Zum Zollvertrag mit Liechtenstein.
Der Standpunkt der Anschluss-Gegner.
Der liechtensteinische Nachbar ist in bedringter Lage.
Dem Manne muss geholien werden. Darüber herrscht auch
bei den Gegnern des Zollvertrages nur eine Meinung. Weit
entfernt, der humanitären Tradition der Schweiz, wie sie die
bundesrütliche Botschaft (Seite 10) mit beredten Worten schil-
dert, untreu werden zu wollen, sind wir dieser in der
Bezeugung freundnachbarlicher Gesinnung gegen Liechtenstein,
unter gebotener Wahrung der schweizerischen Landesinteres-
sen, schon in unsern Eingaben an das Politische Departement
vom 15. Februar und 28. Oktober 1922 zuvorgekommen und
kónnen auch heute das dort Gesagte nur bestátigen.
Die Frage, ob dem Fürstentum Liechtenstein vonseiten
der Schweiz Hülfe gebracht werden solle oder nicht, fállt da-
her, als allseitig bejaht, aus Abschied und Traktanden. Wor-
über die Meinungen auseinander gehen, das ist allein das W i e.
. Wir haben am 15. Februar 1922 gegen den damals geplanten
und heute unterzeichneten und zur Ratifikation vorliegenden
Zollvertrag mit Liechtenstein eine Reihe von Bedenken gel-
tend gemacht, und einen dort angedeuteten, den schweizeri-
schen Interessen gemásseren und dem Bedürfnis Liechten-
steins vollauf gerecht werdenden Gegenvorschlag am 28. Ok-
tober 1922 in concreto begründet und ausgeführt.
Da die Botschaft uns die Ehre erweist, unsere Einwände
gegen die Zollunion in relativ breitem Raume einer kritischen
Beleuchtung zu unterwerfen, so dürfte es der Abklärung der
Sache und zugleich der schuldigen Rücksicht auf die den Kom-
missionen und den hohen Räten zur Verfügung stehende Zeit
und auf die daher gebotene Kürze unserer Ausführungen dien-
lich sein, wenn wir hier von einem Resümee unserer diversen
Eingaben absehen und dafür die Thesen der Botschaft selber
näher ins Auge fassen, mit andern sachkundigen Feststellungen |
vergleichen und durch weitere Dokumente ergänzen.