»I EU EINTRACHT STAATSFEIERTAG
1997 Zweck und Organi- sation Die Statuten sehen als Zweck der Stiftung vor, alte und neue Werke der bildenden Kunst zu sammeln und zu pflegen, die wissenschaftli- che Bearbeitung der Kunstwerke zu ermöglichen und voranzutreiben und ein breites Kunstverständnis zu fördern. Schliesslich sollen auch Leihgaben und Schenkungen entge- gengenommen werden. Sammeln, bewahren,
auswerten Die Statuten zielen also auf zwei Hauptaufgaben: einerseits das Sam- meln, Bewahren und Auswerten von Werken der bildenden Kunst, andererseits die Förderung des Kunstverständnisses in der Gesell- schaft. Eine bewahrende Aufgabe paart sich hier mit dem Auftrag zur Vermittlung zwischen der bilden- den Kunst und ihren Aussagen und den verschiedenen Formen der Öf- fentlichkeit. Der
Stiftungsrat Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, die Ankaufskommissi- on und der Konservator. Der vom Landtag bestellte Stiftungsrat ist für die Erreichung des Stiftungszwecks verantwortlich. Das fünf- bis sie- benköpfige Gremium beschliesst den jährlichen Voranschlag, geneh- migt die Jahresrechnung, erlässt Re- glemente, unterbreitet der Regie- rung Vorschläge zur Bestellung des Konservators und der Mitarbeiter und bestellt alle zwei Jahre die An- kaufskommission.Die
Mitglieder der Ankaufskommis- sion tagen unter dem Vorsitz des Konservators nach Bedarf. Die Kommission entscheidet über Ankäufe von Kunstwerken sowie über die Annahme von Leihgaben und Schenkungen. Sie ist dem Stif- tungsrat verantwortlich. Aufsichtsbehörde ist die
Regierung Aufsichtsbehörde ist die Regierung. Sie genehmigt den jährlichen Ko- stenvoranschlag, der staatliche und private Zuwendungen aufführt. Die staatlichen Beiträge werden dabei in das Budget des Staates aufge- nommen. Die vom Stiftungsrat ver- abschiedete Jahresrechnung und der Jahresbericht sind jeweils von der Regierung zu genehmigen, ebenso etwaige Reglemente. Auf Vorschlag des Stiftungsrates bestellt die Regierung den Konservator und das erforderliche Personal. Der
Konservator Der Konservator unterbreitet den beiden Kommissionen Vorschläge und Konzepte zum Ausbau der Sammlung und sorgt für die Umset- zung der Kommissionsbeschlüsse. Der Konservator vertritt die Stiftung nach aussen; er ist dem StiftungsratDr.
Friedemann Maisch, Konservator der Staatlichen Kunstsammlung seit
1996 verantwortlich. Die Tätigkeiten und das Erscheinungsbild der Staatli- chen Kunstsammlung werden we- sentlich durch den Konservator, dessen Aufgabenbereich mit jenem eines Direktors vergleichbar ist, be- stimmt. Der Stiftungsrat der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung. V. I. n. r.: Roswitha Meier, Michael Hilti, Eduard Hilti, Dr. Heinz Meier, Dr. Susanne Ospelt, Thomas Wanger. Nicht auf dem Bild: Bernadette
Brunhart. 14