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¿eben sönne, möge er das Kassau,
das Haupt- und das Tagebuch,
sowie sämtliche auf losen Bogen
geführten Neben-Journäle und
hauptsächlich das aus losen Bogen
bestehende Inventar bei seiner
Reise nach Vaduz mitbringen (29.
Lklli 1921). Dies dürste kein zu
grohes Reisebeschwernis bilden,
da der ganze Buchhaltungapparat
der Verschleihstelle leicht in eine
Reisetasche gesteckt werden könne
gnd sodann auch der Regierung
tzur Einsicht stände. Auffallender-
weise wollte Flesch von einem Mit
bringen der Bücher nach Vaduz
nichts wissen. Die Untersuchungs-
kommifsion kam hinsichtlich der ge
samten Buchführung zur Anschau
ung, dah dieselbe >auch nicht den
simpelsten kaufmännischen Gepflo
genheiten entspreche.
Die Referenten müssen zum
Schlüsse dieses Punktes bemerken,
daß es schwer ist, in kurzen Zügen
die ganze Buchhaltung vor Augen
zu führen. Eine eingehende Ueber-
prüfung der Buchhaltungs-Ange
legenheit war den Referenten bloh
ton Hand der beidseitigen Berichte
nicht möglich. Dies könnte nur ein
neu zu bestellender Buchsachver
ständiger auf Grund der Bücher
'und Berichte an Ort und Stelle
vornehmen. Erst dann mühte sich
definitiv ergeben, inwieweit der
Verschleihstelle mit den gemachten
Bemängelungen Unrecht geschah.
II. Aufbewahrung der Warben,
Ablieferung derselben in Salz
burg, das Znvenkar und die
Makulatur:
I. Bemängelung der Kommission.
Die Aufbewahrung der Marken
lieh nach dem Berichte der llnter-
suchungskommission viel zu wün
schen übrig. Nach diesem Berichte
lagen die einen im Hausgange,
die anderen auf dem Dachboden,
die dritten im Borraume des Bu
reaus und die letzten in den beiden
Bureaus selbst. Sie waren also
Rim wenigsten einigermahen über
sichtlich geordnet, zumal in den
einzelnen Kisten und Paketen die
verschiedensten Werte durcheinander
waren. Dann wurde von der Ver-
schleihstelle zwischen geschnittenen
und gezähnten Marken in der Auf
bewahrung und im Inventar kein
-Unterschied gemacht, obwohl die
Preisdifferenzen dieser beiden Sor
ten sehr groh sind. Selbstverständ
lich litten die offen dort liegenden
Marken, die dem Lichte, der
Sonne, der Luft und dem Staube
ausgesetzt waren und sie werden
tolso später im Handel nicht mehr
als vollwertig abgesetzt werden
sännen.
Die Kommission führt an, dah
je 500 Stück Frei- und Porto-
Imarken laut Aussage der Ber-
schleihstelle Salzburg am 26. Ok
tober 1920 zur Abstempelung nach
Vaduz gesandt worden sein sollen,
'ohne aber wieder zurückgelangt zu
sein. Vadiy habe eine solche An
lieferung entschieden in Abrede ge
stellt.
Im Kommissionsbericht wird
dann weiter gesagt: „Die Kon
trolle über die Marken-Ausgänge
konnte in Salzburg nicht mehr vor-
jgenommen werden, da die hierzu
erforderlichen Behelfe von der Ge
sandtschaft fehlten und nicht mehr
rechtzeitig beigestellt werden konn
ten. Erst am 11. Mai wurde dem
Obmann der Kommission die be
treffende Tabelle übermittelt. Nach