Klaus Biedermann
ling als für den Waffendienst für immer unwürdig ausser Stand und Ge-
bühr zu setzen».“
Landschaftsarzt Gebhard Schädler untersuchte Bauer vor Antritt
seiner Gefängnisstrafe. Der Arzt stellte bei Bauer einen Bluthusten fest,
den dieser «infolge Anstrengung beym Trompeten» erlitten hatte. Die
Kerkerstrafe auf Schloss Vaduz sei zwar zumutbar, aber Bauer dürfe auf-
grund des festgestellten Bluthustens keine körperliche Züchtigung
erdulden und dürfe auch keine Zwangsarbeit leisten.“ Trotz des Aus-
schlusses aus dem Militär konnte Bauer seine Montur - und wohl auch
seine kürzlich angeschaffte neue Kleidung — behalten.®
Auch nach Verbüssung seiner Strafe blieb Joseph Anton Bauer in
Liechtenstein heimatberechtigt. In erster Ehe war Bauer mit Catharina
Ott aus Triesenberg verheiratet. Beide waren zum Zeitpunkt ihrer Ehe-
schliessung (1850) in der Baumwollspinnerei Ganahl & Söhne in Feld-
kirch tätig. Ein Arbeitszeugnis dieser Fabrik, welches Teil der Akten für
die gewährte Ehebewilligung ist, bezeichnet Catharina Ott als «sehr
fleissige Arbeiterin», die seit sechs Jahren in dieser Fabrik arbeite und
täglich 26 Kreuzer (Reichswährung) verdiene.“ Ein weiteres, diesem
Aktenbestand beiliegendes Arbeitszeugnis bestätigt zudem, dass Joseph
Anton Bauer seit drei Jahren als Corderie-Aufseher in der genannten
Baumwollspinnerei arbeite. Bauer sei ebenfalls «zur vollkommensten
Zufriedenheit seiner Vorgesetzten» tätig und verdiene täglich einen Gul-
den und 20 Kreuzer (Reichswihrung).®® Aufgrund dieser positiven
Arbeitszeugnisse stimmte das Regierungsamt in Vaduz am 8. Juni 1850
der Eheschliessung von Ott und Bauer zu. Das bescheidene Einkommen
sicherte dem Paar wohl nur knapp das wirtschaftliche Überleben. Orts-
richter Andreas Beck bezeichnete Bauer und Ott als «Hintersess von
61 LILA, RC 070/001, Schreiben von Landvogt Johann Michael Menzinger, 28. De-
zember 1841.
62 LILA, RC 070/001, Bericht von Landschaftsarzt Gebhard Schädler, 27. Dezember
1841.
63 Siehe auch Quaderer-Vogt, Militärgeschichte, S. 180.
64 LILA, RC 098/164, Ehebewilligung für Joseph Anton Bauer und Catharina Ott;
Zeugnis der k. k. Baumwollspinnerei Ganahl & Söhne für Catharina Ott, 8. Mai
1850, gez. Neyer.
65 LI LA, RC 098/164, Ehebewilligung fiir Joseph Anton Bauer und Catharina Oty
Zeugnis derselben Fabrik fiir Joseph Anton Bauer, 8. Mai 1850.
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