Volksabstimmungen über die Verfassung
Das Wahlalter beträgt heute 18 Jahre, trotz Ablehnung in der Volksab-
stimmung vom Juni 1992. Der Landtag beschloss die Senkung des Wahl-
alters an der Sitzung vom 16. Dezember 1999.7! Über diesen Landtags-
beschluss wurde keine Volksabstimmung angeordnet und es wurde auch
nicht das Referendum dagegen ergriffen.
2002: Verkehrsinitiative
Ziel des Initiativkomitees «Verkehrspolitik mit Zukunft» war eine
umweltfreundliche Verkehrspolitik, die den Anforderungen der wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit, der sozialen Verträglichkeit und des
ökologischen Gleichgewichts Rechnung trägt. Im Landtag erreichte die
Initiative in der Debatte am 13. Dezember 2001 nur 18 unterstützende
Stimmen, das heisst eine Stimme weniger als das für eine Verfassungsän-
derung mindestens erforderliche qualifizierte Mehr von zwei Dritteln an
zwei aufeinanderfolgenden Landtagssitzungen.”
Die Vorlage wurde vom Verkehrsclub (VCL) und der Liechtenstei-
nischen Gesellschaft fiir Umweltschutz (LGU) unterstiitzt. Zu den
Gegnern zihlten der Auto-Motorrad-Touring-Club FL, die Aktion
Verkehrslosung Fürstentum Liechtenstein, die Liechtensteinische
Industrie- und Handelskammer sowie die Gewerbe- und Wirtschafts-
kammer. In der Volksabstimmung vom 8./10. März 2002 erreichte die
Vorlage 45,5 Prozent der Stimmen und scheiterte somit.”
2003 und 2012: Kompetenzen
und Machtverteilung im Staat
Die Verfassungsabstimmungen von 2003 gehören zu den am heftigsten
umkämpften Abstimmungen und wurden in emotional sehr aufgelade-
ner Atmosphäre durchgeführt. Der Plural trifft deshalb zu, weil zwei
71 Gesetz vom 16. Dezember 1999 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die
Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBI. 2000 Nr. 56.
72 Landtagsprotokoll vom 13. Dezember 2001, S. 1394-1407.
73 Biedermann, 150 Jahre Landtag, S. 155; Amu fiir Statistik, T_10.2.06.
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