Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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1. Im Sinne der Ihnen und 
mir bekannten Sitzung vom 18. 
Jänner 1920 hat sich Herr Gustav 
Flesch Brunningen rechtsverbind 
lich verpflichtet, mir einen halb 
jährigen . Betrag zu überweisen, 
dessen Art, Enstehung und Höhe 
in dem zwischen mir und -Herrn 
iFlesch gewechselten Schreiben vom 
30. Jänner 1920 festgelegt er 
scheinen. 
2. Ich verpflichte mich hiemit 
rechtsverbindlich für mich und 
meine Rechtsnachfolger, datz ich 
.diese Beträge unter dem Titel 
einer bei mir eingelaufenen ano 
nymen Spende für Landeszwecke 
dem jeweiligen - Regierungschef 
übergeben werde. 
3. Ueber einstimmigen Beschluß. 
ist diese Abmachung streng ge 
heim zu halten. Es dürfen daher 
die von mir übergebenen Beträge 
insbesondere in der Landesrechj- 
nung nicht derart verbucht werden, 
datz hiedurch die Geheimhaltung 
verletzt werden könnte. Ebenso hat 
in dieses Schriftstück nur der je- 
iweilige Herr.Regierungschef, je 
doch kein anderer Beamter der'Re 
gierung, Einsicht zu bekommen oder 
zu nehmen und wird daher dieses 
Aktenstück unter persönlicher Ver 
wahrung des hohen Regierungs 
chefs genommen werden. 
Indem ich um den gleichlauten 
den reservaten Gegenbrief ersuche, 
-den geheim zu halten ich mich 
ebenfalls verpflichte, zeichne ich mich 
'der Versicherung meiner vollkom- 
!menen Hochachtung Dr. Beck." 
Am gleichen Tage (2. Februar 
1920) bestätigt Durch sucht Prinz 
'Karl den Empfang obigen Schrei 
bens von Herrn Dr. Beck mit den 
Worten: „Namens des Landes 
Liechtenstein bestätige ich den In 
halt vorstehenden Schreibens und 
erkläre hiemit dessen rechtsverbind 
liche Annahme. Karl Prinz Liech 
tenstein, Landesverweser." 
Aus obigem für den Herrn Ge 
schäftsführer von Flesch rechtsver 
bindlichen Vertrage geht asso un 
zweideutig hervor, datz derselbe in 
allen Ländern mit Ausnahme von 
Deutschland, Oesterreich, Ungarn, 
Polen, Tschechoslowakei undJugo- 
slavien die Marken bestmöglichst, 
,d. h. asso mit llebernominale zu 
verkaufen die Pflicht hatte. Daher 
fällt es sehr auf, datz er jetzt sagh« 
die Verschleitzstelle hätte in keinem 
einzigen Falle ein Aebernominale 
ehielt, ja sogar die Behauptung 
aufstellt, jeder sei ein Lügner, der 
äußert, die Verschleitzstelle hätte 
auch nur bei einem einzigen Posten 
imehr als 110 o/o vom Nominale 
eingenommen. Flesch gibt an, 
wohl Versuche zur Erlangung von 
stlebernominale gemacht zu haben, 
es sei aber alles erfolglos «ge 
blieben. 
'Zur Widerlegung der von 
Herrn Flesch aufgestellten Be 
hauptung sei zunächst daran er 
innert, in welch vielversprechender 
Weise er anlässlich der Verhand 
lungen im Landtage 1919 von 
der Propaganda im gesamten 
Auslande sprach und es mutz die 
Frage aufgeworfen werden, warum 
'benn Herr Flesch den soeben zi 
tierten Vertrag bezüglich Ueber- 
nominale überhaupt abgeschlossen 
hat. Warum hat Herr Geschäfts 
führer v. Flesch den Herren David' 
Bühler und Waller Feger geant- 
fmbrtet, man könnte ihnen die er 
wünschten Marken n'cht geben, da 
die Verschleitzstelle für das Land
	        

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