Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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versammlung ratifiziert und das von der liechtensteinischen 
Regierung zu Leistende klaglos geleistet ist, so ist der Bun- 
desrat gehalten und gebunden, den Zollvertrag auf 1. Januar 
1924 in Kraft zu setzen, gleichviel, ob die zwischen uns und 
Oesterreich pendente Rechtsfrage bis dahin ,bereinigt" sei 
oder nicht, und gleichviel, in welchem Sinne sie bereinigt sei. 
Damit würde die das Geschüftsleben von Buchs bedrohende 
Unsicherheit chronisch. Das Damoklesschwert des wirtschaft- 
lichen Rückganges hángt nicht an einem Drahtseil, sondern an 
einem Faden und láhmt Gewerbefleiss und Unternehmungslust 
der davon bedrohten Bevölkerung. Ein wirtschaftliches Opfer 
könnte man sich gefallen lassen, wenn es wenigstens zu Gun- 
sten des Vaterlandes gefordert würde. Die glorreiche Humani- 
tätspolitik der Schweiz scheint uns jedoch zu weit getrieben, 
wenn man, um 8000 Fremden, denen in anderer Weise aus- 
reichend geholfen werden kann, unter die Arme zu greifen, 
die wirtschaftliche Existenz einer beträchtlich grösseren Zahl 
eigener Landeskinder in einer ihrer Hauptgrundlagen er- 
schüttert. 
Bei solchem Sachverhalt sehen wir uns veranlasst, den 
von der St, Galler Regierung und uns schon immer und 
am 6. März 1923 auch von Herrn Dinichert eingenom- 
menen Standpunkt neuerdings zu betonen, es möchie, 
einem allfälligen Vertragsabschluss mit 
Liechtenstein vorgängig oder doch gleich- 
zeitigmitdemselben,dieBelassungderbeid- 
seitigen Zollämter in Buchs, nach Massgabe 
derZollvertrágevoni870und18720derdurch 
neue Verträge sicher gestellt werden. 
Nachdem im Liechtensteinervertrag ein diesbezüglicher 
Vorbehalt nicht angebracht ist, ersuchen wir die zuständigen 
Instanzen um Aufnahme eines solchen in geeigneter Form. 
II. Der Zollvertrag mit Liechtenstein. 
Wenn der Abbau des ósterreichischen Zollsitzes in Buchs 
in erster Linie lokale Interessen gefährdet, so lässt sich das 
Gleiche vom Liechtensteiner Zollanschluss, an und für sich 
betrachtet, nicht sagen. Im Gegenteil, die neue Zollschranke 
gegen Feldkirch zwingt den Liechtensteiner auf die werden- 
bergischen Märkte und stellt uns somit einen Gewinn in Aus- 
sicht, einen Gewinn allerdings, der die aus einem Verlust des 
österreichischen Zollsitzes zu erwartenden Schädigungen von
	        

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