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Holländische Gulden 4.—
Dollar 1.—
Dänische Kronen 3.—
Unbekannte Währung 60.—
Diese Geldsorten liegen beim Ge
schäftsführer-Stellvertreter Nigg
in Vaduz.
4. Das Kauplbuch:
Das Hauptbuch wurde — wie
bereits erwähnt — im Laufe des
Jahres ebenfalls einer Umschreib
ung unterzogen.
5. Das DerKauss-3ournal r
Das Verkaufs-Journal besteht
aus Bogen mit Bindfaden geheftet,
die Neben-Journale als losen Do
lgen. Das Haupt-Journal wurde
ebenfalls einer Umschreibung un
terzogen, bei welcher die Namen
der Käufer weggelassen wurden.
Nach dem Verkaufs - Journal
wurden die Marken-Verkäufe ab
gerechnet und zwar:
Verschleitzstelle Salzburg bis 14.
April 1921,
Stelle Wien bis 4. Män 1921.
Stelle Vaduz bis 31. Dezember
1920.
Eine auf einen einheitlichen
Termin gestellte Abrechnung lag
der llntersuchungskommission nicht
vor; auch die Bücher wiesen keine
einheitlichen Abschlüsse auf und be
sonders das Kassabuch wies in
den Einnahmen und Ausgaben
Rückstände unverbuchter Posten in
gröberer Menge nach. Die Koni-
fnission stellte nun zu Kontvoll-
zwecken an Hand der Kassa und
des Verkaufs-Journals Berechnun
gen an. inwieweit diese mit dem
ausgewiesenen Markenerlös in Ein
gang seien. Weitere Kontrollbe
rechnungen sollten zeigen, ob das
Land aus den Verkäufen bis zur
Revision hin voll befriedigt sei.
Die Ergebnisse zeigten nach dem
Kommissionsberichte ein verneinen
des Resultat. Die von der Kom
mission gemachten Beanstandun
gen in der Buchführung wurden
in den Zuschriften der Verfchleitz-
stelle an die Regierung vom 28.
Juni 1921 und 6. Juli 1921 ent
kräftet und zum Teil als ein Ver
sehen der Kommission hingestellt.
Der Eegenbericht der Kommis
sion aber vom 16. Juli 1921 hält
die gemachten Beanständigungen
weiters aufrecht und deutet beson
ders auf die nicht stichhältige An
gabe bezüglich des Kassa-Mankos
hin. Ganz besonders verweist die
Kommission in ihrer Eegenäutzer-
lung auf die Antwort des Herrn
IFlesch, datz die damals in einem
nicht abgeschlossenen Stadium ge
wesenen Markenverkäufe nun be
reits bereinigt und überholt wären.
Eine weiterer Bericht der Kom-
smission führt aus. datz die später
von der Verschleitzstelle vorgelegten
und ergänzten Verkaufs-Journale
einer neuerlichen Ueberprüfung un
terzogen worden wären' und ziffer-
Mätzig bis auf einige kleinere
Mängel richtig befunden wurden,
wiewohl diese ergänzten Ausweise
an dem damaligen Tatbestände
nichts mehr ändern könnten. Eben
so stellt die Kommission fest, datz
es den kaufmännischen Grundsätzen
entspreche, bei einem Lagerbestande
von 42 Millionen Kronen ein ge
bundenes Lagerbuch zu führen,
welches stets im Laufenden ge
führt und das über alle Ein- und
Ausgänge jederzeit erschöpfend
Aufschluß zu geben vermöge. Im
Übrigen, wenn sich Herr von Flesch
Mit den Ausführungen der llnter
suchungskommission nicht zufrieden