Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Helmut Konrad 
Entwicklung des Geschichtsunterrichts 
im 19. Jahrhundert 
Als «Geburtstag der liechtensteinischen Schule»? kann die Einführung 
der gesetzlichen Schulpflicht im Jahre 1805 bezeichnet werden. Die Ziele 
dabei waren allerdings nicht sehr ambitioniert. So hiess es in $ 1 des 
Schulplans aus dem Jahr 1822, dass «der Schulunterricht lediglich auf 
die nothwendigen Kenntnisse eines Landmanns eingeschränkt werden»? 
müsse. Unterrichtsgegenstände waren Religion, Schreiben, Lesen und 
Rechnen.* Themen aus Geschichte, Staatskunde oder anderen Realienfä- 
chern hätten etwa über Lesebücher in den Unterricht einfliessen können. 
Ein Blick in speziell für Liechtenstein angefertigte Lesebücher dieser 
Zeit zeigt allerdings, dass die Lesetexte ausschliesslich religiöse und 
lebenskundliche Themen aufgriffen. Das «Namenbtchlein» von 1844° 
enthielt neben Rechtschreib- und Sprachlehrteilen Gebete und biblische 
Erzihlungen. «Der Kinderfreund» von 1835 bot Texte zur Sitten- und 
Hoflichkeitslehre sowie Anleitungen, wie man gesund und zufrieden 
leben konne.® Da auch die berufliche Qualifikation der Lehrpersonen, 
sofern denn überhaupt eine vorlag, nur sehr rudimentir war, ist davon 
auszugehen, dass der Rahmen des Schulstoffes sehr eng gesetzt war. 
So blieb die Grundschulbildung in der ersten Halfte des 19. Jahr- 
hunderts auf einem sehr tiefen Niveau. Vonseiten der Obrigkeit war es 
vorrangiges Ziel, die Schulerinnen und Schiller zu frommen Christen 
und gehorsamen Untertanen zu erziehen. Auch das Interesse der Eltern 
sowie der Gemeinden an einer Schulbildung für die Kinder war sehr 
gering, sodass nur schon die Durchsetzung der Schulpflicht für die 
Obrigkeit eine grosse Herausforderung war.’ 
Ein erster qualitativer Aufschwung des Schulwesens erfolgte durch 
ein neues Schulgesetz 1859.® Schulbildung wurde nun zunehmend als 
  
2 Siehe Malin, Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein, S. 91. 
3 LI LA, RB S$1/1822, Schulplan vom 31. Juli 1822, $ 1. 
4 Siehe ebenda, $$ 2-5. 
5 N. N., ABC- und Namenbüchlein. 
6 N. N., Der Kinderfreund. Zur Entwicklung der liechtensteinischen Lehrmittel siehe 
Martin, Lehrmittel; Annette Bleyle, «Schulbücher», in: HLFL, S. 858-860. 
7 Siehe Annette Bleyle, «Schulwesen», in: HLFL, S. 860-862, hier S. 860. 
8 Siehe LI LA, SgRV 1859, Schulgesetz vom 8. Februar 1859. 
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