Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

gedachten Zollerleichterungen auf die Geltendmachung etwai- 
ger Meistbegünstigungsrechte zu Gunsten des Fürstentums 
verzichten, was ihnen bei der geringen finanziellen Tragweite 
solchen Verzichtes nicht allzu schwer fallen dürfte. 
Aber genau besehen liegt der hypothetisch angenommene 
Fall gar nicht vor. Die behauptete Unzulánglichkeit unseres 
Vorschlags ist eine Deduktion aus rein theoretischen und dar- 
um unsicheren Ueberlegungen. In Wirklichkeit verlangt der 
Durchschnittsliechtensteiner nichts Besseres als die Móglich- 
keit einer ungehemmten Ausfuhr seines Viehs und einiger 
anderen Landesprodukte nach der Schweiz und ihren Absatz- 
gebieten, und beständen an seiner Landesgrenze heute noch 
der freie Verkehr und die kulanten Zollansätze der Vorkriegs- 
zeit, der Gedanke an eine Aenderung des status quo wäre 
ihm nicht im. Traum gekommen und -er wünschte zweifellos 
Zollunion samt Zubehör in ein Land, wo andere Dinge wachsen 
als Türken und Kartoffeln. 
Vollkommen unverständlich ist uns aber auch hier die 
rechnerische Grundlage der Botschaft. Im Gegensatz zum 
poblematischen Charakter der Bilanz einer Zollunion mit 
Liechtenstein steht das Budget für die vorgeschlagene Zoll- 
ordnung im Sinne des kleinen Grenz- oder Zonenverkehrs auí 
einem der Rechnung zuginglicheren Boden. Die Einfuhr aus 
Liechtenstein nach der Schweiz ist heute (infolge Zolltarit und 
Sperre) gleich Null. Daraus folgt mit mathematischer Gewiss- 
heit, dass sich auch die daraus resultierende Zolleinnahme zu 
keinem positiven Werte erhebt. Ja, sie ist genau besehen eine 
negative Grósse, denn sie reicht kaum zur Besoldung des 
Zollpersonals, geschweige zu einem fiskalischen Ueberschusse. 
Folglich ergibt die Oefínung der Grenze und die nachgesuchte 
Erleichterung des lang gestauten Grenzverkehrs im Sinne un- 
seres Antrages auch beim bescheidensten Zolltarif einen Aktiv- 
posten fiir unser Budget, und zwar einen Posten, der trotz 
der minimalen Einzelabgabe sich beträchtlich über den Null- 
punkt erheben wird, weil mit der Herabsetzung des Zolles die 
Einfuhr, mit der Verminderung des Multiplikanden der Multi- 
plikator in steigender Progression wáchst. 
Die aus dem kleinen Grenzverkehr sich ergebenden Zoll- 
einnahmen sind aber für uns nicht nur ein fiskalischer Gewinn, 
sondern sie bedeuten, so kulant die Tarifsátze gehalten sein 
mógen, auch einen Schutz der schweizerischen Landwirtschait 
gegen den liechtensteinischen Wettbewerb, wáhrend im Fall 
der Zollunion jede Abgabe an unserer Grenze wegfíállt und 
somit der liechtensteinischen Konkurrenz aui unserem land-
	        

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