Volltext: EINTRACHT (2011) (Ostern)

EINTRACHT OSTERN 
2011 TAG DER ARBEIT Aus der Neuen Zürcher Zeitung ist zu entnehmen: «An diesem Freitag (1. Mai) haben die meisten Leute frei. Und das, ob- wohl dieser Feiertag ausgerechnet Tag der Arbeit heisst. Er hat eine lan- ge Geschichte. Schon vor 120 Jah- ren demonstrierten amerikanische (und wenig später auch deutsche) Fabrikarbeiter am 1. Mai für eine ge- rechtere Bezahlung. Denn von dem, was sie damals verdienten, konnten sie kaum leben. Die Arbeiter schlös- sen sich zu Gewerkschaften zusam- men. Gewerkschaften sind so ähn- lich wie Vereine oder Parteien: Ge- meinsam kämpfen die Mitglieder für ihre Rechte - weil das zusammen besser geht als allein. Früher war es gefährlich für Arbeiter, zur Mai- kundgebung zu gehen. Die Fabrik- besitzer waren dagegen. Wer Pech hatte, konnte seine Stelle verlieren. Heute muss niemand mehr Angst haben, weil der Tag sowieso ein Fei- ertag ist. Wer nicht demonstriert, macht häufig einen Ausflug mit der Familie. Schade ist nur, dass es in manchen Städten - etwa in Zürich - bei den Maiveranstaltungen immer zu Prügeleien mit der Polizei kommt. Dafür ist der Tag der Arbeit nun wirklich nicht 
da.» Mehrere Ansätze In der Geschichte Liechtensteins gab es mehrere Ansätze zu Maifei- ern. Auffallend ist, dass es in Vaduz am 1. Mai 1892 und 1910 zu «nächt- lichen Exzessen» gekommen ist. Vor dem Hintergrund der Arbeiterfrage und der 1892 von Papst Leo XIII. pu- blizierten Sozialenzyklika sowie der Tradition der österreichischen Mai- feiern lassen sich die Exzesse als Kundgebung von Arbeitern interpre- tieren. Mit kämpferischen Tönen Die erste liechtensteinische Maifeier hat 1932 mit kämpferischen Tönen stattgefunden. 1936 stand sie im Zeichen des «deutschen National- feiertages». Schliesslich wurde auch lange Zeit hindurch diskutiert und in mehreren Sitzungen des Landtagesbehandelt, 
ob der 1. Mai als kirchli- cher Feiertag einzuführen sei. Dies wurde aber vom Priesterkapitel und vom bischöflichen Ordinariat in Chur abgelehnt. Der Abgeordnete Georg Oehri aus Schellenberg meinte 1969: «Es würde mich doch noch interessieren, warum man den 1. Mai nicht als kirchlich gebotenen Feiertag einführen kann. Mir kommt vor, dass der 1. Mai so einen Feier- tag geben wird wie der Karfreitag. Die einen feiern und die anderen, hauptsächlich in der Landwirtschaft, werden arbeiten. Das ist nicht ganz in Ordnung. Ich hätte lieber gese- hen, wenn der 1. Mai als kirchlich gebotener Feiertag eingeführt wer- den würde.» Der Präsident des Landtages, Dr. Alexander Frick, erwiderte darauf: «Ich glaube, das kann nicht der Landtag von sich aus tun; es muss auch die Kirche mitmachen. Wenn es nicht ein echter kirchlicher Feier- tag ist, werden die Bauern arbeiten, Mist führen, Jauche führen, eben al- les tun, was zu tun ist. Der eine kommt sich dann als Faulenzer vor, der andere denkt, ich bin ein ganz fleissiger Mann. Das sind eben diese gemischten Feiertage. Die sollten wir nicht aufkommen lassen. Wir sollten entweder wirkliche Feiertage haben, die alle feiern müssen. Wenn wir den 1. Mai nur zum staat- lichen Feiertag erklären, kann nie- mand verhindern, wenn einer mit dem Jauchefass an dem Tag durchs Dorf fährt. Da wird ihn niemand strafen. <Die einen werden arbeiten, die anderen nicht> Der 1. Mai ist der Tag, an dem vor allem Mais gepflanzt wird. Das wird niemand verhindern können. Wenn es hingegen ein kirchlicher Feiertag ist, dann ist Ruhetag. Sonst werden wir einen Mischmasch bekommen, die einen werden arbeiten, die an- deren nicht. Das ist das Ungute an dieser Lösung. Es ist daher ganz gut, wenn die Regierung sich weiterhin in dieser Richtung bemüht.» Dazu führt der Abg. Johann Beck aus: «Ich möchte diese Voten sehr begrüssen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Regierung da noch einen Schrittunternehmen 
würde. Wir haben von eh und je vom Arbeiterverband uns den 1. Mai als kirchlichen Feier- tag vorgestellt. Ich glaube, auch der Bauer, auch wenn er selbständig Er- werbender ist, ist ein Arbeiter. Und wir sollten den 1. Mai zur Ehre der Arbeit feiern und nicht als klas- senkämpferischen Feiertag schaffen. Wir stellen uns das absolut nicht in dem Sinne vor. Und deshalb würde ich es sehr begrüssen, wenn wir ei- nen kirchlichen Feiertag schaffen könnten.» Schliesslich hat der Landtag im Jahre 1969 folgendes beschlossen: «Art. 1 Artikel 18, Absatz 2, des Arbeitsge- setzes vom 29. Dezember 1966 LGBI. 1967, Nr. 6, erhält folgende neue Fassung: Als gesetzliche Feier- tage, die den Sonntagen gleichzu- stellen sind, gelten: Neujahr, Drei- König, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt (Auffahrt), Pfingstmon- tag, Fronleichnam, Maria Himmel- fahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnacht, St. Stephanstag. Art. 2 Dieses Gesetz wird als nicht dring- lich erklärt und findet erstmals im Jahre 1970 Anwendung.» Damit war es klar, dass der 1. Mai auch ein echter kirchlicher Feiertag ist. A.P.G. 34
	        

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