Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Zur Herkunft des Landesverwaltungspflegegesetzes 
zes scheint unangebracht. Es bedarf einer Differenzierung. Sie wird je- 
doch bereits dadurch erschwert, dass man zuallererst überhaupt nach all- 
fälligen Rezeptionsvorlagen fahnden muss, die infrage kommen könnten. 
Ein praktischer Weg, der in dieser Hinsicht neue Erkenntnisse 
bringen könnte, ist es, dem Übermittlungskanal möglicher Rezeptions- 
vorlagen nachzugehen: Wie und wo konnte Wilhelm Beck sich allfällige 
Rezeptionsvorlagen beschaffen? Ging er den offiziellen Weg über die 
Regierung? Bediente er sich privater Kontakte? Es ist denkbar, dass er 
beispielsweise über die Vermittlung des ehemaligen Landesverwesers 
Josef Peer* mit dessen Verbindungen zum österreichischen Verwal- 
tungsgerichtshof in Wien Materialien besorgen konnte. Oder eventuell 
liessen sich über die jüngst eingerichtete liechtensteinische Gesandt- 
schaft in Wien“ österreichische Rezeptionsvorlagen beschaffen. Jeden- 
falls dürfte der Nachlass von Wilhelm Beck in dieser Hinsicht auf- 
schlussreich sein. Einiges davon befindet sich derzeit am Liechtenstein- 
Institut eingelagert und steht unter der Obhut von Rupert Quaderer, der 
in mühevoller Detailarbeit alle enthaltenen Zettel minutiös durchkämmt 
und inventarisiert. Eine erste grobe Sichtung hat leider keinen Faszikel 
zum Landesverwaltungspflegegesetz zutage gefördert, der zur weiteren 
Klärung beitragen würde. Es bleibt zu hoffen, dass Rupert Quaderer bei 
der Inventarisierung vielleicht doch noch fündig wird ... 
Plausibel scheint auch, dass Wilhelm Beck aufgrund von Kontak- 
ten in die Schweiz in den Besitz von Rezeptionsvorlagen gelangt sein 
könnte. In Zürich hatte er von 1905 bis 1911 an der Universität Rechts- 
wissenschaft studiert, in St. Gallen in der Advokatur gearbeitet.“ (Der 
Kanton St. Gallen verfügt allerdings erst seit 1947 über ein kodifiziertes 
allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht.“) Allenfalls könnten auch 
  
41 Siehe Rupert Quaderer, «Peer, Josef», in: HLFL, S. 696697; «Schema zur Erfassung 
der Vorarlberger Landtagsabgeordneten» zu «Peer, Josef (Josef Anton)» unter «I: Be- 
rufslaufbahn» am Ende. 
42 Siehe Quaderer-Vogt, Bewegte Zeiten, Bd. 1, S. 483-498, besonders S. 490-491 und 
S. 496. 
43 Siche Gerda Leipold-Schneider, «Beck, Wilhelm», in: HLFL, S. 82-83. 
44 Hagmann, Verwaltungsrechtspflege, S. 28 mit weiteren Hinweisen. — Fiir den Vor- 
gingererlass, das Gesetz betreffend die Organisation der Verwaltungsbehorden der 
Gemeinden und Bezirke von 1867, ist zumindest sein Einfluss auf das liechtenstei- 
nische Gemeinderecht bereits untersucht worden; siche Schiess Riitimann, Ent- 
wicklung, S. 27-30. 
175
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.