eher begrüßen. Erbitte Weisung."
Schließlich am 26. Februar 1921
schreibt der fürstliche Gesandte
Durchlaucht Prinz Eduard an Hof
rat Dr. Peer u. a. noch folgen
des : „Es ist doch etwas anderes,
wenn die Schweiz ihre eigenen auf
Rappen lautenden Marken über
druckt, als wenn Liechtenstein-Mar
ken, die noch auf Heller lauten und
in der Aera der österreichischen
Postoerwaltung üblich waren, nun
auf Rappen überdmckt und der
schweizerischen Postoerwaltung auf
halst. Die Jndrucklegung der
Marken durch die Verschleißstelle
ohne mich vorher zu fragen ist
zweifellos eine Ueberschre tung der
Kompetenz und eine Taktlosigkeit."
Am 10. März 1921 ft dann ant
wortete der fürstliche Regierungs
chef Hofrat Dr. Peer als Antwort
auf den Bericht der Wiener Ge
sandtschaft vom 26. Februar 1921
nachstehendes:
„Den Vorschlägen der Gesandt
schaft betreffend die Herstellung
von 2 Rappenmarken wird zuge
stimmt. . Prof. Kasimir hat ge
legentlich seiner Anwesenheit in
Vaduz diese Frage mündlich ge
regelt. Demnach sind noch 120 000
Stück dieser Marke zu erzeugen."
Endlich Herr Dr. Hovp, der
zur Zeit, als die 2 Rappenüber
druckmarken hergestellt wurden.
Beamter der Wiener Gesandtschaft
war, äußerte sich zu dieser Ange
legenheit folgendermaßen:
„Wenn ich mich nicht täufchle,
war der Vorgang beim Drucke der
Rappen-Ueberdruckmarke der fol
gende :
In aller Stille wurden von
der Verschleißstelle Vorbereitungen
getroffen, um diese neue Marke
herauszugeben (eine andere Dral
lere!), Capri, war verständigt, die
Typen zusammengestellt und der
Tag des Druckes festgesetzt, ohne
daß Aufsichtsdienst oder Gesandt
schaft eine Ahnung davon hotten.
jJm letzten Augenblick kam, glaub
lich Dr. Seefeldner zum Aufsichts
dienst bei Paulussen (die eigent
liche Druckerei) und forderte ein
Aufsichtsorgan, da der Arbeiter
bei Capri schon auf den Druck
warte. Dem Drängen Seefeldncrs
nachgebend, der sich auf mündliche
Aufträge der Regierung berief,
ging Ritter mit und beaufsicht'gte.
den Druck. Am frühen Vormit
tag schon meldete Hartmann, daß
der Druck von 30.000 Stück Ueber-
druckmarken 2 Rappen auf 10 Hel
ler vollendet sei.
Ich glaube mich zu erinnern,
daß der Druck der Marke auf
Kosten der Verschleißstelle ging."
Philatelist'fchen Kreisen fiel bei
diesen Ueberdruckmarken besonders
auf, daß sie in zwei Abarten her
gestellt wurden. Der Obmann der
llntersuchungskommissron urteilte
in dieser Angelegenheit wie folgt:
„Die Drucklegung dieser ge
ringen Nvtauflage von Seiten der
Verschleißstelle in zwei Abarten
und zwar mit auffallend feinem
Und fettem Druck und mit .ver
schiedenen Wellenlinien, wird von
der Philatelie als Ausbeuterei be
zeichnet werden, geht nach den vor
liegenden Akten über jede Anord
nung der Regierung, der Gesandt
schaft und des Aufsichtsdienstes
hinaus und kann nicht anders als
ein starker Eingriff in die staat
lichen Hohheitsrechte und als Ver
stoß der vertraglichen Bestimmun
gen bezeichnet werden."