Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Volksabstimmungen über die Verfassung 
1984 stand die Einführung des Frauenstimmrechts weitgehend im 
Brennpunkt von direktdemokratisch zu entscheidenden Verfassungsän- 
derungen. 
Liechtenstein war wie die Schweiz in der Frage des Frauenstimm- 
rechts ein Nachzügler.® Erst in den 1960er-Jahren begann sich der Land- 
tag zaghaft mit der Frage der Einführung des Stimm- und Wahlrechts 
der Frauen zu befassen. 1968 wurden Konsultativabstimmungen in den 
Gemeinden durchgeführt, wobei auch die Frauen zur Abstimmung ein- 
geladen und deren Stimmen separat ausgezählt wurden. Eine gesetzliche 
Grundlage für eine solche Konsultativabstimmung gab es zwar nicht, 
jedenfalls nicht für die Frauen. Dennoch kann dies als bemerkenswerter 
Schritt auf dem Weg zur Einführung des Frauenstimmrechts festgehal- 
ten werden. Während nur knapp 40 Prozent der Männer am 4. Juli 1968 
für die Einführung des Frauenstimmrechts plädierten und dieses somit 
mit deutlicher Mehrheit ablehnten, votierten die Frauen mit 50,5 Pro- 
zent der Stimmen knapp für das Frauenstimmrecht.*® 
Als die Schweiz auf Bundesebene 1971 das Frauenstimmrecht end- 
lich einführte, beschloss auch der liechtensteinische Landtag eine ent- 
sprechende Verfassungsänderung. Dieser Beschluss sollte allerdings 
noch dem Volk vorgelegt werden. Nur 48,9 Prozent der Stimmberech- 
tigten, das heisst der stimmberechtigten Männer, stimmten am 26./28. 
Februar 1971 der Einführung des Frauenstimmrechts zu.” Die Vorlage 
war somit gescheitert. Ein neuerlicher Anlauf zwei Jahre später schei- 
terte noch deutlicher: Am 9./11. Februar 1973 erzielte die Vorlage, die 
der Landtag dem Volk zur Abstimmung unterbreitete, nur noch eine 
Zustimmung von 44,1 Prozent. Eine zweite Abstimmung innerhalb 
von zwei Jahren wurde einerseits als Zwängerei empfunden. Anderer- 
seits wurden aber auch verschiedene Missstände ins Feld geführt, die vor 
der Einführung des Frauenstimmrechts beseitigt werden sollten. Am 
stossendsten war dabei, dass liechtensteinische Frauen bis 1974 bei Hei- 
rat mit einem Ausländer die liechtensteinische Staatsbürgerschaft verlo- 
  
35  Marxer, Einfithrung des Frauenstimmrechts; Marxer, 20 Jahre Frauenstimmrechg 
Mirk-Rohrer, Frauen und politische Parteien. 
36 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 246; Amt für Statistik, T_10.2.01. 
37 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 247; Amt für Statistik, T_10.2.01. 
38 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 248; Amt für Statistik, T_10.2.01. 
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