Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

durch gewiß einen Fehler be 
gangen. Allerdings einen Fehler 
mit bestem Willen und Glauben. 
Wenn es unsere Absicht gewesen 
wäre, ein erzielbares Uebernomi- 
nale für uns allein zu behalten, 
hätten wir es keineswegs notwendig 
gehabt, mit der Regierung über 
diese llebernominale und dessen 
Aufteilung zu beraten. Wir ge 
stehen heute ruhig zu, daß fcier 
Eeheiinvertrag. über heutige Ver 
hältnisse gemessen unpraktikabel und 
kdarum ein Unsinn war. Schuld 
daran sind nicht wir allein, son 
dern die seinerzeitigen Verhältnisse 
im Markenhandel und zweitens 
beide Teile, welche dieses Geheim 
abkommen getroffen hatten. Wir 
stellen heute und zwar auf Grund 
der gemachten Erfahrungen die 
Behauptung auf. daß es rechtlich 
und kaufmännisch nicht angängig 
sei, wenn eine Verschleißstelle, 
welche den Allein- und Gesamt 
vertrieb der Postwertzeichen eines 
Landes zu besorgen hat, diese Post 
wertzeichen nicht zu einheitlichen, 
sondern zu verschiedenen Preisen 
verkauft." 
Die Referenten bemerken zu 
obiger Ausführung nur kurz: Daß 
Herr Geschäftsführer von Flesch 
sich im Geheimabkommen und 
zwar im Briefe an Herrn Rechts 
anwalt Dr. Beck jvom 30. Jän 
ner 1920). verpflichtet hat, ein 
.llebernominale nicht nur anzustre 
ben, sondern wirklich! zu erzielen 
Und hievon dem Lande durch Herrn 
Dr. Beck 47 ®/o abzuliefern, diese 
Tatsache wird Herr von Flesch 
im ErNste nicht bestreiten wollen;' 
denn der von Flesch zitierte Brief 
des Treuhänders an die Regier 
ung (oom 31. Jänner 1920) ändert 
an der Verpflichtung Fleschs dem 
Treuhänder bezw. dem Lande 
gegenüber nicht das geringste. 
Herr Flesch erwähnt in dem schon 
genannten Schreiben vom 9. Au 
gust unter anderem auch folgende 
Notiz, die in der Philatelistischen 
'Zeitschrift „Die Postmarke" er 
schien: „Es hat daher jeder, der 
mehr als 10 °/o llebernominale für 
die Liechtensteinmarken bei der 
Verschleißstelle zahlen mußte, das 
Recht, die Verschleißstelle zu be 
langen." 
Flesch folgert nun aus dieser 
Meldung, daß sich unbedingt alle 
jene, die mehr bezaW gehabt hät 
ten, mit Beschwerden an die Ver- 
schileißstelle und an die Regierung 
herangetreten wären und er schließt 
seine diesbezüglichen Bemerkungen 
mit den Worten: „Lein Leben 
der hat sich gemeldet. So 'sind 
nun alle Uebernominalezahler ge 
storben oder die Ueberlebenden 
lieben in ihrer Gesamtheit und 
ohne allereinigste Ausnahme die 
Verfchleißstelke derart, daß sie ihr 
keine Unannehmlichkeiten bereiten 
wollen." 
Im folgenden bieten die Re 
ferenten nun eine Uebersicht über 
die Anschauung der Untersuchungs 
kommission hinsichtlich der Aus 
landsverkäufe gegen Edelvaluta 
und llebernominale, sowie die ge 
tätigten Verkäufe über Nennwert 
plus 10 °/o im Inlands. 
Die Kommission machte es sich 
— so heißt es im Berichte — zur 
besonderen Aufgabe, festzustellen, 
ob die Verschleißstelle den vertrag 
lichen Bestimmungen und den im 
sogenannten Geheimabkommen 
'übernommenen Verpflichtungen, 
dem Lande Edelvaluta und Ueber-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.