Volltext: EINTRACHT (1997) (Advent)

HlEINTRACHT ADVENT 
1997 2.5 Wachsender Einfluss des Staates Seit Mitte der sechziger Jahre hatte der Staat immer mehr Einfluss auf die Schule gewonnen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei der Na- mensänderung, bei der Aufnahme von Mädchen, bei der finanziellen Beteiligung am Neubau und der verstärkten Mitsprache in schuli- schen Bereichen. Mittlerweile war es recht schwierig zu beurteilen, wieweit das Gymna- sium noch eine Privatschule geblie- ben war. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass seit dem Einsatz der ersten weltlichen Lehr- personen Mitte der sechziger Jahre aufgrund des Nachwuchsmangels im Orden der Anteil der Fratres bei der Erteilung des Unterrichts immer mehr zurückging. In einer ersten Vereinbarung 1967 zwischen dem Orden und dem Staat war unter an- derem festgehalten, dass der Anteil ordensfremder Lehrkräfte 40 Pro- zent nicht übersteigen dürfe. Bald war es aber dem Orden selbst nicht mehr möglich, diese Bestim- mung einzuhalten. Schon 1974 wurden mehr als die Hälfte der Un- terrichtsstunden von zivilen Lehr- personen erteilt. Aus diesen Grün- den wurde 1974 eine neue Verein- barung notwendig. Die Schule blieb weiter partnerschaftlich durch Staat und Orden geführt, es wurde aber eine weitere Verlagerung der Kompetenzen zugunsten des Staa- tes deutlich spürbar. Der Orden be- hielt weiter die Schulleitung, Ver- waltung und Betriebsführung des Gymnasiums, konnte sich aber nur noch verpflichten, im Bereich sei- ner Möglichkeiten ordenseigene Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.Nach 
über 20 Jahren trat F. Ingbert als Rektor zurück. Damit übergab der Orden der Mari- sten-Schulbrüder die Leitung des Gymnasiums an den Staat (Regierungschef Hans Brunhart, Fürst Franz Josef II., Alt-Rektor F. Ingbert Ganss, Rektor Otto 
Kaufmann). 2.6 Übergang der Schule an den Staat 1981 trat F. Dr. Ingbert Ganss, der der Schule seit 1959 als Rektor vor- gestanden war, aus seiner Position zurück. Da die Ordensleitung kei- nen Nachfolger aus den eigenen Reihen mehr stellen konnte, musste eine neue Vereinbarung zwischen dem Orden und dem Staat abge- schlossen werden. Die Leitung und Trägerschaft der Schule ging vollständig an den Staat über. Aufgrund der grossen Verdienste hatte der Orden weiter- hin Anspruch auf bis zu 100 Wo- chenstunden und auf Gleichstel- lung der eigenen mit den zivilen Lehrpersonen. Er blieb durch ein Mitglied in der Rektoratskommissi- on vertreten und erhielt die Mög- lichkeit der Stellungnahme zur neu- en Schulleitung. 2.7 Ehrungen des Ordens Bei einem kleinen Festakt anlässlich der Übergabe der Schulleitung und der Trägerschaft an den Staat wur- den die Leistungen des Ordens für sein 44jähriges Wirken zum Wohle der liechtensteinischen Jugend und damit auch zum Wohle des Landesgewürdigt. 
Dem Provinzial F. Hel- mut Peter wurde das Komtur-Kreuz des Liechtensteinischen Verdienst- ordens verliehen, F. Dr. Ingbert Ganss, von 1959 bis 1981 Rektor der Schule, erhielt zusammen mit seinem Mitbruder F. Modestus das Landesehrenbürgerrecht, F. Clemens wurde mit dem Ritterkreuz des Liechtensteinischen Verdienstordens ausgezeichnet. Die Verdienste des Ordens und ein- zelner Fratres erfuhren aber auch schon in früheren Jahren besondere öffentliche Anerkennung. So verlieh der Landesfürst schon 1963 den Titel «Fürstlicher Studienrat» an F. Dr. Ingbert Ganss, und die Ge- meinde Vaduz überreichte 1978 den Fratres «in Anerkennung der über 40jährigen selbstlosen, äus- serst segensreichen Lehr- und Erzie- hungstätigkeit» den Josef-Gabriel- Rheinberger-Preis.15
	        

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