Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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privater Seite hergestellt oder ge 
stohlen worden fein. 
Hinsichtlich Fälschungen bezw. 
Neudrucke durch Privatseite von 
Liechtenstein-Marken teilte ein 
Briefmarkenhändler der fürstlichen 
Negierung Ende Juni 1921 mit, 
daß fünf Werte Liechtenstein-Mar 
ken mit dem Aufdruck: „Provi 
sorisch Wert in Schweizer Frank" 
existieren und in ausländischen 
Nachblättern als offiziell gemeldet 
werden. Auch andere Fälschungen 
tauchen auf. 
Daher ersuchte dann die fürst 
liche Regierung am 30. Juni 1921 
das hohe Landgericht um Ein- 
leitung des Strafverfahrens gegen 
«unbekannte Täter wegen Betruges. 
Die Erhebungen sind aber noch im 
iZuge. 
IX. Anlragfiellung der Ilnker- 
fuchungskommiffion und TStig- 
Keit der fürstlichen Regierung. 
Am 11. Juni 1921 übermittelte 
,der Obmann der Untersuchungs- 
kommision der hohen fürstlichen 
Negierung einen Beschluß der 
Kommission, laut dem der Hohen 
Negierung folgender Weg vorge 
schlagen wurde: 
>,a) die Berschleißstelle Salzburg 
anzuweisen, unverzüglich sämt 
liche Außenstände einzufordern 
und abzurechnen; 
6) die noch vorliegenden alten Auf 
träge ehestens durchzuführen, 
was im Interesse von Sammler, 
Händler und nicht zuletzt wegen 
dem Rufe des Landes unbedingt 
zu geschehen Hätte: 
c) den Verkauf der Kronen-Mar- 
ken bis auf weiteres sofort ein- 
; zustellen; 
d) eine ordnungsmäßige einheit 
liche Abrechnung sämtlicher Ver- 
.schleißstellen auf einen noch zu 
bestimmenden Termin, nun auf 
Ende Juni 1921 am ratsamsten, 
abzuverlangen, welche bezüglich 
Verkäufe in die Details belegt 
sein müssen und woraus die 
Käufe zu ersehen wären und 
weiters belegt mit den Konto 
auszügen der Bank und Dr. 
Egger zwecks Untersuchung be 
züglich Auslandsverkäufe und 
Uebernominale; 
e) vom Geschäftsführer Flesch 
sämtliche Auslandskorrespvndenz 
abzuverlangen, speziell auch jene, 
: auf die er sich versteift, es 
wären die Verkäufe nie zustande 
gekommen, wozu Flesch wegen 
Edelvaluta und Ilebernominale 
*' auf Grund des Geheimabkom 
mens verpflichtet werden kann, 
der Regierung Einsicht nehmen 
° zu lassen; 
f) Aufnahme der Bestände sämt 
licher Berschleißstellen durch den 
Aussichtsdienst auf den 30. Juni 
1921 zwecks endgültiger Fest 
stellung der Abgänge, Vorlage 
des richtig gestellten Inventars 
über sämtliche Bestände, wobei 
gezähnte und ungezähnte Wette 
separat ausgenommen erscheinen 
- und der Druckausschuß in Evi 
denz gefühtt wird; 
g) sofortige Deckung bezw. Si 
cherstellung der bisher festgestell 
ten Defizite: Vaduz, SÄzburg 
! Kassaabgang, Salzburg und 
Wien Jnventurabgang: 
h) Stellung einer gesamten Abl- 
rechnung der Druck- und Regie- 
' ausgaben durch die Eesandt- 
' schaft Wien ebenfalls auf Ende 
Juni bei möglichst sofortiger Be
	        

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