Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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2. In allen vorstehend nicht ange 
führten Ländern hat der Ver 
lauf bestmöglich durchgeführt zu 
werden. 
Der lleberschuh über 110 °/o des 
Marken-Nominales ist nach Abzug 
der faktischen Regiekosten wie folgt 
zu behandeln: 
Q) 47.°/° dieses Ueberschusses sind 
an Sie zu überweisen, 
b) 47 °/° verbleiben Eigentum der 
von mir vertretenen Gesellschaft, 
c) 6°/° verbleiben zu meiner per 
sönlichen und freien Disposi 
tion. 
Sollten die vorstehend ange 
führten 6 °/° den Mindestbetrag 
von 40.000 Kronen pro Jahr.nicht 
erreichen, so ist er durch gestellten 
Abzug von den Posten a) !und b) 
auf 40.000 Kronen zu ergänzen. 
Ich verpflichte mich als Ver 
treter und Geschäftsführer der in 
Rede stehenden Gesellschaft Ihnen 
gegenüber, datz die vorstehend 
festgelegten Verpflichtungen voll 
und ganz eingehalten werden und 
dah ich die hieraus resultierenden 
Beträge Ihnen nach Ihrer Anord 
nung in der entsprechenden Valuta 
überweisen werde. Die Ueberwris- 
ung hat halbjährig zu geschehen, 
vorbehaltlich der endgiltigen Ab 
rechnung. 
Vor der Jahrescchrechnung ist 
Ihnen eine Ausfertigung recht 
zeitig zu überweifen, außerdem er 
halten Sie am Ende eines jeden 
Geschäftsjahres ein Verzeichnis 
über die erfolgten Markenverkäufe 
mit Angabe des Verkaufspreises 
und des Quantums der verkauften 
Marken und der Regiekosten in 
den oben unter Ziffer 2 verzeich 
neten Ländern. 
Gleichzeitig räume ich Ihnen 
als Treuhänder das Recht ein, 
jederzeit Einsicht in die Bücher 
und Akten der Gesellschaft zu 
nehmen und erlläre, datz ich den 
Inhalt dieses Schreibens auch den 
Mitgliedem der Gesellschaft ge 
genüber reservat behandelt werde. 
Gerichtsstand für alle hieraus 
entstehenden StreitiOeiten ist das 
Landgericht Vaduz. 
In Erwartung Ihres Eegen- 
briefes zeichne ich mit vorzüglicher 
Hochachtung als Ihr ergebener 
Gustav Flefch-Brunningen." 
Unter dem gleichen Dalum (30. 
Jänner 1920) bestätigt Herr 
Rechtsanwalt Dr. Beck vorstehen 
den Brief erhalten zu haben und 
fügt am Schlüsse bei: „Mit dem 
Inhalte des vorstehenden Schrei 
bens bin ich im Sinne 'der Finanz- 
kommissionsfitzung vom 18. Jänner 
1920 einverstanden. Ich erwarte, 
dab diese Abmachung im Interesse 
aller geheim gehalten werde und 
mir als Treuhänder an meiner 
Stellung im Allgemeinen noch in 
dieser Sache nachteilig und in übler 
Treue ausgelegt wird, da ich nur 
im wohlverstandenen Interesse an 
derer mich zur Annahme Ihrer 
Offerte bereit gefunden habe. Ich 
zeichne mit vorzüglicher Hochacht 
ung als Ihr ergebener Dr. Beck." 
Laut Akten gibt dann Herr 
Dr. Beck am 31. Jänner 192Q> 
der fürstlichen Regierung und am 
2. Februar dem Herrn Regierungs 
chef privat von vorstehender Ab 
machung Kenntnis. Der Brief 
vom 2. Februar lautet: 
„Streng vertraulich! An den 
sehr geehrten Herrn Regierungs 
chef den durchlauchtigsten Prinzen 
Jlarl von und zu Liechtenstein, 
Vaduz.
	        

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