013 EINTRACHT ADVENT
1997 4.3 Der lange Weg bis zur Anerkennung durch die
Schweiz Als die Regierung 1958 die Wieder- einführung der Matura am Collegi- um Marianum beschloss, begannen neue Verhandlungen mit den zu- ständigen Behörden in der Schweiz. Bald war klar, dass die liechtensteinische Matura nur aner- kannt werden konnte, wenn die Eidgenössische Maturitätskommissi- on die Gleichwertigkeit der Matu- ritätsprüfungen am Collegium Mari- anum mit der an Schweizer Gym- nasien festgestellt hatte. Schon 1966 lud deshalb die Regierung schweizerische Experten zu den Maturitätsprüfungen in Vaduz ein, und auch die Bildung einer Unter- richtskommission, in die die Regie- rung im Jahre 1969 grösstenteils Ex- perten aus der Schweiz berief, diente dem Ziel, die Qualität des Unterrichts und der Matura unter Beweis zu stellen. Obwohl verschiedene Schweizer Experten die Gleichwertigkeit der Schule mit schweizerischen Gym- nasien bestätigten, gerieten die Ver- handlungen auf politischer Ebene aus verschiedenen Gründen ins Stocken. Erst 1974 beschloss das Eidg. Departement des Innern, offi- ziell Experten der Eidg. Maturakom- mission (EMK) zu den Maturaprü- fungen zu schicken. Der Eindruck bei den besuchten Prüfungen 1975 und 1976 war sehr positiv, so dass die EMK im Juli 1976 die Gleich- wertigkeit offiziell bestätigte. Mit dieser Empfehlung fand ein lang- wieriges Matura-Anerkennungsver- fahren seinen
Abschluss. 4.4 Anerkennung durch Österreich Einfacher und rascher gestaltete sich die Anerkennungsfrage mit Österreich. Nach kurzen Verhand- lungen unterzeichneten die Repu- blik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein Abkommen, in dem die Gleichwertigkeit der Matu- ritätszeugnisse des Liechtensteini- schen Gymnasiums mit den in Österreich erworbenen vertraglich festgelegt wurde. In einem Zusatz- abkommen vom November 1982 anerkannte Österreich auch dieExkursion
Lesung in der Bibliothek Mühleholz-Gespräche 20