Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Bürgertum im Bauernland 
Beispiele sind Dr. iur. utr. Johann Franz Bauer aus Hechingen, der ab 
1699 liechtensteinischer Landvogt der Herrschaft Schellenberg war und 
im repräsentativen Palais Liechtenstein in Feldkirch residierte,” sowie 
der aus Balzers stammende Triesner Pfarrer Valentin Kriss (1630-1692), 
der in Freiburg i. Br. und in Dillingen Theologie studiert hatte und über 
eine Studienbibliothek mit tiber 200 theologischen und humanistischen 
Werken verfügte.” 
Beamte 
Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts umfasste das liechtensteini- 
sche Verwaltungspersonal nur sieben Personen:** Dem Landvogt, dem 
Rentmeister und dem Amtsschreiber standen vier nebenamtliche Hilfs- 
krifte zur Seite. Die 1808 eingeleiteten Verwaltungsreformen fithrten zu 
einem ersten, bescheidenen Ausbau, sodass 1850 fünf voll- und fünf teil- 
zeitlich angestellte Beamte vorhanden waren. Die Einnahmen aus dem 
1852 mit Österreich geschlossenen Zollvertrag ermöglichten eine wei- 
tere Aufstockung des Verwaltungspersonals,* das sich 1860 auf 18 Per- 
sonen belief, 1880 noch auf 15 und 1910 wieder auf 18. 
Wesentliche Etappen des Verwaltungsausbaus®® waren die Anstel- 
lung eines «Landesphysikus» (Amtsarztes) 1809, eines Schulinspektors 
1822, eines Grundbuchfiithrers 1829,° eines Waldbereiters 1837, eines 
Landestierarztes 1838, zusitzlicher Kanzlisten und Schreiber 1854, 1855 
  
32 Siehe Karl Heinz Burmeister, «Bauer [Paur], Johann Franz», in: HLFL, S. 72. 
33 Siehe zu ihm Ursula Neumayr, «Kriss, Valentin», in: HLFL, S. 459. Zu seiner Bi- 
bliothek siehe Biichel, Biicher-Verzeichnis; Barbara Vogt, «Bibliotheken», in: 
HLFL, S. 95-9. 
34 Die folgenden Zahlen aus Paul Vogt, «Landesverwaltung», in: HLFL, S. 477-480 
(Tabelle S. 478). Zur Geschichte der liechtensteinischen Beamten im 19. Jahrhundert 
siehe Vogt, Verwaltungsreformen; Barth-Scalmani, Beamtenschaft. 
35  Siehe Vogt, Verwaltungsreformen, S. 66. 
36 Siehe dazu ebenda, besonders S. 59, 62-82; Geiger, Geschichte, S. 217-219; Paul 
Vogt, «Landesverwaltung», in: HLFL, S. 477-480; Paul Vogt, «Oberamt», in: 
HLFL, S. 661-662. 
37  Siche Friedrich Besl, «Gesundheitswesen», in: HLFL, S. 292-295, hier S. 292. 
38 Das 1809 geschaffene Grundbuch war zunächst vom Gerichtsaktuar beziehungs- 
weise Amtsschreiber, dann vom Rentschreiber geführt worden (siehe Vogt, Verwal- 
tungsreformen, S. 59, 63-65). 
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