Volltext: EINTRACHT (1993) (Advent)

&? EINTRACHT ADVENT 
1993 BRAUCHTUM Götti und Gotta Götti bzw. Gotta ist ein Ehrenamt mit Verantwortung, Pflichten und vielen Freuden. Wie wird man ei- gentlich Götti oder Gotta? Es ist ganz einfach und zugleich schwie- rig, da man für dieses Ehrenamt auserwählt wird. Es gibt zwei Mög- lichkeiten, um Götti oder Gotta zu werden. Einmal ist es bei der Taufe eines Kindes, dabei wählen die El- tern für das Kind einen Taufpaten (Götti) und eine Taufpatin (Gotta) aus. Das zweite Mal entscheidet der Firmling, wer sein Götti oder seine Gotta sein 
wird. Taufpaten Taufpaten sind seit dem Mainzer Konzil vom Jahre 813 die Personen, die das Kind «aus der Taufe heben» und dem Empfänger der Taufe als Bürge beistehen und mit ihm in ein Verhältnis der geistigen Verwandt- schafttreten. Götti und Gotta sollen auf ihre Weise den Eltern helfen, damit das Kind in den christlichen Glauben hineinwächst und sein Le- ben danach gestalten kann. Darum bezeichnen auch sie bei der Taufe nach den Eltern die Stirn des Kindes mit dem Kreuz, bekennen mit ih- nen den Glauben und versprechen ihre Mithilfe bei der christlichen Er- ziehung. Dem Amt des Paten kommt eine besondere Bedeutung zu, vor allem dann, wenn die Eltern aus irgendeinem Grunde «ausfal- len». Vieles hat sich zwar verän- dert, aber der Aufrechterhaltung der guten Beziehung zwischen Pate und Patenkind wird von klugen El-tern 
immer noch besondere Auf- merksamkeit 
geschenkt. Firmpaten Das Aussuchen der Firmpaten (kön- nen auch die Taufpaten oder Eltern sein) ist ein wichtiger Entscheid. Le- dige Götti und Gotta werden bevor- zugt, man kann dann meist früher oder später an eine Hochzeit ge- hen. Für den Firmpaten selbst be- deutet dieses Amt eine gewisse Ver- antwortung. Die Firmung wird den Jugendlichen zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr gespendet. In diesen für die Jugend sehr kriti- schen und auch für die Eltern schweren Jahren kommt den Firm- paten die Aufgabe zu, dem Firmling einen festen Halt im Leben zu ge- ben und dafür zu sorgen, «dass der Gefirmte als wahrer Zeuge Christi lebt und die mit diesem Sakrament verbundenen Verpflichtungen ge- treulich erfüllt. Selbst sollten sie ein Leben führen, das der zu überneh- menden Aufgabe angemessen ist» (Neues kirchliches Rechtsbuch). Wahrlich keine leichte Aufgabe. Es ist ein alter und schöner Brauch, dass der Götti und die Gotta dem Firmling etwas schenken. Früher (um 1900) war dieses Geschenk der «Göttihuat» für die Buben und der «Gottarock» für die Mädchen. In den zwanziger Jahren war es dann überwiegend die erste Uhr - die auch heute noch viel geschätzte «Göttiuhr», damit der Firmling «weiss, wie spät es 
ist». Weitere Götti- und Gotta-Anlässe Götti oder Gotta machen ihrem Göttikind an Neujahr, solange esnoch 
ledig und nicht volljährig ist, ein Geschenk. Früher erhielten Bu- ben und Mädchen einen Zopf. Der Zopf galt wohl als Symbol des Fest- gefügten und Geschlossenen. Eier- brot wurde stets als besonderes Brot angesehen, dem Kraft innewohnt. Mädchen und Buben bekamen auch ein Taschentuch, «Sacktüach- le» oder «Schnopftüachle» genannt, das in Balzers auch als Säckchen genäht und mit Weizenmehl gefüllt wurde. Vereinzelt erhielt jedes Göt- tikind noch einen «Fünfliber», heu- te erhalten die Göttikinder meist SFr. 20.—. Den Mädchen werden oft auch Einzelteile von Silberbe- steck oder Wäschestücke für die Aussteuer geschenkt. Einen weiteren Brauch im Zusam- menhang mit Götti und Gotta gibt es am «Küachle-Sunntig» (oder Funken-Sonntag). Kinder holen am «Küachle-Sunntig» von der Gotta oder vom Götti sowie von den Grosseltern im Taschentuch ein Küachle ab. Leider wird dieser Brauch von den Gottakindern nur noch selten praktiziert. Etwas Besonderes in bezug auf Göt- ti und Gotta gibt es an Fronleich- nam («Üüsr-Härgottstag») in Trie- senberg. Die Gottakinder erhalten von ihren Tauf- und Firmpaten eini- ge «Mütschli». Diese «Mütschli» sind sehr geschätzt. Sie haben eine längliche Form und werden aus Zopfteig gemacht, der mit Rosinen versüsst 
wird. «Entlassung» Die «Entlassung» aus den Götti- und Gottapflichten erfolgt durch die Hochzeit des Patenkindes. Beim Hochzeitladen geht das Brautpaar seit jeher in das Haus ei- nes jeden Hochzeitsgastes, um ihn persönlich zur Hochzeit und zum anschliessenden Festessen einzula- den. Bei dieser Gelegenheit erhal- ten die Taufpaten ein Geschenk. Das ist eine Art Ablösung für ihre Patenpflichten, die mit der Verehe- lichung ihrer Patenkinder entfallen. Das Brautpaar möchte den Paten mit diesem Geschenk danken. Für den Götti besteht dieses Geschenk meist aus einem Hemd.Rita Jäger
	        

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