Historikerkommissionen
Die Historikerkommission gab sich bereits in ihrer ersten Sitzung eine
Geschiftsordnung,®® aus der einige wenige Punkte herausgehoben wer-
den sollen: In Art. 1 lit. b verpflichtete sich die Kommission «einver-
nehmlich, unbürokratisch und effizient, wissenschaftlich und eigenstän-
dig» zu arbeiten. Die Verpflichtung zur «Einvernehmlichkeit» wurde
durch die Vertraulichkeit der Kommissionsarbeit (Art. 6) und durch den
Abstimmungsmodus unterstrichen, der festlegte, dass kein Land das
andere Uberstimmen konnte.®* Die Kommunikation nach aussen sollte —
«nach einvernehmlichen Beschlüssen der HK» — ausschliesslich über die
beiden Co-Vorsitzenden erfolgen.® Das Einvernehmlichkeitsprinzip
wurde auch im abschliessenden Synthesebericht zum Ausdruck ge-
bracht: Die Kommission legte Wert darauf, dass dieser gemeinsam ver-
fasst und einstimmig verabschiedet worden war.“ Es ist nicht ersicht-
lich, in welchen Fragen es unterschiedliche Auffassungen gab — dass es
solche gegeben haben muss, ist insbesondere bei umstrittenen aktuellen
Fragen wahrscheinlich.” Es ist zu vermuten, dass strittige Fragen im
Synthesebericht ausgeklammert oder dass Formulierungen ausgehandelt
wurden. Im Sinne der wissenschaftlichen Klarheit wäre beides proble-
matisch.
Was die Finanzierung betrifft, so war vereinbart, dass jeder Staat die
Kosten für seine Mitglieder und «die von diesen eingesetzten weiteren
Forschenden» übernahm. Nähere Ausführungen dazu wurden von der
83 Geschäftsordnung der Liechtensteinisch-Tschechischen Historikerkommission
vom 16. Dezember 2010, abgedruckt bei Marxer, Beziehungen Liechtensteins zur
"Tschechoslowakei, S. 241-243, hier S. 241.
84 Ebenda, Art. 5 lit. c: «Bei einer Abstimmung gilt ein Vorschlag als angenommen,
wenn mindestens fünf Stimmen für Annahme votieren und davon mindestens zwei
von jeder Seite — FL und CZ — stammen. Stimmenthaltung wird als Gegenstimme
gezählt.»
85 Ebenda, Art. 6 lit. c.
86 Geiger u.a., Synthesebericht, S. 18.
87 Die liechtensteinische Aussenministerin Aurelia Frick informierte am 7. November
2013 den Landtag, dass es beim Schlussbericht zu einer Verzögerung von einigen
Wochen kam, wofür sie die Gründe auf tschechischer Seite sah. Dies ist ein klarer
Hinweis, dass man auf tschechischer Seite beim Schlussbericht Probleme sah — ob
bei den Kommissionsmitgliedern oder im Aussenministerium, geht aus der Aussage
der Aussenministerin aber nicht hervor. Die letzte Arbeitssitzung der Kommission
fand am 13. Dezember 2013 in Prag statt. Siehe Landtagsprotokoll vom 7. Novem-
ber 2013, S. 1863-1864, hier S. 1864.
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