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Flesch ein bezüglich der Buchführ
ung usw.
11. VII. Die Aeußerung der
Salzburger Verschleißstelle zu dem
ihr mitgeteilten Protokollauszuge.
12. VII. Gesandtschaft gibt Aus
künfte über Skontrierung und Aus-
Mßmarken, dann: Die Verschleißj-
jstelle habe die Markenübergabe
Aeußerung der Verschleißstelle be-
verlangt und es sei im kaufmänni
schen Leben üblich, die Waren auf
'Kredit zu geben. Lagerung in der
Druckerei ausgeschlossen, im Falle
eines Brandes oder Diebstahls
wäre der Schaden zu Lasten des
Landes gegangen, so hingegen zu
Lasten der Verschleißstelle. '
4. bis 20. VII. Hartmann ar
beitet in Salzburg an der Bestan
desaufnahme. I
20. VH. Langt Bericht des
Herrn Spieler zur vorläufigen
Aeußerung der Verschleißstelle be
treffs Buchführung ein.
20. VII. Hartmann berichtet:
Räumlichkeit der Druckerei zu klein.
Aufsichtsdienst zu wenig Leute ge
habt. Druckausträge von der Ge
sandtschaft erteilt worden. Aeußer
ung bezüglich Auflagenhöhe.
27. VII. Bericht Hartmanns un
ter Aufnahme der ganzen Marken
bestände. Marken in Frankenwähr
ung in voller Ordnung. Bei Mar
ken der Kronenwährung vorläufige
Differenz von Kronen 491.394.75.
30. VII. Nigg gibt Aufklärung
über seine Bestände und Verrech
nungen.
30. VII. Mündliche Auseinan
dersetzung zwischen Untersuchungs
kommission, Konsortium und Re
gierung, wobei Flesch seine Aus
künfte nur vorbehaltlich schriftlicher
'Stellungnahme abgab, die ihm na-
türlich zugestanden werden mußte.
Diese Stellungnahme, die er
glaubte in 6 Tagen machen zu
können, langte endlich nach Be
treibung von hier aus am
22. VIII. ein. Diese Aeußerung
erhält Herr Spieler zur Begut
achtung.
6. IX. Antwort von Karl Spie
ler auf Rechtfertigung Flesch.
Diese Aufzählung befaßt sich nur
mit oen wichtigsten Akten, da z.
B. allein der Obmann der Unter-
suchungskommifsion 10, teilweise
sogar längere Gutachten bezw.
Mitteilungen der Regierung ^über
sandte.
17. IX. Der Regierungschef
übergibt das gesamte Markenma
terial dem Landtage. Es werden
zwei Referenten bestellt zur Aus
arbeitung eines Berichtes.
Ferner wurde die fürstliche Re
gierung ersucht, dieselbe wolle
1. Nach Tunlichkeit den Marken
druck einstellen,
2. die Organe des Kontrolldien
stes entlassen,
3. mit Herrn von Flesch bezw. dem
Markenkonsiortium die Verhand
lung wegen Auflösung des Ver
trages einleiten,
4. sämtliche vorräfige Marken in
eigene Verwahrung übernehmen.
Die durch diesen Beschluß not
wendig gewordenen Erlässe an die
Gesandtschaft in Wien, an den
Aufsichtsdienst zu Handen des Ing. -
'Hartmann und die philatelistische
Verschleißstelle in Satzburg sind
am 26. September 1921 ergangen.
Die seither seitens der fürst
lichen Regierung untemommenen
notwendigen Amtshandlungen im
Gegenstände erfolgten unter dem
Gesichtspunkte. endgültige Enk-