Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Alois Ospelt 
stattet werden. Nach der Publikation einer fürstlichen Resolution vom 
15. Mai 1719 erschien am 18. Mai 1719 eine grosse Zahl von Vaduzern, 
angeführt von drei Landammännern und Gerichtsleuten, vor dem Ober- 
amt. Sie wollten bei ihrem Besitz bleiben und sich davon nicht vertrei- 
ben lassen. Tags darauf begab sich der fürstliche Verwalter mit einem 
Zimmermann, zwei Jägern und zwei Männern der Schlosswache in die 
strittige Au. Sie besserten den von den Gemeindsleuten beschädigten 
Zaun aus, vertrieben deren Vieh und zerstörten die Zufahrten. Kaum 
waren sie damit fertig, brachen «an die 25 Manns- als Weibspersonen aus 
dem Markt [Vaduz] heraus in das besagte Neugereut» ein, stellten den 
alten Zustand wieder her und begannen mit dem Anbauen. «Ohne 
Scheu» liessen sie verlauten, sie wollten von ihrem Besitz nicht weichen. 
Eher wollten sie alle «Klein und Gross mit Ober- und Untergewehr auf 
das herrschaftliche Residenz-Schloss kommen, und dasjenige was sie 
gehuldigt hätten», widerrufen.“ Das Oberamt zitierte die Anführer zu 
sich, erreichte jedoch nichts. Die Vaduzer blieben bei ihrer «fest 
beschlossenen Halsstärrigkeit unter dem Deckmantel ihrer alten soge- 
nannten Rechte und Gerechtigkeiten». Auf fürstlichen Befehl wurden 
alle Einwohner von Vaduz auf Schloss Vaduz geladen und der Reihe 
nach einzeln befragt, ob sie das dem Fürsten gehörige Gut, «das so 
genannte Neugereut beim Hochgericht», abtreten wollten oder nicht.“ 
75 Männer und Frauen — in etwa so viele Haushaltungen gab es damals 
in Vaduz — kamen auf das Schloss, gaben ihre durchgehend ablehnende 
Haltung zu Protokoll und bestätigten sie einzeln mit Unterschrift. Das 
Oberamt verhängte eine Strafe gegen sie — ohne Erfolg. Die Untertanen 
legten ihre ablehnende Haltung nochmals mündlich und schriftlich an 
den Tag. Dann erging am 27. Juli 1720 das erwähnte Mandat des Kaisers. 
Es wiederholte Befehl und Mandat von 1718. Die von den Untertanen 
  
43 Gemeint war die Huldigung der Untertanen an Fürst Anton Florian von Liechten- 
stein 1718. 
44 ÖStA, HHStA, RHR, Judicialia, Den. Rec. 564/5, unfol., Protokoll über die Befra- 
gung der Einwohner von Vaduz zur Rückgabe des sogenannten «Neugereuts beim 
Hochgericht», 31. Oktober 1719, Transkription von Katharina Arnegger. Es han- 
delte sich nicht, wie Arnegger schreibt, um die Flur Neugrütt in Triesen, sondern 
um die neu eingelegten und kultivierten Neugut- und Rüttiteile in der Rheinebene 
im Bereich südlich des heutigen Schliassawegs. Die vorgeladenen Personen, alle aus 
Vaduz, hatten einen Gemeindsteil zugewiesen bekommen. 
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