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Aale, abgesehen von 10°/o für
iManipulations- und Regiegebüh
ren, nicht vorgesehen war und sich
speziell die llebernominalangelegen-
heit sehr zu Ungunsten des Landes
entwickelte.
Schließlich Mutz auch noch fest
gestellt werden, daß der Haupt
vertrag. bezw. die in demselben
enthaltenen Abweichungen vom
Vorverträge dem Landtage nichit
mitgeteilt wurden und das der
Landtag vom Abschluß eines Ge-
heimvertrages keine Kenntnis
hatte.
A) Wahl der Druckerei. >
Die Antragsteller führten in
.ihrer Eingabe aus, daß die Her
stellung der Marken keineswegs in
einer Staatsdruckerei geschehen
müßte, es sprechen vielmehr einige
Gründe dafür, eine erstklassige
Privatdruckerei (gemeint war wohl
in Wien) heranzuziehen. In einer
solchen lasse sich die notwendige,
Kontrolle schärfer und rückschts o-
ser durchführen als in einer Staats-
Idruckerei. Sodann erziele man im
Konkurrenzwege billigere Herstel
lungspreise. Ebenso arbeite eine
Privatdruckerei im eigenen Ge
schäftsinteresse rascher und in jeder
Richtung kulanter. Immerhin wur
den auch aus Deutschland Offerten
eingeholt. Schließlich wurde aber
die für diesen Zweck zu kleine
Druckerei der Firma, Paulussen &
Co. in Wien mit der Markenher-
stellung betraut. Im Laufe der
.Zeit stellte sich jedoch leider heraus,
daß die Lokalitäten der genannten
Firma für so große Aufträge un
bedingt unzulänglich waren, was
lauch Herr Ing. Hartmann mehr
mals schriftlich und mündlich be
tonte. Eine Staatsdruckerei wäre
jedenfalls auch hinsichtlich der not
wendigen Kontrolle vorzuziehen ge
wesen.
8) Die Bestellung des Aufstchis-
dienfies.
Der Herr Gesandte, Durchlaucht
Prinz Eduard, schrieb zu wieder-
holtenmalen, daß es wohl billiger
komme, wenn als Aufsichtskräfte
Leute angestellt werden, die in
Wien wohnen, er wisse auch nicht,
vb in Liechtenstein genügend Per
sonen sich befinden, die nach Wien
zu kommen bereit wären und die
notwend'gen Kenntnisse, die Rutine,
mit Iden Arbeitern zu verkehren
Und die erforderliche Autorität für
Liefen Dienst besitzen würden. Je
denfalls bitte er um eine tele
graphische Weisung.
Am 5. Jänner 1920 teilte dann
die fürstliche Regierung der Wiener
Gesandtschaft mit, daß die Leitung
des Aufsichtsdienstes nach dem
Wunsche der Finanzkommission in
die Hand eines von der Regierung
entsendeten Organes zu legen sei
und es solle von dieser Forderung
nicht mehr abgegangen werden.
Am 11. März 1920 wird die
Firma Paulussen & Co. von der
Wiener Gesandtschaft mit dem
Druck von 1 Millón Sätzen liech
tensteinischer Briefmarken beauf
tragt.
-Zum Aussichtsdienste wurden
anfänglich zwei Liechtensteiner,
Herr Ing. Hartmann und Baron
von Vogelfang, bestellt, für das
Konsortium fungierte Herr Prof.
Seefeldner. Weiter wurde für den
Aufsichtsdienst ei ne Instruktion
ausgearbeitet, welche nach Ansicht
des Herrn Gesandten volle Gewähr