Bürgertum im Bauernland
staatsprüfung» erlangt.“ Die Offiziere waren in der Regel Absolventen
einer Kadettenschule.
Sie alle sind aufgrund ihrer Ausbildung als Bildungsbiirger anzuse-
hen. Von der erreichten beruflichen Stellung her allerdings dürfte dieser
Kreis enger zu ziehen sein. Als «wirkliche Beamte» galten nur die Funk-
tionen vom Rang eines Amtsschreibers an aufwärts® — also neben Land-
vogt, Rentmeister und Amtsschreiber auch der Grundbuchführer und
der Waldbereiter. Die blossen Schreibkräfte (Kanzlisten) und «minderen
Diener» aber,® die Zoll- und Weggeldeinnehmer, die Forstknechte,
Küfer und Torkelmeister, die Polizeimänner, Nachtwächter und Scharf-
richter, die Subalternbeamten also, die über wenig(er) Bildung und
geringere Besoldungen verfügten, sind bestenfalls dem Kleinbürgertum
zuzurechnen.“ Sie erhielten Löhne, die für den Unterhalt einer Familie
nicht ausreichten, und waren auf einen Nebenerwerb angewiesen, wohl
oft in der Landwirtschaft.® Die Besoldung der Landschaftsärzte und
Tierärzte lag ebenfalls unter jener der Amtsschreiber; mit ihren privaten
Praxen aber stand ihnen ein bürgerlicher Nebenerwerb offen. Zur einge-
schränkten gesellschaftlichen Position der Schreiber gehört auch der
Umstand, dass ihnen eine Eheschliessung und Familiengründung unter-
sagt war.
Geistliche
Der liechtensteinische Klerus, neben den Beamten die zweite schon
in der Frühen Neuzeit dem Bildungsbürgertum nahestehende Schicht,
erfuhr ab dem späten 18. Jahrhundert eine mässige Vergrösserung.
Durch Abkurungen stieg die Zahl liechtensteinischer Pfarreien und
damit der Dorfpfarrer innert gut hundert Jahren von sechs auf zehn. Da
auch die Zahl der Kapläne leicht anstieg, vergrösserte sich der Klerus
von im frühen 18. Jahrhundert elf auf 18 Personen (ab 1909). Wie die
Beamtenschaft war auch der Klerus von Ausländern dominiert. Der
61 Siehe Vogt, Verwaltungsreformen, S. 72, 139; Redaktion, «Schauer, Alois», in:
HLFL, S. 836.
62 Vogt, Verwaltungsreformen, S. 72.
63 Zu ihnen siehe ebenda, S. 80-82.
64 Siehe dazu Wehler, Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1, S. 208-209.
65 Siehe Vogt, Verwaltungsreformen, S. 77 (Besoldungstabelle), 82.
66 Siehe ebenda, S. 72.
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