Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

Zum Zollvertrag mit Liechtenstein. 
Der Standpunkt der Anschluss-Gegner. 
  
Der liechtensteinische Nachbar ist in bedringter Lage. 
Dem Manne muss geholien werden. Darüber herrscht auch 
bei den Gegnern des Zollvertrages nur eine Meinung. Weit 
entfernt, der humanitären Tradition der Schweiz, wie sie die 
bundesrütliche Botschaft (Seite 10) mit beredten Worten schil- 
dert, untreu werden zu wollen, sind wir dieser in der 
Bezeugung freundnachbarlicher Gesinnung gegen Liechtenstein, 
unter gebotener Wahrung der schweizerischen Landesinteres- 
sen, schon in unsern Eingaben an das Politische Departement 
vom 15. Februar und 28. Oktober 1922 zuvorgekommen und 
kónnen auch heute das dort Gesagte nur bestátigen. 
Die Frage, ob dem Fürstentum Liechtenstein vonseiten 
der Schweiz Hülfe gebracht werden solle oder nicht, fállt da- 
her, als allseitig bejaht, aus Abschied und Traktanden. Wor- 
über die Meinungen auseinander gehen, das ist allein das W i e. 
. Wir haben am 15. Februar 1922 gegen den damals geplanten 
und heute unterzeichneten und zur Ratifikation vorliegenden 
Zollvertrag mit Liechtenstein eine Reihe von Bedenken gel- 
tend gemacht, und einen dort angedeuteten, den schweizeri- 
schen Interessen gemásseren und dem Bedürfnis Liechten- 
steins vollauf gerecht werdenden Gegenvorschlag am 28. Ok- 
tober 1922 in concreto begründet und ausgeführt. 
Da die Botschaft uns die Ehre erweist, unsere Einwände 
gegen die Zollunion in relativ breitem Raume einer kritischen 
Beleuchtung zu unterwerfen, so dürfte es der Abklärung der 
Sache und zugleich der schuldigen Rücksicht auf die den Kom- 
missionen und den hohen Räten zur Verfügung stehende Zeit 
und auf die daher gebotene Kürze unserer Ausführungen dien- 
lich sein, wenn wir hier von einem Resümee unserer diversen 
Eingaben absehen und dafür die Thesen der Botschaft selber 
näher ins Auge fassen, mit andern sachkundigen Feststellungen | 
vergleichen und durch weitere Dokumente ergänzen.
	        

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