durch gewiß einen Fehler be
gangen. Allerdings einen Fehler
mit bestem Willen und Glauben.
Wenn es unsere Absicht gewesen
wäre, ein erzielbares Uebernomi-
nale für uns allein zu behalten,
hätten wir es keineswegs notwendig
gehabt, mit der Regierung über
diese llebernominale und dessen
Aufteilung zu beraten. Wir ge
stehen heute ruhig zu, daß fcier
Eeheiinvertrag. über heutige Ver
hältnisse gemessen unpraktikabel und
kdarum ein Unsinn war. Schuld
daran sind nicht wir allein, son
dern die seinerzeitigen Verhältnisse
im Markenhandel und zweitens
beide Teile, welche dieses Geheim
abkommen getroffen hatten. Wir
stellen heute und zwar auf Grund
der gemachten Erfahrungen die
Behauptung auf. daß es rechtlich
und kaufmännisch nicht angängig
sei, wenn eine Verschleißstelle,
welche den Allein- und Gesamt
vertrieb der Postwertzeichen eines
Landes zu besorgen hat, diese Post
wertzeichen nicht zu einheitlichen,
sondern zu verschiedenen Preisen
verkauft."
Die Referenten bemerken zu
obiger Ausführung nur kurz: Daß
Herr Geschäftsführer von Flesch
sich im Geheimabkommen und
zwar im Briefe an Herrn Rechts
anwalt Dr. Beck jvom 30. Jän
ner 1920). verpflichtet hat, ein
.llebernominale nicht nur anzustre
ben, sondern wirklich! zu erzielen
Und hievon dem Lande durch Herrn
Dr. Beck 47 ®/o abzuliefern, diese
Tatsache wird Herr von Flesch
im ErNste nicht bestreiten wollen;'
denn der von Flesch zitierte Brief
des Treuhänders an die Regier
ung (oom 31. Jänner 1920) ändert
an der Verpflichtung Fleschs dem
Treuhänder bezw. dem Lande
gegenüber nicht das geringste.
Herr Flesch erwähnt in dem schon
genannten Schreiben vom 9. Au
gust unter anderem auch folgende
Notiz, die in der Philatelistischen
'Zeitschrift „Die Postmarke" er
schien: „Es hat daher jeder, der
mehr als 10 °/o llebernominale für
die Liechtensteinmarken bei der
Verschleißstelle zahlen mußte, das
Recht, die Verschleißstelle zu be
langen."
Flesch folgert nun aus dieser
Meldung, daß sich unbedingt alle
jene, die mehr bezaW gehabt hät
ten, mit Beschwerden an die Ver-
schileißstelle und an die Regierung
herangetreten wären und er schließt
seine diesbezüglichen Bemerkungen
mit den Worten: „Lein Leben
der hat sich gemeldet. So 'sind
nun alle Uebernominalezahler ge
storben oder die Ueberlebenden
lieben in ihrer Gesamtheit und
ohne allereinigste Ausnahme die
Verfchleißstelke derart, daß sie ihr
keine Unannehmlichkeiten bereiten
wollen."
Im folgenden bieten die Re
ferenten nun eine Uebersicht über
die Anschauung der Untersuchungs
kommission hinsichtlich der Aus
landsverkäufe gegen Edelvaluta
und llebernominale, sowie die ge
tätigten Verkäufe über Nennwert
plus 10 °/o im Inlands.
Die Kommission machte es sich
— so heißt es im Berichte — zur
besonderen Aufgabe, festzustellen,
ob die Verschleißstelle den vertrag
lichen Bestimmungen und den im
sogenannten Geheimabkommen
'übernommenen Verpflichtungen,
dem Lande Edelvaluta und Ueber-