Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

StenographWer 
aus -em Kriminalprozeß gegen Zranz Thö'np, Niko Leck, /lnton Valser un- Nir-olf Carbone. 
1. Ausgabe. 
Dienstag, 10. Nov. 1920. 
Beginn der Verhandlung 8 Uhr vormittags 
Präsident: Dr. Karl Weder. 
Es kommt zur Verhandlung das Strafverfahren gegen 
Franz Thöny, Anton Walser, Rudolf Carbone und Niko Beck 
wegen Betruges imd Veruntreuung. 
Der Gerichtsfall beschäftigt seit anfangs Juni 1928 in 
Wort und Schrift die liechtensteinische Oeffentlichkeii. Die 
Erörterungen über diesen Straffall erreichten an Heftigkeit 
gelegentlich den Grad der Siedehitze, und es ist begreiflich, 
wenn auch die Gerichtsverhandlungen vom ganzen Volke mit 
Spannung verfolgt werden. Vor Beginn unserer veraiU- 
wortungsvollen Arbeit gestatte ich mir jedoch, an die Ver 
treter der Prozeßparteien, welche kraft ihrer Stellung berufen 
sind, bei der Urteilsfindung initzuwirken, die Bitte zu rich 
ten, unbeschadet ihrer prozesfualen Rechte ihre Ausführungen 
nlir auf das zu beschränken, was zum Rechtsfall gehört, das 
heißt zur Beurteilung der eingeklagten Straftat-Umstände. 
Die Verhandlungen dürfen, wenn sie auch in einein Parla- 
mentssaale stattfinden, zu keinem politischen Schauspiel wei - 
den. Ich muß deshalb im vorhinein erklären, daß ich alle nach 
irgendwelchen parteipolitischen Richtungen hinzielenden Aus 
fälle unterbinde!:, müßte, wobei ich mich leiten lasse nicht 
nur vorn Standpunkt einer objektiven Beurteilung, sondern 
auch von dem Bestreben, dem inneren Frieden und den: inter 
nationalen Ansehen des Landes Liechtenstein zu dienen. Die 
Zuhörer mache ich auf 8 176 der Strafprozeß-Ordnung aus. 
merksam, wonach Zeichen des Beifalles und der Mißbilli 
gung untersagt sind. Der Vorsitzende ist berechtigt, Personen, 
die auf solche Weise die Verhandlungen stören, zur Ordnung 
zu mahnen und nötigenfalls einzelne oder alle Zuhörer aus 
der Sitzung entfernen zu lassen. Bei' wiederholten Störungen 
kann unter Umständen der Betreffende zu einer Arreststrafe 
bis zu 8 Tagen verurteilt werden. 
Ich hoffe, daß ich von diesem Rechte keinen Gebrauch 
niachen muß. 
Gestützt ans 8 175 der St. P. O. bestimme ich folgenden 
Arbeitsplan: 
1. Abnahme der Personalien der vier Angeklagten. 
2. Verlesung der Anklageschrift mit Nachtrag; von der 
Verlesung des Untersuchungsberichtes kann Umgang genom 
men werden, da eine formelle Anklageschrift eingereicht 
wurde. 
8. Vortritt der Zeugen. Die Zeugen werden im Sinne 
des 8 107 der St. P. O. zur Wahrheit ermahnt. Dann wird 
im Sinne des 8 190 der St. P . O. die Frage der Beeidigung 
ob jetzt oder in einem späteren Zeitpunkt eventuell abge 
klärt 
4. Verhör der 4 Angeklagten in folgender Reihenfolge: 
Thöny, Walser, Carbone, Beck. 
Das Verhör beginnt mit Thöny und setzt dann in der 
eben geschilderten. Reihefolge fort. Inzwischen, verbleiben die 
nicht, verhörten Angeklagten in Untersuchungshaft. 
5. Fragestellung an die 4 Angeklagten. Nachdem die 
Angeklagten durch den Vorsitzenden in allen Punkten durch 
verhört sein werden, ist den Parteien Gelegenheit geboten 
zur Fragestellung, und zwar in der Reihenfolge: Gericht, 
Staatsanwalt, Privatbeteiligte, Verteidigung. Dazwischen 
hinein vielleicht am 2. oder 3. Tage würden wir allfüllige 
weitere Beweisanträge beurteilen. Begehren und Verlesun 
gen von Akten können nachher noch gestellt werden, nach Er 
ledigung allsälliger neuer Beweisanträge. 
6. Einvernahme der Zeugen und allfälliger Sachver 
ständigen. Für die Fragestellung an diese gilt die gleiche Rei 
henfolge wie für die Fragestellung an die Angeklagten. Nicht 
unterlassen möchte ich, auf 8 179 der St. P. O. aufmerksam 
zu inachen, welcher besagt, daß außer dem Vorsitzenden Mit 
glieder des Gerichtes wie, auch der Staatsanwalt, der'Pri 
vatankläger und Verteidiger Fragen stellen können, mit der 
Beschränkung, daß der Vorsitzende jede Frage, ivelche ihm 
unangemessen erscheint, zurückweisen kann. 
7. Dann folgt die Verlesung der vom Gerichte von sich 
aus oder aus Antrag der Parteien zur Verlesung bestimmten 
Akten. 
8. Folgen Parteienvortrag in der Reihenfolge wie die 
Angeklagten verhört worden sind für die Verteidigung, also 
in erster Linie Staatsanwalt, dann Privatankläger, dann 
Verteidigung, also wie gesagt in der Reihenfolge: Thöny, 
Walser, Carbone, Beck. 
9. Steht den Angeklagten das Schlußwort zu. 
Damit wird das Beweisverfahren geschlossen. Dann 
folgt Urteilsbcratung und die auf bestimmte Zeit festgesetzte 
Urteilsverkündigung. Wir werden jeden Tag von 8 Uhr vor 
mittags bis 3 Uhr nachmittags arbeiten; von halb 12 Uhr 
bis 12 Uhr werden wir eine Erfrischungspause einschalten. 
Immerhin muß ich mir vorbehalten, daß wir die Arbeitszeit 
eventuell je nach den Bedürfnissen des Falles einer Revision 
unterziehe!!. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen schreiten 
wir zur Behandlung des Falles. 
Wir -haben in erster Linie die Personalien der 4 Ange 
klagten abzunehmen. 
Ueber Befragen des Präsidenten beantworten die Ange 
klagten dieselben wie folgt: 
1. Franz Thony, geboren am 16. März 1895, zuständig 
Geineinde Vaduz, wohnhaft in Vaduz, Beruf: Sparkassavcr- 
walter, verheiratet, katholisch.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.