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Durchlaucht Prinz Eduard zu Iefc
lerer Weisung Stellung, indem er
der Regierung berichtet: „Es
stehen mir hier allerdings keiner
lei Aufbewahrungsräume zur Ver
fügung und eine weitere Lagerung
in der Druckerei, in der bekannt
lich während der Herstellung des
Nachts einmal ein sehr starker
Brand ausbrach, erscheint mir noch
viel gefährlicher als die Einlager
ung in Salzburg. Eine Einlager
ung in der fürstlichen Gesandt
schaft ist gänzlich ausgeschlossen und
käme höchstens das fürstliche Pa
lais in Betracht, wo aber die sichere
Unterbringung einer groben An
zahl von Kisten auch nicht ohne
weiteres möglich ist. Hiebei spie
len die erheblichen Transportkosten
ab Druckerei zum Palais und von
dort wieder auf die Bahn eine
nicht unbedeutende Rolle, ebenso
iauch die weiteren Schwierigke'.tsn,
die jeweils für die Verschleitzstells
bestimmte Smdung aus den Kisten
zusammenzustellen, eine Arbeit, die
die Organe des Aufsichtsdienstes
ja während der Druckarbeit oder
nach Abschluß derselben als Ueber-
stunden durchführten.
Die Angelegenheit hat nun die
Aktualität verloren, weil die Kro
nen- und Hellermarken, mit Aus
nahme des Ausschusses, voUkomi
men nach Salzburg abgesandt sind
und hinsichtlich der Rappenmarken,
deren Wert allerdings ein viel
gröberer ist, so große Quantitäten
nicht in Frage kommen."
Aus den bei der Regierung er
liegenden Akten ist weiter zu er
sehen :
16. II. Wunsch der hiesigen Mit
glieder der Verschleitzstelle auf Ein
leitung einer Untersuchung.
24. II. Beschluß der Finanzkom-
-missivn, Spieler zu entsenden,
Schreiben an Spieler 25. II.
7. III. Annahme Spielers und
der Bedingung, dab noch weitere
Mitglieder bestellt werden.
24. III. Kommission bestellt
Ochs. abgelehnt: dafür
29. III. Wühler bestellt.
4. IV. Sitzung mit Kommission
wegen Konstituierung.
14. IV. ging Kommission nach
Salzburg und dort am 15. April
Arbeit begonnen.
25. V. Bericht darüber bei Re
gierung eingelangt.
27. V. Auf Grund desselben
Weisung, dab Marken der Fran
kenwährung nur gegen Bezahlung
in Schweizer Franken oder einer
andern höhern Währung abgege
ben werden sollen.
6. VI. Erstmalig in einer Re-
gierungsfitzung behandelt und Ver
fügung wegen Lagerung! und Ver
sicherung der Marken erlassen.
13. VI. Forderung der Regier
ung, dab Marken der Franken
währung nur gegen Franken ver
kauft werden dürfen bezw. dab di^
Verschleibstelle Franken abzuführen
habe.
2. VII. Langte Schreiben von
Flesch ein, dab er um Mitteilung
des Gesamtberichtes ansuche. Er
verwahrt sich gegen den Borwurf,
dab Abgänge vorhanden seien.
2. VII. Mündliche Weisung des
Regierungschefs an Ing. Hart
mann, keinerlei Marken mehr ohne
ausdrückliche Bewilligung der fürst
lichen Regierung an Flesch auszu
folgen.
6. VII. Langt ein umfangreiches
Schreiben von Dr. Franz und