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privater Seite hergestellt oder ge
stohlen worden fein.
Hinsichtlich Fälschungen bezw.
Neudrucke durch Privatseite von
Liechtenstein-Marken teilte ein
Briefmarkenhändler der fürstlichen
Negierung Ende Juni 1921 mit,
daß fünf Werte Liechtenstein-Mar
ken mit dem Aufdruck: „Provi
sorisch Wert in Schweizer Frank"
existieren und in ausländischen
Nachblättern als offiziell gemeldet
werden. Auch andere Fälschungen
tauchen auf.
Daher ersuchte dann die fürst
liche Regierung am 30. Juni 1921
das hohe Landgericht um Ein-
leitung des Strafverfahrens gegen
«unbekannte Täter wegen Betruges.
Die Erhebungen sind aber noch im
iZuge.
IX. Anlragfiellung der Ilnker-
fuchungskommiffion und TStig-
Keit der fürstlichen Regierung.
Am 11. Juni 1921 übermittelte
,der Obmann der Untersuchungs-
kommision der hohen fürstlichen
Negierung einen Beschluß der
Kommission, laut dem der Hohen
Negierung folgender Weg vorge
schlagen wurde:
>,a) die Berschleißstelle Salzburg
anzuweisen, unverzüglich sämt
liche Außenstände einzufordern
und abzurechnen;
6) die noch vorliegenden alten Auf
träge ehestens durchzuführen,
was im Interesse von Sammler,
Händler und nicht zuletzt wegen
dem Rufe des Landes unbedingt
zu geschehen Hätte:
c) den Verkauf der Kronen-Mar-
ken bis auf weiteres sofort ein-
; zustellen;
d) eine ordnungsmäßige einheit
liche Abrechnung sämtlicher Ver-
.schleißstellen auf einen noch zu
bestimmenden Termin, nun auf
Ende Juni 1921 am ratsamsten,
abzuverlangen, welche bezüglich
Verkäufe in die Details belegt
sein müssen und woraus die
Käufe zu ersehen wären und
weiters belegt mit den Konto
auszügen der Bank und Dr.
Egger zwecks Untersuchung be
züglich Auslandsverkäufe und
Uebernominale;
e) vom Geschäftsführer Flesch
sämtliche Auslandskorrespvndenz
abzuverlangen, speziell auch jene,
: auf die er sich versteift, es
wären die Verkäufe nie zustande
gekommen, wozu Flesch wegen
Edelvaluta und Ilebernominale
*' auf Grund des Geheimabkom
mens verpflichtet werden kann,
der Regierung Einsicht nehmen
° zu lassen;
f) Aufnahme der Bestände sämt
licher Berschleißstellen durch den
Aussichtsdienst auf den 30. Juni
1921 zwecks endgültiger Fest
stellung der Abgänge, Vorlage
des richtig gestellten Inventars
über sämtliche Bestände, wobei
gezähnte und ungezähnte Wette
separat ausgenommen erscheinen
- und der Druckausschuß in Evi
denz gefühtt wird;
g) sofortige Deckung bezw. Si
cherstellung der bisher festgestell
ten Defizite: Vaduz, SÄzburg
! Kassaabgang, Salzburg und
Wien Jnventurabgang:
h) Stellung einer gesamten Abl-
rechnung der Druck- und Regie-
' ausgaben durch die Eesandt-
' schaft Wien ebenfalls auf Ende
Juni bei möglichst sofortiger Be