Alois Ospelt
stattet werden. Nach der Publikation einer fürstlichen Resolution vom
15. Mai 1719 erschien am 18. Mai 1719 eine grosse Zahl von Vaduzern,
angeführt von drei Landammännern und Gerichtsleuten, vor dem Ober-
amt. Sie wollten bei ihrem Besitz bleiben und sich davon nicht vertrei-
ben lassen. Tags darauf begab sich der fürstliche Verwalter mit einem
Zimmermann, zwei Jägern und zwei Männern der Schlosswache in die
strittige Au. Sie besserten den von den Gemeindsleuten beschädigten
Zaun aus, vertrieben deren Vieh und zerstörten die Zufahrten. Kaum
waren sie damit fertig, brachen «an die 25 Manns- als Weibspersonen aus
dem Markt [Vaduz] heraus in das besagte Neugereut» ein, stellten den
alten Zustand wieder her und begannen mit dem Anbauen. «Ohne
Scheu» liessen sie verlauten, sie wollten von ihrem Besitz nicht weichen.
Eher wollten sie alle «Klein und Gross mit Ober- und Untergewehr auf
das herrschaftliche Residenz-Schloss kommen, und dasjenige was sie
gehuldigt hätten», widerrufen.“ Das Oberamt zitierte die Anführer zu
sich, erreichte jedoch nichts. Die Vaduzer blieben bei ihrer «fest
beschlossenen Halsstärrigkeit unter dem Deckmantel ihrer alten soge-
nannten Rechte und Gerechtigkeiten». Auf fürstlichen Befehl wurden
alle Einwohner von Vaduz auf Schloss Vaduz geladen und der Reihe
nach einzeln befragt, ob sie das dem Fürsten gehörige Gut, «das so
genannte Neugereut beim Hochgericht», abtreten wollten oder nicht.“
75 Männer und Frauen — in etwa so viele Haushaltungen gab es damals
in Vaduz — kamen auf das Schloss, gaben ihre durchgehend ablehnende
Haltung zu Protokoll und bestätigten sie einzeln mit Unterschrift. Das
Oberamt verhängte eine Strafe gegen sie — ohne Erfolg. Die Untertanen
legten ihre ablehnende Haltung nochmals mündlich und schriftlich an
den Tag. Dann erging am 27. Juli 1720 das erwähnte Mandat des Kaisers.
Es wiederholte Befehl und Mandat von 1718. Die von den Untertanen
43 Gemeint war die Huldigung der Untertanen an Fürst Anton Florian von Liechten-
stein 1718.
44 ÖStA, HHStA, RHR, Judicialia, Den. Rec. 564/5, unfol., Protokoll über die Befra-
gung der Einwohner von Vaduz zur Rückgabe des sogenannten «Neugereuts beim
Hochgericht», 31. Oktober 1719, Transkription von Katharina Arnegger. Es han-
delte sich nicht, wie Arnegger schreibt, um die Flur Neugrütt in Triesen, sondern
um die neu eingelegten und kultivierten Neugut- und Rüttiteile in der Rheinebene
im Bereich südlich des heutigen Schliassawegs. Die vorgeladenen Personen, alle aus
Vaduz, hatten einen Gemeindsteil zugewiesen bekommen.
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