnahme erwuchs den Prinzen in erster Linie ein 
Anspruch auf Auszahlung einer gewissen Vergütungs- 
sttmme; dann sollte der Boden in einer gewinn Rich 
tung aufgeteilt werden. 
Niko Beck: Die Bodenbeschlagnahme hat einen str.ng 
nationalen Zweck. Es sollen Güter beschlagnahmt wer 
den und nur an Tschechen weitergegeben werden. 
Staatsanwalt: Haben Sie sich um diese rechtlichen 
Grundlagen des ganzen /Geschäftes über die voraus 
gegangenen Rechtshandlungen ein bischen interessiert? 
Beck: Ich habe die Sache ein wenig für mich 
eingehend studiert und kenne die Lage gut, bevor ich 
mich dazu hergegeben habe, habe ich mich'erkundigt. 
Staatsanwalt: Sie werden wissen, daß die Beschlag 
nahmungen in der Tscheche: ein internationales Befrem 
den hervorgerufen haben, zu 'Maßnahmen gerufen haben, 
die das Gesetz umgehen sollten. 
Riko Weck: Ich erinnere daran, daß ein Fürst 
Schwarzenberg, um dieser Beschlagnahme zu entgeh:«, 
mit einem internationalen Konsortium Verträge auf 50 
Jahre gemacht hat und sich daraufhin Millionen o. §,ypo- 
theken geben lassen hat, die der tschechische Staat na 
türlich hätte übernehmen müssen, denn schließlich und 
endlich die Verpflichtungen der Hiypothekgläubiger muzte 
der Staat anerkennen, 
Staatsanwalt: Dieser Schwarzenberg heißt nicht 
mehr Schwarzenberg, sondern Swrzenberg. 
Beck: Ich wußte nur, daß in der Tscheche: eine 
Freimachung von der Beschlagnahmung nur durch Be 
ziehungen möglich ist, denn der Minister Benejch als 
Außenminister, der an den verschiedenen Konferenzen 
im Ausland überall teilnimmt (wie Völkerbund etc.) 
wurde wegen der Bodenreform im Völkerbund heftig 
angegriffen und Lord Rotermere hat dann eine große 
Rolle gespielt :n der tschechischen Agrarreform. Es gelang 
den Leuten aber nie und nimmer, ihre Besitze frei za: ma 
chen und trotzdem sind einzelne Besitze wieder in deren 
Hände zurückgefallen. Die Beschlagnahmung erfolgte, die 
Aufteilung der Güter erfolgte und das merkwürdige 
war, eines schönen Tages waren die Besitze wieder 
aufgeteilt in den Händen eines andern. Diese Bezie 
hungen zu haben, rühnrte sich Dr. Eisler und das ganze 
Geschäft baute sich daraus auf, daß Eisler erklärte, es 
seien erst in dem Moment Zahlungen zu machen, 
wo die effektive Freigabe der Beschlagnahme erfolgt sei. 
Einige kosten ein paar tausend Mark, aber der Kaufpreis 
müsse event, erlegt werden erst in dem Moment, wo 
die effektive Freigabe erfolgt sei. 
Staatsanwalt: Ich verstehe nicht recht, Sie sagen 
gegen die Beschlagnahme könnte nichts gemacht werden, 
aber es stellt sich nachträglich heraus, daß diese Güter 
wieder in der Hand des Betreffenden 'waren, vielleicht 
auf eine nicht ganz aufgeklärte Weife, und hier sagen 
Sie, sollte die Beschlagnahme aufgehoben werden. 
Weck: Die Sache ist so, Pri^ Cyrill hat es zu 
folge seiner Beziehungen fertig gebracht- ein Sonder- 
gesetz in der Tscheche: (Ler Cyrill) durchgUbringen, das 
ihm die Freigabe der Güter offiziell gemährt hätte. Die 
ses Gesetz wurde wieder aufgehoben und deswegen'"raten 
dann Justus und Cyrill an die Investing Corpora 
tion, an eine Privaterledigung heran. 
Staatsanwalt: Praktisch hätten Sie durch den Ver 
trag mit Cyrill und Josias, da; waren die Vertrags 
partner, nur erreichen können, daß gegen Bezahlung 
der zu vereinbarenden Summe e^ie in die Rechte von 
Cyrill und Josias eingetreten wären, und einen wei 
tern Erfolg' hätten Sie nicht gehabt und dann hätten 
Sie müssen als Rechtsnachfolger mit dem Bodenami 
verhandeln wegen Freigabe. 
Beck: Ja. Dann wäre die Investing Corporation, 
eine ausländische Corporation, Träger von Cyrill und 
Josias gewesen. 
Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, daß nach den 
tschechischen Gesetzen an Gemeinschaften und Genossen 
schaften Güter nur in jenem .Mäße erteilt werden, 
daß es auf jeden einzelnen Fall nicht mehr tristi 
und daß das Ausland nicht beteilt werden dürfe.. 
Beck: Es war mir bekannt und war es nicht die 
Absicht, die Transaktionen auf den Namen der Inve 
sting Corporation durchzuführen, sondern es war die 
Idee von Dr. Eisler, führende, tschechische Männer, 
die hätten ihren Namen dafür hiergeben sollen, die 
Sache zu übernehmen. 
Staatsanwalt: Dann hätten an Stelle der Inve 
sting Corporation als Vertragspartner die Strohmänner 
auftreten müssen. 
Beck: Ja, das war die Absicht Dr. Eislers der sich 
über seine Pläne sehr zurückhaltend geäußert hat, er 
hat sich nur sehr seriös geäußert, er hat aber den Ender- 
folg als glänzend erachtet. 
Staatsanwalt: Beck, diese Version hören wir heute 
das erste mal. 
Weck: Ich habe in nreinem Protokoll nie.etwas an- 
deres gesagt, es ist nur wörtlich, daß ich das' früh« 
nicht so ausführlich sagte, weil ich nicht daran ^dachtes 
daß das von besondern: Interesse sein würde. 
Staatsanwalt: Ich komme zu Nitrogen. Es ist 
damals wegen des Vertrage; vereinbart worden oder 
haben die Parteien sich damals schriftlich um einen 
schriftlichen Vertrag festgelegt? 
Beck: Es ist bekannt, daß ich in dem Nitrogenge 
schäft nur wenig Kenntniis davon hatte und nicht'näher 
orientiert war. Ich glaube aber nicht, daß es zu einem 
schriftlichen Vertrag gekommen ist, glaube, es bestand 
nur ein mündlicher Vertrag. . 
Staatsanwalt: Nur eines würde mich interessieren. 
Haben die Parteien damals ausdrücklich vereinbart, hast 
ein schriftlicher Vertrag gemacht sein muß, bevor das 
Geschäft als abgeschlossen gilt und die Schriftlichkeit 
zur Bedingung gemacht wird. 
Beck: Ob es in diesem Sinne aufgefaßt worden 
wäre, weih ich nicht', ich erinnere mich nur daran, dast 
man gesprochen hat, einen schriftlichen Vertrag noch zn 
machen. 
Staatsanwalt: Walser, war der Beweis Urkunde 
oder Voraussetzung die Bedingung der Schriftlichkeit?
	        

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