Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Historikerkommissionen 
Die Historikerkommission gab sich bereits in ihrer ersten Sitzung eine 
Geschiftsordnung,®® aus der einige wenige Punkte herausgehoben wer- 
den sollen: In Art. 1 lit. b verpflichtete sich die Kommission «einver- 
nehmlich, unbürokratisch und effizient, wissenschaftlich und eigenstän- 
dig» zu arbeiten. Die Verpflichtung zur «Einvernehmlichkeit» wurde 
durch die Vertraulichkeit der Kommissionsarbeit (Art. 6) und durch den 
Abstimmungsmodus unterstrichen, der festlegte, dass kein Land das 
andere Uberstimmen konnte.®* Die Kommunikation nach aussen sollte — 
«nach einvernehmlichen Beschlüssen der HK» — ausschliesslich über die 
beiden Co-Vorsitzenden erfolgen.® Das Einvernehmlichkeitsprinzip 
wurde auch im abschliessenden Synthesebericht zum Ausdruck ge- 
bracht: Die Kommission legte Wert darauf, dass dieser gemeinsam ver- 
fasst und einstimmig verabschiedet worden war.“ Es ist nicht ersicht- 
lich, in welchen Fragen es unterschiedliche Auffassungen gab — dass es 
solche gegeben haben muss, ist insbesondere bei umstrittenen aktuellen 
Fragen wahrscheinlich.” Es ist zu vermuten, dass strittige Fragen im 
Synthesebericht ausgeklammert oder dass Formulierungen ausgehandelt 
wurden. Im Sinne der wissenschaftlichen Klarheit wäre beides proble- 
matisch. 
Was die Finanzierung betrifft, so war vereinbart, dass jeder Staat die 
Kosten für seine Mitglieder und «die von diesen eingesetzten weiteren 
Forschenden» übernahm. Nähere Ausführungen dazu wurden von der 
83 Geschäftsordnung der Liechtensteinisch-Tschechischen Historikerkommission 
vom 16. Dezember 2010, abgedruckt bei Marxer, Beziehungen Liechtensteins zur 
"Tschechoslowakei, S. 241-243, hier S. 241. 
84 Ebenda, Art. 5 lit. c: «Bei einer Abstimmung gilt ein Vorschlag als angenommen, 
wenn mindestens fünf Stimmen für Annahme votieren und davon mindestens zwei 
von jeder Seite — FL und CZ — stammen. Stimmenthaltung wird als Gegenstimme 
gezählt.» 
85 Ebenda, Art. 6 lit. c. 
86 Geiger u.a., Synthesebericht, S. 18. 
87 Die liechtensteinische Aussenministerin Aurelia Frick informierte am 7. November 
2013 den Landtag, dass es beim Schlussbericht zu einer Verzögerung von einigen 
Wochen kam, wofür sie die Gründe auf tschechischer Seite sah. Dies ist ein klarer 
Hinweis, dass man auf tschechischer Seite beim Schlussbericht Probleme sah — ob 
bei den Kommissionsmitgliedern oder im Aussenministerium, geht aus der Aussage 
der Aussenministerin aber nicht hervor. Die letzte Arbeitssitzung der Kommission 
fand am 13. Dezember 2013 in Prag statt. Siehe Landtagsprotokoll vom 7. Novem- 
ber 2013, S. 1863-1864, hier S. 1864. 
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