Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Präsident: Erzählen Sie uns einmal in erster Linie ihre 
persönlichen Verhältnisse. WaiiN Sie geboten' sind', wo Sie ' 
aufgewachsen sind, welche Schulen Sie besucht haben, welchen 
Lehrgang Sie durchgemacht haben, dann würden wir uns be 
schäftigen mit dem Sparkassengesetz, mit den hauptsächlichsten 
Bestimmungen des Sparkasscngesctzes, mit dem GeschäftZ- 
regleiiient, Ihren Rechten und Pflichten und den Rechten 
und Pflichten des Verwaltungsrates, der Aufsichtsorgane 
usw., und würden dann eine Transaktion um die andere 
.behandeln-. In .erster 'Siuie das Likörgeschäft Walser und 
Brugger. dann die rumänische Klassenlotterie, dann Zwicky 
(Maläns) und Brugger (Wolfszennen), dann Ihre An 
gelegenheit, dann die Angelegenheit Carbone, Stellung zur 
Angelegenheit Carbone zur ganzen Sache, zur Koburg- 
angclegenheit, andere Wcchsclbegebungen, dann die iinge- 
deckten Kredite, soweit sie -mit dem heutigen Straffall zu tun 
haben. 
Erzählen Sie uns einmal kurz Ihren Lebensgang.. 
Dhöny: Ich bin geboren am 15. März 1895; meine 
Eltern waren Josef lind Maria Thöny. Ich habe die Volks 
schule besucht durch 7 Jahre und 2 Jähre die hiesige Landes 
schule. Nach Absolvierung der Landcsschulc bin ich als 
Schreibkraft der Landeskasse angestellt ivorden. Im Jahre 
1917 wurde ich daun zum Sparkasscnrechnnngsführcr. er 
nannt. Die Stelle habe ich versehen bis 1924. In, Jahre 
1923 fand die Reorganisation der Sparkasse statt. Durch 
diese bin ich im Winter 1922/23 in die Kantonalbaiik Mels 
gekommen, bin 7 Monate dort gcivescn und bin .dann wieder 
zur Sparkasse gekommen. Dann ist die Reorganisation der 
Sparkasse durchgeführt worden im Betriebe; cs wurde gänz- 
lich umgearbeitet 
Präsident Dr. Weder: Vom Jahre 1924 an waren Sie 
Verwalter der.Kasse? 
Angeklagter: Ja. seit Frühjahr 1924. 
Präsident: Welches Gehalt bezogen Sie damals? 
.Angeklagter: Bei meiner Anstellung hatte ich 3009 
Franken Gehalts dann hat es geheißen, ich müsse austreten, 
dann bekomme ich entweder als Stnatsangcstellter mehr Ge 
halt (5500 Franken); in der letzten Zeit bekam ich 6000 
Franken. 
Präsident: Hatten Sie noch eine Nebenbeschäftigung.? 
Angeklagter: Ich lvar noch Kassier der Gemcindcmühle. 
- Präsident: Als. Kassier hatten Sic erst ein Gehalt von 
' 300, dann 400 Franken. Wie waren Ihre Vermögcns- 
' Verhältnisse? a 
Angeklagter: Die waren nicht gerade gross. 
' . Präsident: Sic haben im Jahre 1922 von Ihrer Mutter 
geerbt? 7000 oder 8000 Franken an Grund und Liegen- 
schäften. Sic haben dann ans dieses ererbte Grundstück eine 
Liegenschaft geballt, haben ein neues Haus gebaut? DaS hat 
. Sie 20 000 Frallken gekostet. 
Angeklagter: Es können auch 20 000—24 000 Franken 
-sein. 
Präsident: Wieviel Hypothek lastet auf dem Neubau. 
Angeklagter: Zirka 17 000 Franken. 
Präsident: Sind Sie vorbestraft? 
. Angeklagter: Nein. 
- Präsident: Damit hätten wir das Persönliche erledigt. 
- Der Charakter dieser Landesbank, 'oder Sparkasse genamlt, 
der besoildere Charakter ist Ihnen doch klar? Daß es eine 
Anstalt öffentlichen Rechtes ist, deren. Verwaltung.von der 
übrigen Landesverwaltung getrennt geführt wird. Welches ' 
waten die besonderen Aufgaben dieser Anstalt? Die Beant 
wortung dieser Frage wird von Bedeutung seilt für die Be- 
rirteilung der späteren Begailgenschaft. Die Attfgabe dieser 
Anstalt besteht darin, nach Art. 1, lit. a den Landesein- 
wohneril Gelegenheit zu gutgcsicherter Einlage ihrer Erspar 
nisse zu bieten, dann der Landwirtschaft, dein Gewerbe und 
dem Handel die Befriedigung ihrer Kreditbedürfnisse uild 
die Besorgung ihres Zahlungsverkehres zu erleichtern; c) den 
Zahlungsverkehr der Landeskasse lind die Verwaltung, der 
deil Landesfonds und den vom Lande verwalteten Stiftungen 
zu besorgeil; cl) aus deni erzielten Gewiim Mittel für allge 
meine Zwecke und zur Unterstützung gemeinnütziger Werke 
des Landes alifzlibringen. 
Präsident: Dann, welches eigene Kapital stund der Lan- 
desbank zur Verfügung? 
Angeklagter: Nach. dem Gesetze hätte die Landesbank 
1 Million Frilnkeil haben sollen. Das war vorgesehen, ist 
aber in Wirklichkeit nicht zur Verfügung gestellt worden. 
Präsident: Wesentlich ist die Haftung. Wer haftet für 
die Anstalt? 
Angeklagter: Das Land haftet für die Verbiildlichkeiten 
der Anstalt. 
Dr. Weder: Es ist eine Kasse mit Landesgarantie, ähn- 
lich der Staatsgarantie der Schweiz. Kantonalbank. 
Präsident: Stimmt das? 
. Ailgeklagtcr: Ja. 
Präsident: Welche Geschäfte oblagen in erster Linie der 
Landesbank? 
Angeklagter: Hypothekargeschäfte, dann Darlehen gegen 
Hinterlage von Bürgschafteil, Kontokorrentkreditc. 
Präsident: Also alles gedeckte Kredite? 
Angeklagter: Ja. 
Präsident: Also Blankokredite waren nicht statthaft? 
ZHöny: Nein. 
Präsident: Nun der Zinsfuß. Die Grundsätze für den 
Zinsfuß sind vom Nerwaltungsrat festgelegt worden; der 
Zins soll ilach dem Gesetz möglichst niedrig gehalten werden 
und in der Regel nicht höher als ein Halbes vom Hundert 
über jenem Zinsfuß stehen, den die Anstalt selbst für die im 
Bodenkreditgefchäft arbeitenden Mittel bezahlen muß. Dar- 
lehcn und Kredite jeder Art werden nnr gewährt gegen feste 
Sicherheit. Dann bestund eine besondere Bestimmung für die 
Bürgschaft. 
Thöny: Es mußten wenigstens zwei zahlungsfähige 
Bürgen sein. 
Präsident:' Die Bürgschaftsdarlehen waren beschränkt 
bis zu 5000 Franken und dürfen nicht für länger als ein 
Jahr gewährt werden. 
Angeklagter: Ja. 
Präsident: Dann die Bestimmung, wonach Mitglieder 
der Regierung und des Verwaltungsrates und der Kontroll- 
stelle als Bürge nicht zugelassen werden. 
Angeklagter: Ja. 
Präsident: Welckics waren die Organe dieser Anstalt? 
Ihre Aufsichtsorgane? 
Angeklagter: Der Verwaltungsrat und die Kontrollstelle. 
Präsident: Was für Funktionen stunden dem Land, 
tage zu?
	        

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