Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

— 41 — 
Durchlaucht Prinz Eduard zu Iefc 
lerer Weisung Stellung, indem er 
der Regierung berichtet: „Es 
stehen mir hier allerdings keiner 
lei Aufbewahrungsräume zur Ver 
fügung und eine weitere Lagerung 
in der Druckerei, in der bekannt 
lich während der Herstellung des 
Nachts einmal ein sehr starker 
Brand ausbrach, erscheint mir noch 
viel gefährlicher als die Einlager 
ung in Salzburg. Eine Einlager 
ung in der fürstlichen Gesandt 
schaft ist gänzlich ausgeschlossen und 
käme höchstens das fürstliche Pa 
lais in Betracht, wo aber die sichere 
Unterbringung einer groben An 
zahl von Kisten auch nicht ohne 
weiteres möglich ist. Hiebei spie 
len die erheblichen Transportkosten 
ab Druckerei zum Palais und von 
dort wieder auf die Bahn eine 
nicht unbedeutende Rolle, ebenso 
iauch die weiteren Schwierigke'.tsn, 
die jeweils für die Verschleitzstells 
bestimmte Smdung aus den Kisten 
zusammenzustellen, eine Arbeit, die 
die Organe des Aufsichtsdienstes 
ja während der Druckarbeit oder 
nach Abschluß derselben als Ueber- 
stunden durchführten. 
Die Angelegenheit hat nun die 
Aktualität verloren, weil die Kro 
nen- und Hellermarken, mit Aus 
nahme des Ausschusses, voUkomi 
men nach Salzburg abgesandt sind 
und hinsichtlich der Rappenmarken, 
deren Wert allerdings ein viel 
gröberer ist, so große Quantitäten 
nicht in Frage kommen." 
Aus den bei der Regierung er 
liegenden Akten ist weiter zu er 
sehen : 
16. II. Wunsch der hiesigen Mit 
glieder der Verschleitzstelle auf Ein 
leitung einer Untersuchung. 
24. II. Beschluß der Finanzkom- 
-missivn, Spieler zu entsenden, 
Schreiben an Spieler 25. II. 
7. III. Annahme Spielers und 
der Bedingung, dab noch weitere 
Mitglieder bestellt werden. 
24. III. Kommission bestellt 
Ochs. abgelehnt: dafür 
29. III. Wühler bestellt. 
4. IV. Sitzung mit Kommission 
wegen Konstituierung. 
14. IV. ging Kommission nach 
Salzburg und dort am 15. April 
Arbeit begonnen. 
25. V. Bericht darüber bei Re 
gierung eingelangt. 
27. V. Auf Grund desselben 
Weisung, dab Marken der Fran 
kenwährung nur gegen Bezahlung 
in Schweizer Franken oder einer 
andern höhern Währung abgege 
ben werden sollen. 
6. VI. Erstmalig in einer Re- 
gierungsfitzung behandelt und Ver 
fügung wegen Lagerung! und Ver 
sicherung der Marken erlassen. 
13. VI. Forderung der Regier 
ung, dab Marken der Franken 
währung nur gegen Franken ver 
kauft werden dürfen bezw. dab di^ 
Verschleibstelle Franken abzuführen 
habe. 
2. VII. Langte Schreiben von 
Flesch ein, dab er um Mitteilung 
des Gesamtberichtes ansuche. Er 
verwahrt sich gegen den Borwurf, 
dab Abgänge vorhanden seien. 
2. VII. Mündliche Weisung des 
Regierungschefs an Ing. Hart 
mann, keinerlei Marken mehr ohne 
ausdrückliche Bewilligung der fürst 
lichen Regierung an Flesch auszu 
folgen. 
6. VII. Langt ein umfangreiches 
Schreiben von Dr. Franz und
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.