Angeklagter: Der Landtag hat die von der. Regierung
unterbreiteten Vorschläge (Wahl des Verwaltungsrates) zu
genehmigen und die Wähl eines Mitgliedes der Kontrollstelle
vorzunehmen.
Präsident: Welches Mitglied der Kontrollstelle wurde
durch den Landtag gewählt?
Angeklagter: Anton Walser.
Präsident: Dann die Mitwirkung der Regierung. Worin
bestund'die Mitwirkung der.Regierung bei der Landesbank?
Angeklagter: Die Regierung hat die Wähl deS Ver
walters zu bestätigen und ein Mitglied der Kontrollstelle zu
ernennen.
Präsident: Welches Mitglied wurde ernannt?
Angeklagter: Die Ostschweizer. Treuhandgesellschaft in
St. Gallen.
Präsident: Die Kompetenz des Verwaltungsrates hin-
sichtlich der Höhe lind die Zuständigkeit des Verwattungs-
rates für die Gewährung von Krediten:.
Angeklagter: Nach dein Gesetze sind alle Kredite über
1000 Franken voin Verwaltungsrat zu bewilligen. Nachträg
lich wurden sie abgeändert auf. 1800 Franken.
Präsident: Wann war das?
Angeklagter: Durch einen Beschluß des Verwaltungs-
rates. Ein Betrag von über 1500 Franken inußte vom Ver
waltungsrat oder vonr Ausschuß bewilligt werden.
Präsident: Welche besonderen Bestiininungen gelten noch
für die Beträge über 10 000 Franken?
Angeklagter: Es mußten wenigstens fünf Mitglieder
anwesend sein und vier dafür stiinnien.
Präsident: Also der Verwaltungsrat inußte vollzählig
sein und es durste nicht mehr als einer Opposition machen.
Angeklagter: Ja.
Präsident: Aus wieviel Mitgliedern bestand die Kon
trollstelle?
Angeklagter: Aus drei Mitgliedern.
Präsident: Welches waren die besonderen Rechte und
Pflichten des Verwalters?
Angeklagter: Der Verwalter leitet den Geschäftsbetrieb..
Er sorgt dafür, daß die nötigen Betriebsmittel bc'^ Zeiten
beschafft und gehörig verwendet werden.
Präsident: Wir werden dann noch darüber spreche»,
wie das in concreto gchandhäbt wurde. Und ist Ihnen eine
Bestimmung bekannt, daß der Verwalter keine Nebenbeschäf
tigung betreiben durfte, welches das Ansehen der Anstalt,
die Unbefangenheit oder pflichtgemäße Dienstleistung beein
trächtigen könnte? Waren diese Bestimmungen Ihnen be
kannt?
Angeklagter: Ja.
- Präsident: In weiterer Bestiiiuiuing deS Artikels 33
ist bekannt gegeben, daß dem. Vermalter und Angestellten jede
Spekulation'von Wertpapieren oder Waren, sowie die Ver
mittlung von Bank- und Börsengeschäften und Hypothcken-
geschäften untersagt sind. Ist Ihnen das bekannt?
Angeklagter: Ja.
Präsident: Die Beteiligung als Teilhaber einer Kredit
gesellschaft ist nur.mit ausdrücklicher Bewilligung des Ver
waltungsrates gestattet. Das wären die hauptsächlichsten Be
stimmungen aus dein Sparkassengesetz. Aus dem Reglement
ist unter II der Geschäftskreis uni schrieben der Sparkassen.
Es wird Ihnen bekannt sein? Es umfaßt 1. Darlehen auf
Liegenschaften. Hypothekargeschäfte, Darlehen auf feste Ter
mine gegen Hinterlegung von Wertschriften oder Lager
scheinen, Darlehen in laufender Rechnung (Kontokorrent).
Darlehen gegen Personalbürgschasten auf bestimmte Termine.
Ist Ihnen das-bekannt? '
Angeklagter: Ja.,
Präsident: Darlehen an Gemeinden, Korporationen und
Genossenschaften, Diskontierung, An- und Verkauf von
Wechseln auf das In- und Ausland, wobei eine besondere Be-
stimmung bestund dahingehend, daß wenigstens zwei vom
Verlvaltungsratsausschuß als solid anerkannte Unterschriften
vorhanden sein müssen, und die Wechsel spätestens - drei
Monate nach der Diskontierung fällig werdeit. Weitere'Ge-
schäfte . sind Aufbewahrung von - Wertgegenständen. Also
dasjenige, was Sie in concreto als Geschäft'bezeichnen, ge
hörte nicht in den Aufgabekreis- der Landesbank. Geben Sie
das zu?
Angeklagter: Ja. ' '
Präsident: Damit hätten 'wir auch das Geschäftsregle-
mcnt erledigt. Nun wollen Sie uns einiges erzählen über das
Likörgeschäft Walser und Brugger?
Angeklagter: Das Likörgeschäft Walser und Brugger ist
bekanntlich importiert worden aus dein Kanton Schwyz. '
Präsident: Wollen Sie das kurz erzählen?
Angeklagter: Beck hat die Vermittlung gemacht. Ich habe
Beck kennen gelernt. Zuerst war der Sitz der Firnia in
Tuggen, Kanton Schwyz, unter dein Namen Spieß u. Co.
Dann wurde der Sitz nach Vadilz verlegt. Spieß ist ausge
treten und Walser eingetreten. Walser kam eines Tages zu
mir und sagte, es sei ein sehr gutes Geschäft., inan könne
bis ¿u 100 Prozent verdienen daran, matz kann- einen sehr
schönen Gewinn inachen. Ich möchte ihm'-hei der. Genossen
schaftsbank in St. Gallen ein Darlehen beschaffen', bei. welcher
Firma ich früher schon Verkehrb habe. Ich möchte/ihm für
einen Betrag Bürgschaft leisten. Risiko sei keines vorhanden,
weil fahr schön verdient werden kann. ' " -■ >
Präsident: Die Firma Spieß u. Co. hatte schon einmal
Kredit von der Genossenschaftsbank von zirka 23 800' Fraiiken
bekommen, aber einen gedeckten Kredit, nicht wahr?. . '
Angeklagter: Das weiß ich nicht.
Präsident: Nun hat Walser Sie. um die Vürgschafts-
leistung angegangen?
Angeklagter: Walser kam zu nur nach Hanse, hat ge
sagt, ich möchte eine Bürgschaftserklärung für die Genossen-
schaftsbank abgeben. Weil er das Geschäft als risikolos hinge-
stellt hat, habe ich unterschrieben, dann später ist er wieder ge-
konunen, sie brauchen mehr Geld zuin Waren anschaffen
Ich glaubte den Angaben, glaubte, daß das richtig sei, daß
das Geschäft 100 Prozent abwerfe und daß kein Risiko
damit verbunden sei. Walser ist dann nach Rumänien. Dann
ist Beck gekommen nnd hat mich ersticht, ich möchte die Bürg
schaft erhöhen bis zu 27 000 Franken; in der Folgezeit , ist
dann der Teilhaber Brugger gekommen. Daß es in der. An-
klageschrift heißt, ich habe eine Generalvollmacht' für die
Bürgschaft, stiinnit nicht, weil ich von Walser keine Bürg-
schüft hatte. Ich hatte keine Gcneralvollinacht. Die Bürg-
schaftserhöhung erfolgte nach dem 10. Januar 1927. Damals
war Walser abwesend. Beck hat Vollmacht gehabt von Walser.
Präsident: Sie sagen, daß Sie im Jahre 1927 keine- Ge-
neralvollmacht hatten von Walser, daß dainals Beck Bevoll
mächtigter war, um diese sukzessive Bürgschaftserhöhung zu
beantragen.