Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Die europäischen Christlichdemokraten 
ode in Opposition und kehrte 2001 in die Regierung zurück, in der sie 
bis 2005 eine Alleinregierung bildete. Seither stellen die beiden grossen 
Parteien je nach Wahlausgang abwechslungsweise den Regierungschef 
der Koalitionsregierung. Bei der umstrittenen, vom Fürstenhaus ange- 
stossenen Volksabstimmung zur Verfassungsrevision von 2003 stützten 
die offiziellen Exponenten der FBP mehrheitlich die fürstlichen Vor- 
schläge, während in der VU die Kritiker der fürstlichen Initiative und die 
Befürworter eines Gegenvorschlags eine stärkere Stellung hatten. 
Ähnlich wie in der Schweiz entstanden in der Nachkriegszeit Split- 
terparteien, die aber an der hohen 18-Prozent-Sperrklausel scheiterten, 
die seinerzeit zur Abwehr des Nationalsozialismus eingeführt worden 
war. Heute liegt die Hürde bei acht Prozent. 1985 wurde die grün-alter- 
native Freie Liste gegründet, die seit 1993 im Landtag vertreten ist. 2013 
zogen Die Unabhängigen (DU) als weitere Oppositionspartei in den 
Landtag ein. Damit erodierte das traditionelle Parteiensystem weiter, 
sodass man heute von einem Mehrparteiensystem sprechen kann. Aller- 
dings vermochten bislang die kleineren Parteien nicht in die Regierung 
einzuziehen. 2017 hatte die Fortschrittliche Bürgerpartei 9, die Vaterlän- 
dische Union 8, die Unabhängigen 5, die Freie Liste 3 Abgeordnete im 
Landtag. Den Regierungschef stellt aktuell die Burgerpartet. 
Nach der Einschätzung von Peter Geiger bilden die zwei grossen 
Parteien Volksparteien der bürgerlichen Mitte. Man kann im europäi- 
schen Vergleich auch von bürgerlich-konservativen Sammlungsparteien 
sprechen. Bemerkenswerterweise sind die beiden Abgeordneten der 
FBP und der VU im Europarat in der Fraktion der Allianz der Libera- 
len und Demokraten für Europa und nicht bei der Europäischen Volks- 
partei (inklusive Christdemokraten) integriert. Eine weitere liechtenstei- 
nische Partikularität. 
  
15 Als Quellengrundlage zur Verfassungsrevision von 2003 siehe Merki, Liechtensteins 
Verfassung. 
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