gedachten Zollerleichterungen auf die Geltendmachung etwai-
ger Meistbegünstigungsrechte zu Gunsten des Fürstentums
verzichten, was ihnen bei der geringen finanziellen Tragweite
solchen Verzichtes nicht allzu schwer fallen dürfte.
Aber genau besehen liegt der hypothetisch angenommene
Fall gar nicht vor. Die behauptete Unzulánglichkeit unseres
Vorschlags ist eine Deduktion aus rein theoretischen und dar-
um unsicheren Ueberlegungen. In Wirklichkeit verlangt der
Durchschnittsliechtensteiner nichts Besseres als die Móglich-
keit einer ungehemmten Ausfuhr seines Viehs und einiger
anderen Landesprodukte nach der Schweiz und ihren Absatz-
gebieten, und beständen an seiner Landesgrenze heute noch
der freie Verkehr und die kulanten Zollansätze der Vorkriegs-
zeit, der Gedanke an eine Aenderung des status quo wäre
ihm nicht im. Traum gekommen und -er wünschte zweifellos
Zollunion samt Zubehör in ein Land, wo andere Dinge wachsen
als Türken und Kartoffeln.
Vollkommen unverständlich ist uns aber auch hier die
rechnerische Grundlage der Botschaft. Im Gegensatz zum
poblematischen Charakter der Bilanz einer Zollunion mit
Liechtenstein steht das Budget für die vorgeschlagene Zoll-
ordnung im Sinne des kleinen Grenz- oder Zonenverkehrs auí
einem der Rechnung zuginglicheren Boden. Die Einfuhr aus
Liechtenstein nach der Schweiz ist heute (infolge Zolltarit und
Sperre) gleich Null. Daraus folgt mit mathematischer Gewiss-
heit, dass sich auch die daraus resultierende Zolleinnahme zu
keinem positiven Werte erhebt. Ja, sie ist genau besehen eine
negative Grósse, denn sie reicht kaum zur Besoldung des
Zollpersonals, geschweige zu einem fiskalischen Ueberschusse.
Folglich ergibt die Oefínung der Grenze und die nachgesuchte
Erleichterung des lang gestauten Grenzverkehrs im Sinne un-
seres Antrages auch beim bescheidensten Zolltarif einen Aktiv-
posten fiir unser Budget, und zwar einen Posten, der trotz
der minimalen Einzelabgabe sich beträchtlich über den Null-
punkt erheben wird, weil mit der Herabsetzung des Zolles die
Einfuhr, mit der Verminderung des Multiplikanden der Multi-
plikator in steigender Progression wáchst.
Die aus dem kleinen Grenzverkehr sich ergebenden Zoll-
einnahmen sind aber für uns nicht nur ein fiskalischer Gewinn,
sondern sie bedeuten, so kulant die Tarifsátze gehalten sein
mógen, auch einen Schutz der schweizerischen Landwirtschait
gegen den liechtensteinischen Wettbewerb, wáhrend im Fall
der Zollunion jede Abgabe an unserer Grenze wegfíállt und
somit der liechtensteinischen Konkurrenz aui unserem land-