Volksabstimmungen über die Verfassung
datszahl des Landtags. Der Landtag ordnete 1972 eine Volksabstimmung
über eine Vorlage an, die zwei Aspekte beinhaltete: Einerseits sollte die
Mandatszahl wie beim Vorschlag von 1945 auf 13 im Oberland und 8 im
Unterland, also von 15 auf 21 erhöht werden, wobei die FBP-Fraktion
eine Erhöhung auf 25 Abgeordnete befürwortet hätte. Andererseits
sollte eine Sperrklausel von 8 Prozent verankert werden. Bei der Wahl-
rechtsänderung von 1939 war eine Sperrklausel von 18 Prozent einge-
führt worden. Nach einer Wahlbeschwerde der Christlich-Sozialen Par-
tei 1962 hatte der Staatsgerichtshof diese Sperrklausel jedoch aufgehoben
und stattdessen ein Grundmandatserfordernis festgelegt.® Die Land-
tagsvorlage von 1972 sah eine Wiedereinführung einer Sperrklausel vor,
diesmal in der Höhe von 8 Prozent. Mit 48,7 Prozent** scheiterte die
Vorlage zu den Wahlgesetzänderungen am 30. Juni/2. Juli 1972 knapp.
Der Landtag nahm 1973 einen neuen Anlauf zur Einführung dieser
Sperrklausel und verzichtete nun auf die Erhöhung der Mandatszahl. Der
Landtagsbeschluss wurde am 12./14. Oktober 1973 dem Volk vorgelegt.
Diesmal ging die Vorlage mit 67,9 Prozent Zustimmung klar durch. Glei-
chentags wurde über die Abänderung des Proporzsystems im Volksrech-
tegesetz abgestimmt, welches einen Wechsel vom Listenproporz zum
Kandidatenproporz vorsah — dies allerdings als Gesetzes- und nicht als
Verfassungsvorlage. Auch diese Vorlage wurde angenommen: 55,6 Pro-
zent der an der Abstimmung teilnehmenden Männer stimmten zu.
1975 und 1981: Mehrheitsklausel
bei der Mandatsverteilung
1975 und 1981 kam es erneut zu einer interessengeprägten Auseinander-
setzung zwischen den beiden Grossparteien. Das Fortbestehen der bei-
den Wahlkreise Oberland und Unterland konnte und kann dazu führen,
dass eine Partei, die landesweit die Mehrheit der Stimmen auf sich verei-
43 Marxer, Wahlrecht Liechtenstein, S. 5-8. Zur Wirkung der Sperrklausel Marxer,
Optimierung des Wahlsystems, S. 22-27.
44 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 248; Amu fiir Statistik, T_10.2.01.
45 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 248-249; Amu fiir Statistik, T_10.2.01; Marxer, Wahl-
recht Liechtenstein, S. 9.
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