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Präsident: Erzählen Sie uns einmal in erster Linie ihre
persönlichen Verhältnisse. WaiiN Sie geboten' sind', wo Sie '
aufgewachsen sind, welche Schulen Sie besucht haben, welchen
Lehrgang Sie durchgemacht haben, dann würden wir uns be
schäftigen mit dem Sparkassengesetz, mit den hauptsächlichsten
Bestimmungen des Sparkasscngesctzes, mit dem GeschäftZ-
regleiiient, Ihren Rechten und Pflichten und den Rechten
und Pflichten des Verwaltungsrates, der Aufsichtsorgane
usw., und würden dann eine Transaktion um die andere
.behandeln-. In .erster 'Siuie das Likörgeschäft Walser und
Brugger. dann die rumänische Klassenlotterie, dann Zwicky
(Maläns) und Brugger (Wolfszennen), dann Ihre An
gelegenheit, dann die Angelegenheit Carbone, Stellung zur
Angelegenheit Carbone zur ganzen Sache, zur Koburg-
angclegenheit, andere Wcchsclbegebungen, dann die iinge-
deckten Kredite, soweit sie -mit dem heutigen Straffall zu tun
haben.
Erzählen Sie uns einmal kurz Ihren Lebensgang..
Dhöny: Ich bin geboren am 15. März 1895; meine
Eltern waren Josef lind Maria Thöny. Ich habe die Volks
schule besucht durch 7 Jahre und 2 Jähre die hiesige Landes
schule. Nach Absolvierung der Landcsschulc bin ich als
Schreibkraft der Landeskasse angestellt ivorden. Im Jahre
1917 wurde ich daun zum Sparkasscnrechnnngsführcr. er
nannt. Die Stelle habe ich versehen bis 1924. In, Jahre
1923 fand die Reorganisation der Sparkasse statt. Durch
diese bin ich im Winter 1922/23 in die Kantonalbaiik Mels
gekommen, bin 7 Monate dort gcivescn und bin .dann wieder
zur Sparkasse gekommen. Dann ist die Reorganisation der
Sparkasse durchgeführt worden im Betriebe; cs wurde gänz-
lich umgearbeitet
Präsident Dr. Weder: Vom Jahre 1924 an waren Sie
Verwalter der.Kasse?
Angeklagter: Ja. seit Frühjahr 1924.
Präsident: Welches Gehalt bezogen Sie damals?
.Angeklagter: Bei meiner Anstellung hatte ich 3009
Franken Gehalts dann hat es geheißen, ich müsse austreten,
dann bekomme ich entweder als Stnatsangcstellter mehr Ge
halt (5500 Franken); in der letzten Zeit bekam ich 6000
Franken.
Präsident: Hatten Sie noch eine Nebenbeschäftigung.?
Angeklagter: Ich lvar noch Kassier der Gemcindcmühle.
- Präsident: Als. Kassier hatten Sic erst ein Gehalt von
' 300, dann 400 Franken. Wie waren Ihre Vermögcns-
' Verhältnisse? a
Angeklagter: Die waren nicht gerade gross.
' . Präsident: Sic haben im Jahre 1922 von Ihrer Mutter
geerbt? 7000 oder 8000 Franken an Grund und Liegen-
schäften. Sic haben dann ans dieses ererbte Grundstück eine
Liegenschaft geballt, haben ein neues Haus gebaut? DaS hat
. Sie 20 000 Frallken gekostet.
Angeklagter: Es können auch 20 000—24 000 Franken
-sein.
Präsident: Wieviel Hypothek lastet auf dem Neubau.
Angeklagter: Zirka 17 000 Franken.
Präsident: Sind Sie vorbestraft?
. Angeklagter: Nein.
- Präsident: Damit hätten wir das Persönliche erledigt.
- Der Charakter dieser Landesbank, 'oder Sparkasse genamlt,
der besoildere Charakter ist Ihnen doch klar? Daß es eine
Anstalt öffentlichen Rechtes ist, deren. Verwaltung.von der
übrigen Landesverwaltung getrennt geführt wird. Welches '
waten die besonderen Aufgaben dieser Anstalt? Die Beant
wortung dieser Frage wird von Bedeutung seilt für die Be-
rirteilung der späteren Begailgenschaft. Die Attfgabe dieser
Anstalt besteht darin, nach Art. 1, lit. a den Landesein-
wohneril Gelegenheit zu gutgcsicherter Einlage ihrer Erspar
nisse zu bieten, dann der Landwirtschaft, dein Gewerbe und
dem Handel die Befriedigung ihrer Kreditbedürfnisse uild
die Besorgung ihres Zahlungsverkehres zu erleichtern; c) den
Zahlungsverkehr der Landeskasse lind die Verwaltung, der
deil Landesfonds und den vom Lande verwalteten Stiftungen
zu besorgeil; cl) aus deni erzielten Gewiim Mittel für allge
meine Zwecke und zur Unterstützung gemeinnütziger Werke
des Landes alifzlibringen.
Präsident: Dann, welches eigene Kapital stund der Lan-
desbank zur Verfügung?
Angeklagter: Nach. dem Gesetze hätte die Landesbank
1 Million Frilnkeil haben sollen. Das war vorgesehen, ist
aber in Wirklichkeit nicht zur Verfügung gestellt worden.
Präsident: Wesentlich ist die Haftung. Wer haftet für
die Anstalt?
Angeklagter: Das Land haftet für die Verbiildlichkeiten
der Anstalt.
Dr. Weder: Es ist eine Kasse mit Landesgarantie, ähn-
lich der Staatsgarantie der Schweiz. Kantonalbank.
Präsident: Stimmt das?
. Ailgeklagtcr: Ja.
Präsident: Welche Geschäfte oblagen in erster Linie der
Landesbank?
Angeklagter: Hypothekargeschäfte, dann Darlehen gegen
Hinterlage von Bürgschafteil, Kontokorrentkreditc.
Präsident: Also alles gedeckte Kredite?
Angeklagter: Ja.
Präsident: Also Blankokredite waren nicht statthaft?
ZHöny: Nein.
Präsident: Nun der Zinsfuß. Die Grundsätze für den
Zinsfuß sind vom Nerwaltungsrat festgelegt worden; der
Zins soll ilach dem Gesetz möglichst niedrig gehalten werden
und in der Regel nicht höher als ein Halbes vom Hundert
über jenem Zinsfuß stehen, den die Anstalt selbst für die im
Bodenkreditgefchäft arbeitenden Mittel bezahlen muß. Dar-
lehcn und Kredite jeder Art werden nnr gewährt gegen feste
Sicherheit. Dann bestund eine besondere Bestimmung für die
Bürgschaft.
Thöny: Es mußten wenigstens zwei zahlungsfähige
Bürgen sein.
Präsident:' Die Bürgschaftsdarlehen waren beschränkt
bis zu 5000 Franken und dürfen nicht für länger als ein
Jahr gewährt werden.
Angeklagter: Ja.
Präsident: Dann die Bestimmung, wonach Mitglieder
der Regierung und des Verwaltungsrates und der Kontroll-
stelle als Bürge nicht zugelassen werden.
Angeklagter: Ja.
Präsident: Welckics waren die Organe dieser Anstalt?
Ihre Aufsichtsorgane?
Angeklagter: Der Verwaltungsrat und die Kontrollstelle.
Präsident: Was für Funktionen stunden dem Land,
tage zu?