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Nach dem Vorgang unserer Eingaben befasst sich auch
die Botschaft nicht allein mit dem schweizerisch-liechtensteini-
schen Zollvertrage, sondern auch mit dem österreichischen
Hauptzollamt in Buchs. Ob die Verkoppelung dieser zwei Ge-
genstände nur auf dem zufälligen Zusammentreffen áusserer
Umstände oder ob sie auf einem inneren Zusammenhang be-
ruhe, das wird sich aus dem Nachstehenden ergeben.
I. Das österreichische Hauptzollamt in Buchs.
Die Verlegung des österreichischen Hauptzollamtes von
Buchs nach Feldkirch hätte zur Folge, dass das schweizerische
Zollamt nachfolgen müsste, und das um so sicherer, als im
Falle der Zollunion mit Liechtenstein die schweizerische Zoll-
grenze bis vor die Tore Feldkirchs vorgeschoben würde.
Eine zweifache Abfertigung von Passagieren und Gütern in
Feldkirch und Buchs könnte nur zum grossen Schaden der
internationalen Route Wien-Paris * eingefiihrt werden. Was
aber die Uebersiedlung beider Zollàmter und damit die Er-
hebung Feldkirchs zum internationalen Transitbahnhof an
Stelle von Buchs dem Bund (durch die Entwertung der An-
lagen und durch seine Beteiligung an den Betriebs- und Un-
terhaltskosten des Bahnhofes Feldkirch) und der Gemeinde
Buchs (durch den Wegzug der Speditionsgescháfte und des
Grossteils der Beamten — nicht zu reden von dem Umstande.
dass künitig ein halbes Hundert Grenzwáchter den betràcht-
lichen Gesamtbetrag ihrer Besoldung nicht mehr auf Schwei-
zer-, sondern auf fremdem Boden verzehren würden) für
schwere Nachteile bringen müsste, ergibt sich aus den nach-
stehenden Daten.
Die Speditionsgeschäfte in Buchs beschäftigen zusammen
zirka 80 Angestellte. Prinzipalschaft und Angestellte reprä-
sentieren ein steuerbares Einkommen von Fr. 255,000 und eir.
Steuervermógen von Fr. 436,000.
Die Post im Bahnhof Buchs beschäftigt 45 Angestellte
mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 152,000 und einem
Steuervermögen von Fr. 209,300.
Das schweizerische Hauptzollamt Buchs ohne das Grenz-
wachtpersonal zählt 31 Angestellte mit einem steuerbaren Ein-
kommen von Fr. 110,800 und einem Steuervermögen von
Fr. 197,400.
* S, Eingabe des offiziellen Verkehrsbureaus St. Gallen vom 21. Januar
1922 an das Volkswirtschaftsdepartement zu Handen der st. gallischen
Regierung und des Bundesrates.